Fahrradversicherung Österreich: E-Bike, Diebstahl, Grenzwerte

Die Haushaltsversicherung deckt Fahrraddiebstahl nur am Versicherungsort. Was eine eigene Polizze leistet und wo das E-Bike Kfz wird.

Stand: 24. August 2026 4 Min. Lesezeit

Die Haushaltsversicherung deckt Fahrräder, aber nur dort, wo sie selten gestohlen werden. Der Diebstahl aus dem versperrten Keller ist versichert, der vor dem Bahnhof nicht. Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob eine eigene Polizze etwas bringt.

Die zweite Frage betrifft E-Bikes, und sie ist keine Versicherungs-, sondern eine Rechtsfrage: Ab 250 Watt Nenndauerleistung oder 25 km/h Bauartgeschwindigkeit ist das Rad kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug - mit allen Folgen.

Was die Haushaltsversicherung tatsächlich deckt

Der Fahrraddiebstahl ist dort an den Versicherungsort gebunden. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes gelten auch „die vom Versicherungsnehmer ausschließlich genutzten Abteile in Kellern, Schuppen, Garagen und dergleichen” als Versicherungsräumlichkeiten; dort sind Fahrräder ausdrücklich mitversichert.

Außerhalb dieser Räume wird es eng:

  • In Gemeinschaftsräumen und im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur „gesicherte Fahrräder” versichert - also solche mit Schloss.
  • Die Außenversicherung hilft nicht. Sie gilt nach dem VVO-Muster ausdrücklich „nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl”. Die Zürich formuliert es gleich, die HDI nimmt Fahrräder und Roller wörtlich aus: Sie „fallen keinesfalls unter die Deckung der Außenversicherung”.

Dazu kommen Höchstbeträge, die bei heutigen Radpreisen schnell greifen. HDI begrenzt „Fahrräder und E-Bikes” auf 2.000 Euro pro Schadenfall. Bei der Zürich hängt die Grenze daran, wo das Rad steht: außerhalb der Wohnung, aber noch am Versicherungsgrundstück, sind es 15 Prozent der Versicherungssumme und höchstens 40.000 Euro. Verlässt das Rad das Grundstück, greift die Außenversicherung mit 15 Prozent ohne diesen Deckel. Beim einfachen Diebstahl in Gemeinschaftsräumen oder im Freien sind es dagegen nur 1.500 Euro. Ein Teildiebstahl, etwa des Akkus, ist dort gar nicht versichert.

Die Arbeiterkammer fasst die Lage so zusammen: Fahrräder und E-Scooter sind „nur dann versichert, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Schadens, zumeist Diebstahls in den versperrten Versicherungsräumlichkeiten befanden”.

Wie groß das Risiko ist, zeigt die Kriminalstatistik des Innenministeriums: 16.932 angezeigte Fahrraddiebstähle im Jahr 2025. Für 2024 weist der VCÖ 19.455 Fälle aus, davon 1.731 geklärt - eine Aufklärungsquote von 8,9 Prozent. Rund zwei Drittel entfallen auf die Landeshauptstädte.

Die Grenze, ab der das E-Bike ein Kraftfahrzeug ist

Paragraf 1 Absatz 2a KFG zieht sie eindeutig: Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder gelten elektrisch angetriebene Fahrräder mit „einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h”. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Wer darüber liegt, fährt ein Kraftfahrzeug. Ein S-Pedelec braucht damit Zulassung, Kennzeichen und eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Anbieter linexo hält in seinen Bedingungen ausdrücklich fest: „Bei S-Pedelecs ist der Abschluss einer separaten Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.”

Für den E-Scooter gilt eine andere Zahl. Die StVO führt den elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller in Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 22a als eigene Fahrzeugart, mit „einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h”, dazu Lenkstange, Trittbrett und höchstens 300 Millimeter Felgendurchmesser. Aus dem Kraftfahrzeugbegriff nimmt ihn Paragraf 1 Absatz 2b KFG heraus - über eine eigene Bestimmung, nicht über die Fahrradregel des Absatzes 2a.

Die 250-Watt-Grenze gilt für ihn also nicht. Ein E-Scooter mit 500 Watt bleibt ein Klein- und Miniroller; ein E-Bike mit derselben Leistung ist ein Kraftfahrzeug und braucht Zulassung und KFZ-Haftpflicht.

Achtung bei älteren Unterlagen: Auch für Elektrofahrräder galt bis zur KFG-Novelle 2023 eine Grenze von 600 Watt, und manche Bedingungswerke arbeiten noch damit - die Zürich etwa definiert das Fahrrad in den ABH 2017 bis heute über „eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt”. Das ist nicht dieselbe Zahl wie beim Klein- und Miniroller, sondern der überholte E-Bike-Wert. Maßgeblich ist der heutige Gesetzestext.

Wer eine eigene Fahrradversicherung anbietet

Beim Vergleich lohnt der Blick darauf, wer im Schadensfall haftet - die drei Anbieter sind unterschiedlich konstruiert.

Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft (FN 89577g, Handelsgericht Wien, Sitz in 1190 Wien) ist selbst Risikoträger und steht unter FMA-Aufsicht. Die E-Bike-Versicherung deckt den Diebstahl des versperrten E-Bikes innerhalb Österreichs bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro, bei 200 Euro Selbstbehalt. Voraussetzung ist, dass der Rahmen mit einem hochwertigen Bügel-, Falt- oder Kettenschloss an einen fixen Gegenstand angeschlossen ist.

linexo ist eine Marke der WERTGARANTIE SE mit Sitz in Hannover, eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter HRB 208988. Ein österreichisches Firmenbuch gibt es nicht: Die Gesellschaft „betreibt das Versicherungsgeschäft in Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs”. Es gilt trotzdem österreichisches Recht, samt Rücktrittsrecht nach Paragraf 5c VersVG. Zwei Punkte der Bedingungen sind bemerkenswert: Ersetzt wird bei Diebstahl nicht Geld, sondern „ein Bike, das von einem Fachhändler übergeben wird”, und Räder über 15.000 Euro Kaufpreis sind nicht versicherbar.

Alteos ist kein Versicherer, sondern Versicherungsvertreter mit Sitz in Berlin und gehört zur AXA-Gruppe. Wer bei einem Vermittler abschließt, findet den Risikoträger im Produktinformationsblatt - auf der Produktseite steht er nicht.

Ein Hinweis zur Schlossobliegenheit, die bei allen Anbietern der häufigste Ablehnungsgrund ist: linexo verlangt das Anschließen „an einen ortsfesten Gegenstand (z. B. fest im Boden verankerte Fahrradständer, Laternen oder Autofahrradträger)” und stellt klar: „Ein zweites Fahrrad gilt nicht als fester Gegenstand.”

Prämien lassen sich nicht allgemein angeben - sie hängen an Radwert, Selbstbehalt und Alter des Rades. Was die Haushaltsversicherung sonst abdeckt und wo ihre Sublimits liegen, steht auf der Seite zur Haushaltsversicherung.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Fahrrad über die Haushaltsversicherung versichert?

Nur am Versicherungsort. Gedeckt ist der Diebstahl aus dem eigenen versperrten Keller, Dachboden oder der Garage, in Gemeinschaftsräumen und im Freien am Grundstück nur bei gesichertem Rad. Ein Diebstahl auf der Straße, am Bahnhof oder beim Arbeitsplatz fällt nicht darunter.

Wie hoch ist die Entschädigung aus der Haushaltsversicherung?

Sie ist gedeckelt. HDI begrenzt Fahrräder und E-Bikes auf 2.000 Euro je Schadenfall. Bei Zürich gelten 15 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 40.000 Euro - beim einfachen Diebstahl in Gemeinschaftsräumen oder im Freien aber nur 1.500 Euro.

Ab wann gilt ein E-Bike als Kraftfahrzeug?

Nach Paragraf 1 Absatz 2a KFG gelten elektrisch angetriebene Fahrräder als Fahrräder, wenn sie höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und höchstens 25 km/h Bauartgeschwindigkeit haben. Darüber beginnt das Kraftfahrzeugrecht mit Zulassungs- und Haftpflichtpflicht.

Brauche ich für ein S-Pedelec eine eigene Versicherung?

Ja. S-Pedelecs überschreiten die Grenzwerte des Paragrafen 1 Absatz 2a KFG und gelten damit als Kraftfahrzeuge. Der Anbieter linexo hält in seinen Bedingungen ausdrücklich fest, dass bei S-Pedelecs der Abschluss einer separaten KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich ist.

Was verlangen Fahrradversicherer beim Abstellen?

Das Anschließen an einen ortsfesten Gegenstand. Bei linexo muss das Bike mit einem zugelassenen Schloss an einem fest verankerten Fahrradständer, einer Laterne oder einem Autofahrradträger angeschlossen sein; ein zweites Fahrrad gilt ausdrücklich nicht als fester Gegenstand. Zürich verlangt ein hochwertiges Bügel-, Falt- oder Kettenschloss.

Wie viele Fahrräder werden in Österreich gestohlen?

2025 waren es laut Kriminalstatistik des Innenministeriums 16.932 angezeigte Fälle. Für 2024 weist der VCÖ 19.455 Diebstähle aus, von denen 1.731 geklärt wurden - eine Aufklärungsquote von 8,9 Prozent.