Eurotax-Bewertung: Was ein Auto in Österreich wirklich wert ist

Eurotax ist der Bewertungsstandard - aber für Private nicht käuflich. Welche Werte es gibt, wer sie liefert und wann ein Gutachten nötig wird.

Stand: 25. August 2026 12 Min. Lesezeit

Eurotax ist in Österreich der Name, unter dem Fahrzeugwerte gehandelt werden - und zugleich ein Produkt, das eine Privatperson hierzulande nicht kaufen kann. Die österreichische Gesellschaft bietet ihre Produkte nach eigener Auskunft „nur noch gewerblichen Kunden” an, und der Vertrag läuft ein Jahr mit automatischer Verlängerung. Seit dem Sommer 2026 gibt es auch die österreichische Website nicht mehr: eurotax.at leitet auf den Konzernauftritt von J.D. Power weiter. In anderen Märkten der Gruppe, etwa in der Schweiz, gibt es sehr wohl Einzelbewertungen für Private.

Wer als Privatperson eine Bewertung braucht, kommt trotzdem daran - nur über Umwege, und meistens nicht über Eurotax.

Wer hinter Eurotax steht

Die österreichische Gesellschaft firmiert als Eurotax Österreich GmbH mit Sitz in Wien, Firmenbuchnummer FN 67933b. Alleingesellschafterin ist die Autovista Holdings Ausco GmbH, die über zwei britische Gesellschaften zur Autovista Group gehört.

Diese Gruppe wurde am 1. März 2024 von J.D. Power übernommen. Seither treten die sechs Marken der Gruppe - Autovista, Eurotax, Glass’s, Schwacke, Rødboka und EV Volumes - unter dem Dach des neuen Konzerns auf. Der österreichische Eigenauftritt trug zuletzt, bis zu seiner Abschaltung im Sommer 2026, die Bezeichnung „JD Power Eurotax AT”.

Für die Einordnung heißt das: Eurotax ist die österreichische Gesellschaft und die Produktmarke, Autovista Group die Muttergesellschaft, J.D. Power der heutige Konzern. Schwacke ist die deutsche Schwestermarke und kein Österreich-Produkt; „EurotaxGlass’s” ist eine historische Bezeichnung.

Das Produkt, um das es bei Bewertungen geht, heißt Autowert. Daneben gibt es Module wie MarketRadar und VINCheck. Alle richten sich an Fahrzeughandel, Hersteller, Fuhrparkbetreiber, Versicherungen und Sachverständige.

Wie Private an eine Bewertung kommen

Und hier liegt eine Verwechslung nahe: Die Autofahrerclubs arbeiten nicht mit Eurotax.

WegBewertungssystemKonditionen
ÖAMTCAutopreisspiegel5 Gratis-Abfragen pro Kalenderjahr für angemeldete Mitglieder
ARBÖAutopreisspiegelonline bis zu 3-mal jährlich gratis, sonst 7 Euro inklusive Umsatzsteuer; online nur bis 10 Jahre Fahrzeugalter, im Prüfzentrum altersunabhängig gratis
Arbeiterkammer OberösterreichEurotax5 Gratis-Auswertungen pro Jahr für Mitglieder, Fahrzeuge zwischen 1 und 10 Jahren

Der ÖAMTC weist selbst darauf hin, dass es sich „um ein Service der Firma Autopreisspiegel und nicht des ÖAMTC” handelt. Betrieben wird Autopreisspiegel von der APS-Data GmbH in Wien; das System deckt neben Autos auch Motorräder, Caravans, Landmaschinen und Fahrräder ab und weist Händler- und Privatpreise getrennt aus.

Beide Systeme sind behördlich anerkannt. Das Finanzministerium nennt zur Ermittlung des gemeinen Werts bei Gebrauchtfahrzeugen beispielhaft „Eurotax, Autopreisspiegel” - ohne eines davon zu bevorzugen.

Welcher Wert eigentlich gemeint ist

Die meisten Missverständnisse entstehen, weil „der Wert” eines Autos je nach Zweck etwas anderes bedeutet.

Gemeiner Wert. Der steuerrechtliche Grundbegriff, definiert in Paragraf 10 Bewertungsgesetz:

Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

Er ist der Auffangmaßstab: Wo nichts anderes vorgeschrieben ist, wird er zugrunde gelegt.

Händlereinkaufs- und Händlerverkaufswert. Die beiden Werte, die eine Bewertungsliste ausgibt. In der Verwaltungspraxis gilt der Mittelwert aus beiden als gemeiner Wert. Wie weit sie auseinanderliegen, zeigt ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts, das für dasselbe Fahrzeug zwei Abfragen dokumentiert: 6.264 gegenüber 8.497 Euro in der einen, 6.513 gegenüber 8.840 Euro in der anderen. Der Verkaufswert lag jeweils rund 36 Prozent über dem Einkaufswert - zwei Einzelfälle, aber eine brauchbare Größenordnung.

Zeitwert. Der Maßstab im Schadenersatzrecht. Der zu ersetzende Sachschaden findet nach ständiger Rechtsprechung „grundsätzlich im Zeitwert der beschädigten Sache seine Grenze”. Wichtig dabei: Maßgeblich ist nicht ein Fahrzeug desselben Typs in Normalausstattung, sondern das konkrete Fahrzeug mit seiner Sonderausstattung und seinen Extras.

Wiederbeschaffungswert. Wird ein Gegenstand ersetzt, richtet sich der Ersatz nach dem Wiederbeschaffungswert - ausdrücklich nicht nach dem Verkaufswert.

Ein Begriff fehlt in dieser Reihe bewusst: Der Verkehrswert ist in Österreich zwar gesetzlich definiert, aber im Liegenschaftsbewertungsgesetz - und das gilt nach seinem eigenen Wortlaut nur für Liegenschaften. Einen eigenen gesetzlichen Verkehrswertbegriff für Fahrzeuge gibt es nicht.

Wofür die Behörde den Wert braucht

Der gemeine Wert ist keine akademische Größe, sondern eine Bemessungsgrundlage. Bei der Normverbrauchsabgabe wird sie überall dort herangezogen, wo kein Kaufpreis eines Händlers vorliegt - also beim Privatimport und bei der erstmaligen Zulassung nach einem Privatgeschäft.

Daraus folgen zwei praktische Punkte:

  • Ein niedrigerer Wert lässt sich nachweisen. Wer meint, die Notierung liege über dem realen Wert seines Fahrzeugs, kann das belegen; das Finanzministerium nennt dafür ausdrücklich ein Gutachten
  • Ab 5.000 Euro Vergütungsbetrag ist ein Gutachten Pflicht. Wer ein Fahrzeug ins Ausland verbringt und die NoVA vergütet haben will, muss den gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung über dieser Schwelle durch ein Gutachten nachweisen

Wenn ein Gericht die Bewertung prüft

Ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zeigt, wie weit die Verbindlichkeit von Bewertungsdaten reicht - und wo sie endet.

Das Gericht hielt zunächst fest, dass die Richtlinien der Finanzverwaltung mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt für das Gericht nicht bindend sind. Es akzeptierte die klassische Eurotax-Notierung als Ausgangspunkt, wies aber die Bewertung über das Modul MarketRadar zurück:

Nachdem die Wertermittlung mittels Eurotax - Marktradar für das Bundesfinanzgericht nicht nachvollziehbar bzw. hinreichend erklärbar ist, kommt ein Ansatz dieser Werte nicht in Betracht.

Begründet wurde das damit, dass dieses System auf einer mathematisch aufbereiteten Datenanalyse beruhe und keine Mittelwertbildung vornehme. Für die Praxis heißt das: Nachvollziehbarkeit schlägt Aktualität. Eine Notierung, deren Zustandekommen sich erklären lässt, ist im Verfahren mehr wert als ein Algorithmus.

Merkantiler Minderwert nach einem Unfall

Auch ein perfekt repariertes Auto ist weniger wert als eines ohne Unfall. Dieser Wertverlust ist ersatzfähig, und die Rechtsprechung dazu ist gefestigt.

  • Die merkantile Wertminderung ist positiver Schaden, der neben den Reparaturkosten zu ersetzen ist - ein Rechtssatz, der von 1972 bis in eine Entscheidung vom Mai 2026 fortgeschrieben wurde
  • Sie ist „in der Regel - außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden - auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen”
  • Der Anspruch besteht ohne Rücksicht darauf, ob der Geschädigte das Fahrzeug weiter benutzt oder verkauft
  • Ein Vorschaden schließt den Zuspruch nicht aus
  • Die Grenze nach unten: Bei einem alten Fahrzeug mit hoher Laufleistung und einem reinen Blechschaden, der mit neuen Teilen vollständig behoben wurde, wurde eine merkantile Wertminderung verneint

Ein weiterer Punkt, der bei wirtschaftlichen Totalschäden zählt: Der Geschädigte muss sich den Erlös aus dem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs oder dessen, was davon übrig ist, nicht als Vorteil anrechnen lassen. Und die Reparatur ist nicht schon deshalb untunlich, weil sie mehr kostet als der Wagen wert war.

Wann ein Sachverständigengutachten nötig wird

Für gerichtliche Zwecke führen die Präsidenten der Landesgerichte die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste, öffentlich abfragbar unter sdgliste.justiz.gv.at. Sie ist nach Fachgruppen und Fachgebieten gegliedert und weist zu jeder Person Name, Zustellanschrift, Telefonnummer, Fachgebiete, allfällige Beschränkungen und die Dauer der Zertifizierung aus.

Die Eintragung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: unter anderem eine zehnjährige Berufstätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem Fachgebiet - fünf Jahre bei einschlägigem Hochschulabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule -, Vertrauenswürdigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und eine Haftpflichtversicherung.

Was ein Gutachten kostet, lässt sich nicht allgemein sagen. Das Gebührenanspruchsgesetz regelt nur die Gebühr gerichtlich bestellter Sachverständiger: Sie ist nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, mindestens aber mit einem Stundensatz, den das Gesetz mit 20 Euro angibt. Auch das ist eine Valorisierungsfalle - eine Verordnung hat den Betrag mit 1. Jänner 2024 auf 29 Euro angehoben, und das steht nur in einer Fußnote zum Paragrafen. Für Privataufträge gilt diese Gebührenordnung ohnehin nicht.

Wertverlust

Für Österreich liegt keine Erhebung zum Wertverlust vor. Die nächstgelegene Zahlenreihe stammt aus Deutschland, von der Deutschen Automobil Treuhand: Drei Jahre alte Fahrzeuge, die vom Handel an Endverbraucher verkauft wurden, erzielten im März 2025 noch folgende Anteile ihres früheren Neupreises:

AntriebRestwert nach drei Jahren
Benzin64 Prozent
Diesel62,7 Prozent
Elektro51,5 Prozent

Der Abstand von rund zwölf Prozentpunkten zwischen Benzinern und Elektroautos ist der eigentliche Befund dieser Reihe; gegenüber Diesel sind es gut elf. Für Österreich lässt er sich nicht ohne Weiteres übernehmen, schon weil sich die Förderlandschaft und die Bestandsstruktur unterscheiden - was der Gebrauchtmarkt hierzulande tatsächlich aufnimmt, steht beim Gebrauchtwagenkauf.

Faustregeln wie „20 bis 30 Prozent im ersten Jahr” oder „nach drei Jahren die Hälfte” stehen dagegen hinter keiner Erhebung.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson eine Eurotax-Bewertung kaufen?

Direkt nicht. Die österreichische Gesellschaft bietet ihre Produkte nach eigener Auskunft nur noch gewerblichen Kunden an, im Jahresvertrag; einen Privatkundenpreis nennt sie nicht. Für Private führt der Weg über die Arbeiterkammer Oberösterreich, die ihren Mitgliedern fünf Gratis-Auswertungen pro Jahr anbietet, für Fahrzeuge zwischen einem und zehn Jahren.

Verwenden ÖAMTC und ARBÖ Eurotax?

In ihrem heutigen Bewertungsservice nicht - beide arbeiten mit Autopreisspiegel. Der ÖAMTC gibt angemeldeten Mitgliedern fünf Gratis-Abfragen pro Kalenderjahr und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um ein Service der Firma Autopreisspiegel handelt, nicht des Clubs. Beim ARBÖ sind Online-Schnellbewertungen bis zu drei Mal pro Jahr gratis, sonst kosten sie 7 Euro inklusive Umsatzsteuer; im Prüfzentrum ist die Bewertung unabhängig vom Fahrzeugalter kostenlos.

Was ist der gemeine Wert und wozu braucht ihn das Finanzamt?

Der gemeine Wert wird nach Paragraf 10 Bewertungsgesetz durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. Er ist unter anderem die Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe bei Importen und Privatgeschäften. In der Verwaltungspraxis wird dafür der Mittelwert aus Händlereinkaufs- und Händlerverkaufswert herangezogen.

Wie weit liegen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufswert auseinander?

In den beiden Abfragen, die ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts dokumentiert, lag der Händlerverkaufswert jeweils rund 36 Prozent über dem Einkaufswert: 6.264 gegenüber 8.497 Euro in der einen, 6.513 gegenüber 8.840 Euro in der anderen Abfrage. Das sind zwei Einzelfälle zum selben Fahrzeug, keine Statistik - die Größenordnung zeigt aber, wie weit die beiden Werte auseinanderliegen können.

Steht mir nach einem Unfall auch dann Geld zu, wenn das Auto einwandfrei repariert wurde?

In der Regel ja. Der Oberste Gerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine merkantile Wertminderung auch bei einwandfreier Reparatur anzunehmen ist - außer bei ganz geringfügigen, harmlosen Schäden. Sie ist positiver Schaden und neben den Reparaturkosten zu ersetzen, und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug weiter benutzt oder verkauft wird.

Wann verlangt eine Behörde ein Gutachten?

Zwei Fälle sind klar geregelt. Bei der NoVA-Vergütung für ein ins Ausland verbrachtes Fahrzeug ist der gemeine Wert ab einem Vergütungsbetrag von mehr als 5.000 Euro durch ein Gutachten nachzuweisen. Und wer beim Import einen niedrigeren gemeinen Wert ansetzen will als die Listennotierung, muss ihn belegen - das Finanzministerium nennt dafür ausdrücklich das Gutachten.

Wie viel Wert verliert ein Auto in den ersten Jahren?

Eine belastbare österreichische Erhebung dazu gibt es nicht. Die Deutsche Automobil Treuhand erhob für Deutschland, dass drei Jahre alte Benziner im März 2025 noch 64 Prozent ihres früheren Neupreises erzielten, Diesel 62,7 Prozent und Elektroautos 51,5 Prozent. Die verbreiteten Faustregeln wie „20 bis 30 Prozent im ersten Jahr" lassen sich auf keine Erhebung zurückführen.