Firmenbuch Österreich: Eintragung & Kosten

Firmenbuch Österreich 2026: Eintragung, Auszüge, Kosten, Pflichten & Abfragen im kompakten Ratgeber. Jetzt alle Infos sichern!

Aktualisiert: 03. April 2026 12 Min. Lesezeit

Firmenbuch in Österreich 2026 — Der komplette Ratgeber

Das Firmenbuch ist eines der wichtigsten öffentlichen Register in Österreich. Es gibt Auskunft über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Unternehmen und schafft damit Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Ob Sie ein Unternehmen gründen, einen Geschäftspartner prüfen oder einen Firmenbuchauszug benötigen — dieser Ratgeber erklärt alles, was Sie 2026 über das Firmenbuch in Österreich wissen müssen.

Was ist das Firmenbuch?

Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten (als Firmenbuchgerichte) geführtes öffentliches Register, in das bestimmte Rechtstatsachen über Unternehmen eingetragen werden. Es dient der Offenlegung wesentlicher Informationen über Unternehmen und schützt damit den Rechtsverkehr.

Rechtsgrundlage ist das Firmenbuchgesetz (FBG), das 1991 in Kraft getreten ist und das frühere Handelsregister abgelöst hat. Das Firmenbuch wird ausschliesslich elektronisch geführt und ist über das Justiz-Intranet sowie über autorisierte Abfragestellen (z.B. Verrechnungsstellen) zugänglich.

Funktionen des Firmenbuchs

  • Publizitätsfunktion: Eingetragene Tatsachen sind öffentlich bekannt und können von jedermann eingesehen werden
  • Rechtsschutzfunktion: Dritte können sich auf den Inhalt des Firmenbuchs verlassen (Gutglaubensschutz)
  • Kontrollfunktion: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird überwacht
  • Beweisfunktion: Firmenbuchauszüge haben öffentlichen Glauben

Wer muss ins Firmenbuch eingetragen werden?

Eintragungspflichtige Rechtsformen

Folgende Rechtsformen müssen zwingend im Firmenbuch eingetragen werden:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft — seit 2024)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Europäische Aktiengesellschaft)
  • OG (Offene Gesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • GmbH & Co KG
  • Genossenschaften
  • Sparkassen
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)

Einzelunternehmer

Einzelunternehmer sind nur dann eintragungspflichtig, wenn sie der Rechnungslegungspflicht unterliegen (Umsatzerlöse über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder über 1.000.000 Euro in einem Geschäftsjahr).

Einzelunternehmer unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig eintragen lassen. Die freiwillige Eintragung bringt Vorteile wie einen eingetragenen Firmenwortlaut und erhöhte Seriosität im Geschäftsverkehr.

Wer wird NICHT eingetragen?

  • Privatpersonen (ohne Unternehmenstätigkeit)
  • Vereine (diese werden im Vereinsregister geführt)
  • Stiftungen (werden im Stiftungsregister eingetragen)
  • GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) — keine eigene Rechtspersönlichkeit

Was wird im Firmenbuch eingetragen?

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.

Hauptbuch

Im Hauptbuch werden für jedes eingetragene Unternehmen wesentliche Daten festgehalten:

  • Firmenbuchnummer (FN): eindeutige Kennnummer (z.B. FN 123456a)
  • Firma (Firmenwortlaut): der im Geschäftsverkehr verwendete Name
  • Rechtsform (GmbH, AG, OG, KG etc.)
  • Sitz des Unternehmens
  • Geschäftsanschrift
  • Geschäftszweig
  • Vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)
  • Gesellschafter (bei Personengesellschaften und GmbH)
  • Stammkapital / Grundkapital
  • Beginn und Ende des Geschäftsjahres
  • Zweigniederlassungen
  • Liquidation, Insolvenz, Löschung

Urkundensammlung

Die Urkundensammlung enthält die dem Firmenbuchgericht vorgelegten Dokumente:

  • Gesellschaftsvertrag / Satzung
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
  • Verschmelzungsverträge
  • Umwandlungspläne
  • Sonstige einzureichende Urkunden

Firmenbuchauszug — So erhalten Sie ihn

Was steht im Firmenbuchauszug?

Ein Firmenbuchauszug enthält den aktuellen Stand aller im Hauptbuch eingetragenen Daten eines Unternehmens. Je nach Art des Auszugs sind auch historische (gelöschte) Eintragungen ersichtlich.

Es gibt verschiedene Arten von Auszügen:

  • Aktueller Firmenbuchauszug: Nur die derzeit gültigen Eintragungen
  • Historischer Firmenbuchauszug: Inklusive aller gelöschten Eintragungen
  • Beglaubigter Firmenbuchauszug: Mit Gerichtssiegel, für den Rechtsverkehr

Wo kann man einen Firmenbuchauszug abfragen?

Online-Abfrage:

  • Firmenbuch online über das Justiz-Portal (www.justiz.gv.at): Abfrage über Verrechnungsstellen möglich
  • Verrechnungsstellen: z.B. Telekom Austria, Compass-Gruppe, Firmenabc.at, Herold
  • Unternehmensserviceportal (USP): Für Unternehmen mit Bürgerkarte/Handysignatur

Persönlich:

  • Bei jedem Landesgericht (als Firmenbuchgericht) während der Amtsstunden
  • Einsicht in die Urkundensammlung ist ebenfalls möglich

Kosten eines Firmenbuchauszugs

Art des AuszugsKosten (2026)
Online-Abfrage (einfach)3 bis 6 Euro
Online-Abfrage (historisch)5 bis 10 Euro
Beglaubigter Auszug (Gericht)ca. 14 Euro
Einsicht in Urkundensammlung3 bis 5 Euro pro Urkunde

Die genauen Kosten variieren je nach Verrechnungsstelle und Umfang der Abfrage.

Firmenbucheintragung — Ablauf und Kosten

Erstmalige Eintragung (Neugründung)

Bei der Gründung eines eintragungspflichtigen Unternehmens muss der Firmenbuchantrag beim zuständigen Landesgericht (Firmenbuchgericht) eingebracht werden. Der Ablauf:

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag / Errichtungserklärung

  • Notariatsakt (bei GmbH und FlexKapG zwingend, bei AG ebenfalls)
  • Bei OG und KG genügt grundsätzlich ein privatschriftlicher Vertrag

Schritt 2: Firmenbuchantrag

  • Einbringung beim zuständigen Landesgericht
  • Durch Notar oder Rechtsanwalt (elektronisch über ERV)
  • Beizulegen: Gesellschaftsvertrag, Musterzeichnungen der Geschäftsführer, gegebenenfalls Bankbestätigung über Stammeinlage

Schritt 3: Prüfung durch das Gericht

  • Das Firmenbuchgericht prüft die formelle Richtigkeit
  • Bei Mängeln wird ein Verbesserungsauftrag erteilt

Schritt 4: Eintragung und Veröffentlichung

  • Nach positiver Prüfung erfolgt die Eintragung
  • Veröffentlichung im “Amtsblatt der Wiener Zeitung” (elektronische Verlautbarung über die Ediktsdatei)
  • Die Eintragung der GmbH bewirkt deren Entstehung als juristische Person

Kosten der Eintragung

LeistungKosten (2026)
Pauschalgebühr Neueintragung GmbHca. 323 Euro
Pauschalgebühr Neueintragung OG/KGca. 155 Euro
Pauschalgebühr Neueintragung Einzelunternehmerca. 93 Euro
Änderungseintragungca. 47 bis 93 Euro
Veröffentlichung (Ediktsdatei)in Pauschalgebühr enthalten
Notariatskosten (Beglaubigungen)ab ca. 100 Euro
Rechtsanwaltskostenvariabel

Änderungseintragungen

Jede Änderung eintragungspflichtiger Tatsachen muss dem Firmenbuchgericht unverzüglich gemeldet werden:

  • Änderung des Firmenwortlauts
  • Änderung des Sitzes oder der Geschäftsanschrift
  • Wechsel von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern oder Prokuristen
  • Änderung des Gesellschaftsvertrags
  • Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
  • Änderung der Gesellschafterstruktur
  • Auflösung, Liquidation, Löschung

FlexKapG — Neuerung seit 2024

Seit 2024 gibt es in Österreich die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) als neue Rechtsform. Sie wird ebenfalls im Firmenbuch eingetragen und bietet:

  • Niedrigeres Mindeststammkapital: 10.000 Euro (davon mindestens 5.000 Euro einzuzahlen)
  • Flexible Anteilsgestaltung: Unternehmenswertanteile für Mitarbeiter
  • Vereinfachte Beschlussfassung: Online-Beschlüsse möglich
  • Modernere Struktur: Speziell für Start-ups und innovative Unternehmen

Die FlexKapG wird im Firmenbuch mit dem Rechtsformzusatz “FlexKapG” oder “Flexible Kapitalgesellschaft” eingetragen.

Offenlegungspflichten

Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG) müssen ihren Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen. Die Fristen und der Umfang hängen von der Unternehmensgrösse ab:

GrössenklasseBilanzsummeUmsatzerlöseArbeitnehmerOffenlegungsfrist
Kleinbis 5 Mio. Eurobis 10 Mio. Eurobis 509 Monate
Mittelbis 20 Mio. Eurobis 40 Mio. Eurobis 2509 Monate
Grossüber 20 Mio. Euroüber 40 Mio. Euroüber 2509 Monate

Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflicht: Das Firmenbuchgericht kann Zwangsstrafen von 700 bis 3.600 Euro pro Geschäftsführer verhängen. Bei wiederholter Nichteinhaltung werden die Strafen verdoppelt.

Erleichterungen für kleine GmbH

Kleine GmbH (Bilanzsumme bis 5 Mio. Euro, Umsatz bis 10 Mio. Euro, bis 50 Mitarbeiter) profitieren von Erleichterungen:

  • Nur verkürzte Bilanz muss offengelegt werden
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Keine GuV-Offenlegung (nur Bilanz und Anhang)

Firmenbuch und Grundbuch — Unterschied

Beide sind öffentliche Register, haben aber unterschiedliche Funktionen:

MerkmalFirmenbuchGrundbuch
InhaltUnternehmensdatenGrundstücks- und Eigentumsdaten
Geführt vonLandesgerichte (Handelsgericht)Bezirksgerichte
RechtsgrundlageFBGGBG
ÖffentlichkeitJaJa
PublizitätswirkungJa (Gutglaubensschutz)Ja (Eintragungsgrundsatz)

Firmenbuch und Transparenzregister

Seit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) müssen Unternehmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer im Transparenzregister (Register der wirtschaftlichen Eigentümer) melden. Das Transparenzregister ist vom Firmenbuch getrennt, wird aber oft in Verbindung damit abgefragt.

Die Meldung muss innerhalb von vier Wochen nach Eintragung im Firmenbuch oder nach Änderung der Eigentümerstruktur erfolgen. Jährliche Überprüfung und Bestätigung der Daten ist Pflicht.

Tipps rund um das Firmenbuch

Tipp 1: Firmenname prüfen

Bevor Sie einen Firmenwortlaut wählen, prüfen Sie, ob dieser bereits vergeben ist. Eine Firmenbuchabfrage zeigt, ob gleiche oder verwechselbar ähnliche Firmennamen existieren.

Tipp 2: Fristen einhalten

Melden Sie Änderungen unverzüglich dem Firmenbuchgericht. Verspätete Meldungen können zu Zwangsstrafen führen.

Tipp 3: Jahresabschluss rechtzeitig offenlegen

Die Offenlegungsfrist von 9 Monaten nach Bilanzstichtag sollte unbedingt eingehalten werden. Automatische Erinnerungen in der Buchhaltungssoftware helfen dabei.

Tipp 4: Geschäftspartner prüfen

Nutzen Sie den Firmenbuchauszug, um Geschäftspartner zu prüfen: Wer sind die Geschäftsführer? Wie hoch ist das Stammkapital? Gibt es Insolvenzvermerke?

Tipp 5: Vertretungsbefugnis beachten

Prüfen Sie vor Vertragsabschlüssen die Vertretungsbefugnis Ihres Vertragspartners im Firmenbuch. Nur wer im Firmenbuch als vertretungsbefugt eingetragen ist, kann das Unternehmen wirksam vertreten.

Das Firmenbuch ist das zentrale Unternehmensregister in Österreich und bietet Transparenz über die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und grössere Einzelunternehmen sind eintragungspflichtig. Firmenbuchauszüge können einfach und kostengünstig online abgefragt werden. Die Eintragung und Offenlegungspflichten sind unbedingt einzuhalten, da bei Verstössen empfindliche Zwangsstrafen drohen. Mit der FlexKapG steht seit 2024 eine moderne neue Rechtsform zur Verfügung, die ebenfalls im Firmenbuch eingetragen wird.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wer muss im Firmenbuch eingetragen sein?

Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG), OG, KG, Genossenschaften und rechnungslegungspflichtige Einzelunternehmer.

Wie viel kostet ein Firmenbuchauszug?

Ein einfacher Firmenbuchauszug kostet online etwa 3 bis 6 Euro, beglaubigte Auszüge beim Gericht rund 14 Euro.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.