Wunschkennzeichen Österreich: Kosten, Regeln und Geltungsdauer
Was das Wunschkennzeichen kostet, welche Kombinationen zulässig sind und in welchem Fall die 200-Euro-Abgabe ersatzlos verfällt.
Ein Wunschkennzeichen kostet in Österreich 235 Euro - allerdings nicht als ein Preis, sondern als drei getrennte Zahlungen auf drei verschiedenen Rechtsgrundlagen. Der größte Posten ist streng genommen gar keine Gebühr: Die 200 Euro sind eine Abgabe, die zur Gänze an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds weitergereicht wird.
Dieser Posten ist auch der einzige, der verfallen kann. Wer eine Kombination reserviert und die Reservierung danach fünf Jahre liegen lässt, verliert die 200 Euro ersatzlos. Wer denselben Antrag stattdessen aktiv zurückzieht, bekommt sie zurück. Der Unterschied steht in zwei Sätzen desselben Paragrafen und kostet im Ernstfall genau diesen Betrag.
Was ein Wunschkennzeichen kostet
Die 235 Euro der Erstzuweisung setzen sich aus drei Positionen zusammen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
| Position | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Abgabe (Verkehrssicherheitsbeitrag) | 200,00 Euro | Paragraf 48a Absatz 3 KFG, fließt zur Gänze an den Verkehrssicherheitsfonds |
| Kostenbeitrag für die Administration | 14,00 Euro | Paragraf 48a Absatz 4 KFG, fließt an den Fonds oder an die Gebietskörperschaft |
| Eingabengebühr | 21,00 Euro | Gebührengesetz, Tarifpost 6 Absatz 1 |
| Summe | 235,00 Euro |
Dazu kommen die Kennzeichentafeln, sofern neue ausgegeben werden: 23 Euro für eine Pkw-Garnitur. Wer das Wunschkennzeichen im Zuge einer Neuanmeldung bestellt, zahlt zusätzlich die üblichen Positionen der Zulassung.
Die Verlängerung nach 15 Jahren kostet 214 Euro, also genau 21 Euro weniger. Der Grund dafür ist kein Rabatt, sondern eine Zuständigkeitsfrage. Die erste Zuweisung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, und für Eingaben an Behörden fällt die feste Eingabengebühr von 21 Euro an. Der Verlängerungsantrag geht dagegen an eine Zulassungsstelle, und Eingaben an Zulassungsstellen sind im Gebührengesetz ausdrücklich von dieser Gebühr befreit. Die 200 Euro und die 14 Euro fallen in beiden Fällen an.
Diese drei Beträge sind, anders als viele andere Positionen im Kraftfahrrecht, nicht valorisiert. Beim Bearbeitungsentgelt der Zulassungsstelle nennt das Gesetz einen Kostenersatz bis zu 41,70 Euro, während die Obergrenze seit 7. April 2025 bei 65,60 Euro liegt, weil eine Verordnung sie mehrfach angehoben hat. Bei den 200 und den 14 Euro fehlt eine solche Anpassungskette; im Gesetzestext stehen die Beträge, die auch tatsächlich zu zahlen sind.
Wohin die 200 Euro fließen
Der Verkehrssicherheitsbeitrag ist keine Verwaltungsgebühr, sondern eine zweckgebundene Abgabe. Die Behörde überweist die eingenommenen Beträge zweimal monatlich an den Fonds. Von dort fließen laut dem Verkehrsministerium 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in dem das Kennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde; 40 Prozent verbleiben beim Bund. Verwenden darf der Fonds das Geld nur zweckgebunden: Paragraf 131a Absatz 4 KFG nennt die Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Verkehrssicherheit, ausdrücklich die Verkehrserziehung, dazu Studien und Forschung sowie vorbereitende Maßnahmen der Verkehrsplanung. Die Länderquote gilt als Zweckzuschuss; die Länder müssen dem Ministerium jährlich bis 30. Juni über die Verwendung berichten.
Welche Kombinationen zulässig sind
Frei wählbar ist nur der hintere Teil des Kennzeichens. Das Behördenkennzeichen davor - W für Wien, G für Graz, L für Linz - richtet sich nach dem Hauptwohnsitz und lässt sich nicht aussuchen.
Für den wählbaren Teil verweist das Kraftfahrgesetz auf eine Verordnung, und dort steht die Antwort deutlich genauer, als sie üblicherweise wiedergegeben wird. Maßgeblich ist Paragraf 26 Absatz 6 Ziffer 3 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung:
- Drei bis fünf Zeichen - in den Landeshauptstädten und in Wien drei bis sechs. Die verbreitete Angabe „drei bis sechs Zeichen” gilt also nicht überall: In Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Bregenz, St. Pölten und Eisenstadt sind sechs Zeichen möglich, in allen übrigen Bezirken höchstens fünf
- Für Motorfahrräder drei bis vier Zeichen, in den Landeshauptstädten und in Wien drei bis fünf
- Mindestens ein Buchstabe und mindestens eine Ziffer
- Die Kombination beginnt mit einem Buchstaben und endet mit einer Ziffer
- Buchstaben und Ziffern stehen je in einem geschlossenen Block; sie abwechselnd zu verwenden, ist unzulässig
- Nur Großbuchstaben, und die Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü sind ausgeschlossen
- Die Ziffer 0 darf nicht an erster Stelle des Ziffernblocks stehen
Damit ist GOLF5 zulässig, A1B2C3 nicht, QUAD1 wegen des Q nicht und GOLF05 wegen der führenden Null nicht.
Aus derselben Verordnung stammt ein Detail, an dem sich ein Wunschkennzeichen von außen erkennen lässt: Bei Standardkennzeichen ist die Reihenfolge genau umgekehrt. Sie beginnen mit einer Ziffer und enden mit einem Buchstaben. Wer also ein Kennzeichen sieht, dessen wählbarer Teil mit einem Buchstaben anfängt, sieht ein Wunschkennzeichen.
Reservierte Kürzel und die Sperrliste
Neben der Form nennt das Gesetz drei inhaltliche Ausschlussgründe. Die Kombination darf nicht bereits einem anderen Fahrzeug zugewiesen oder für eine andere Person reserviert sein. Sie darf kein Vormerkzeichen sein, das Fahrzeugen mit besonderer Verwendungsbestimmung vorbehalten ist, wenn das eigene Fahrzeug dieser Bestimmung nicht entspricht - reserviert sind etwa BP für die Bundespolizei, BH für Heeresfahrzeuge, FV für die Finanzverwaltung, JW für die Justizwache, FW für die Feuerwehr, PT für die Post und BD für den Bundesbusdienst. Und sie darf keine lächerliche oder anstößige Kombination enthalten.
Was als anstößig gilt, ist nicht dem Ermessen des Schalters überlassen. Paragraf 26 Absatz 8 der Durchführungsverordnung führt eine verbindliche Liste in sechs Gruppen: Kürzel nationalsozialistischer Organisationen, Zahlen- und Buchstabencodes der rechtsextremen Szene, die Kombinationen IS und ISIS, Codes des türkischen Rechtsextremismus, Kürzel mit Bezug zu israelbezogenem Antisemitismus und zu Terrorgruppen - und als sechste Gruppe jene Kombinationen, die erst zusammen mit dem Behördenkürzel unzulässig werden.
Praktisch relevant wird das vor allem bei Zahlen, die harmlos wirken. In der Liste stehen unter anderem die Ziffernfolgen 14, 18, 28, 88, 420, 1933 und 1938, weil sie in der rechtsextremen Szene als Codes verwendet werden. Eine Wunschkombination, die eine davon enthält, wird abgelehnt - ein Geburtsjahr oder eine Glückszahl kann also an dieser Liste scheitern, ohne dass der Antragsteller den Grund kennt.
Die sechste Gruppe ist die, die niemand erwartet. Dort stehen unter anderem „S-S”, „S-A”, „K-Z”, „B-H” und „W-P”. Der Bindestrich steht dabei für das Landeswappen: Gemeint ist die Zusammensetzung aus Behördenkürzel und Wunschteil. Wo das Behördenkürzel S lautet, scheitert ein Wunschteil, der mit S beginnt; wo es K lautet, einer, der mit Z beginnt. Dieselbe Zeichenfolge kann in einem Bezirk zulässig und im Nachbarbezirk gesperrt sein.
Die Reservierung und die Vier-Wochen-Frist
Ein Wunschkennzeichen lässt sich reservieren, bevor ein Fahrzeug angemeldet ist. Zwei Fristen entscheiden dann darüber, ob die Reservierung hält und ob das Geld erhalten bleibt.
Vier Wochen für die Zahlung. Erfolgt die Einzahlung der 200 Euro nicht binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Reservierung, gilt der Antrag als zurückgezogen. Es braucht dafür keinen Bescheid und keine Mahnung; die Frist läuft von selbst ab.
Fünf Jahre für die Nutzung. Nicht in Anspruch genommene Reservierungen erlöschen fünf Jahre nach ihrer Bekanntgabe. Für diesen Fall ordnet das Gesetz ausdrücklich an, dass keine Abgabe zurückzuzahlen ist.
Der Gegensatz dazu steht in Absatz 3 desselben Paragrafen: Bei Abweisung oder Zurückziehung des Antrags ist die Abgabe zurückzuzahlen. Praktisch heißt das, dass ein reserviertes Kennzeichen, das nicht mehr gebraucht wird, nicht liegen bleiben sollte. Eine aktive Zurückziehung bringt die 200 Euro zurück, das Verstreichenlassen der Fünfjahresfrist nicht.
15 Jahre, dann fällt die Entscheidung erneut
Das Recht, ein Wunschkennzeichen zu führen, erlischt spätestens 15 Jahre nach der ersten Zuweisung. Ging eine Reservierung voraus, läuft die Frist bereits ab deren Bekanntgabe - die Reservierungszeit zählt also mit und verkürzt die tatsächliche Nutzungsdauer.
Vor Ablauf steht dem bisherigen Besitzer ein Vorrecht auf neuerliche Zuweisung zu. Automatisch passiert dabei nichts: Der Verlängerungsantrag ist bei einer Zulassungsstelle einzubringen, frühestens sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens. Die neuen 15 Jahre rechnen wieder ab dem Jahrestag der ersten Zuweisung oder Reservierung, nicht ab dem Verlängerungsdatum.
Als späteste Grenze nennt das Gesetz nur das Erlöschen selbst: Der Antrag ist „vor Erlöschen des Rechtes” einzubringen. Eine Vorlauffrist von einem Monat oder mehr, wie sie gelegentlich genannt wird, steht dort nicht. Ein Puffer ist trotzdem sinnvoll, weil die Bestellung der Tafeln nach Angabe des Verkehrsministeriums rund vier Werktage dauert.
Wer die Frist verstreichen lässt, muss handeln: Tafeln mit einem erloschenen Wunschkennzeichen dürfen nicht weiter am Fahrzeug geführt werden. Sie sind unverzüglich der Behörde oder der Zulassungsstelle zurückzugeben, die dann ein Standardkennzeichen zuweist.
Auch der umgekehrte Weg ist möglich. Auf ein Wunschkennzeichen kann jederzeit vorzeitig verzichtet werden, durch Erklärung und - bei aufrechter Zulassung - Rückgabe der Tafeln bei einer Zulassungsstelle. Bleibt die Zulassung bestehen, wird ein Standardkennzeichen zugewiesen. Eine Rückzahlung sieht das Gesetz für diesen Fall nicht vor.
Umzug, Fahrzeugwechsel und Verkauf
Hier liegen die drei Fälle, in denen Erwartung und Rechtslage am weitesten auseinandergehen.
Beim Umzug in einen anderen Bezirk ist das Kennzeichen weg. Das Wunschkennzeichen ist auf den Wirkungsbereich der zuweisenden Behörde beschränkt und bei einer Standortverlegung des Fahrzeugs ausdrücklich nicht übertragbar. Wer die Kombination am neuen Wohnort behalten will, muss sie dort neu beantragen und erneut 235 Euro zahlen - vorausgesetzt, sie ist frei.
Beim Fahrzeugwechsel bleibt es erhalten. Eine Abmeldung oder eine Aufhebung der Zulassung innerhalb der 15 Jahre lässt das Recht unberührt. Abgegebene oder eingezogene Tafeln werden auf Antrag sechs Monate lang aufbewahrt und können bei einer neuen Zulassung wieder ausgefolgt werden. Wer länger als ein halbes Jahr ohne Fahrzeug ist, verliert zwar die Tafeln, nicht aber das Recht auf die Kombination. Die 15 Jahre laufen dabei weiter - sie beginnen mit dem neuen Fahrzeug nicht von vorne.
Beim Verkauf des Autos geht es nicht mit. Das Recht ist höchstpersönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Es lässt sich weder verkaufen noch verschenken noch an Angehörige weitergeben, und der Käufer des Fahrzeugs erwirbt es nicht mit.
Wohin der Antrag geht
Die Zuständigkeit ist zweigeteilt, und das ist der Grund für den Preisunterschied zwischen Erstantrag und Verlängerung.
- Zuweisung und Reservierung: schriftlicher Antrag an die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes, also an die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion
- Bestellung und Abholung der Tafeln: Zulassungsstelle, die in Österreich von Haftpflichtversicherern betrieben wird
- Verlängerung: ebenfalls Zulassungsstelle
Die Behörden dürfen sich bei der Administration der Kennzeichen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Dritter bedienen; nötig ist dafür ein Vertrag, der den Partner zur Geheimhaltung verpflichtet. Behördliche Erledigungen können automationsunterstützt und ohne Unterschrift ergehen.
Quellen
- Kraftfahrgesetz 1967, Paragraf 48a - Form, Abgabe, Kostenbeitrag, Geltungsdauer, Reservierung und Übertragbarkeit; Fassung ab 24.04.2026, abgerufen 25.08.2026
- Gebührengesetz 1957, Paragraf 14 - Tarifpost 6 Absatz 1 für die Eingabengebühr von 21 Euro, Tarifpost 6 Absatz 5 Ziffer 22 für die Befreiung von Eingaben an Zulassungsstellen; Fassung ab 12.06.2026
- BMIMI: Wunschkennzeichen und Verkehrssicherheitsfonds - Aufteilung 60 Prozent Land, 40 Prozent Bund, abgerufen 25.08.2026
- Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, Paragraf 26 - Absatz 6 Ziffer 3 für Zeichenzahl und Aufbau, Ziffer 4 und 5 für Q, Umlaute und die führende Null, Absatz 4 für die reservierten Kürzel, Absatz 8 für die Liste der unzulässigen Kombinationen; Fassung ab 24.12.2024
- Kraftfahrgesetz 1967, Paragraf 131a - Aufbringung und zweckgebundene Verwendung der Fondsmittel, Aufteilung 40 zu 60 zwischen Bund und Ländern
- oesterreich.gv.at: Wunschkennzeichen - Kostenaufstellung, Form der Kombination und Zuständigkeiten, Stand 9.3.2026
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Wunschkennzeichen in Österreich?
235 Euro für die erste Zuweisung: 200 Euro Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 14 Euro Kostenbeitrag für die Administration und 21 Euro Eingabengebühr. Dazu kommen 23 Euro für eine Pkw-Kennzeichengarnitur. Die Verlängerung nach 15 Jahren kostet 214 Euro, weil dabei die Eingabengebühr entfällt.
Wie viele Zeichen darf ein Wunschkennzeichen haben?
Je nach Zulassungsbehörde und Fahrzeugart drei bis sechs Zeichen. Die Kombination muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden, und Buchstaben wie Ziffern müssen jeweils in einem Block zusammenstehen. Das Behördenkennzeichen davor, also etwa W, G oder L, ist nicht wählbar - es richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.
Bekomme ich die 200 Euro zurück, wenn ich das Kennzeichen nicht nutze?
Das hängt daran, wie die Reservierung endet. Wird der Antrag abgewiesen oder ziehen Sie ihn zurück, ist die Abgabe zurückzuzahlen. Lassen Sie eine Reservierung dagegen einfach auslaufen, erlischt sie nach fünf Jahren, und das Gesetz ordnet für diesen Fall ausdrücklich an, dass keine Abgabe zurückzuzahlen ist. Wer ein reserviertes Kennzeichen nicht mehr will, sollte den Antrag also aktiv zurückziehen.
Was passiert mit dem Wunschkennzeichen beim Umzug in einen anderen Bezirk?
Es geht verloren. Das Wunschkennzeichen ist auf den Wirkungsbereich jener Behörde beschränkt, die es zugewiesen hat, und bei einer Standortverlegung des Fahrzeugs ausdrücklich nicht übertragbar. Ein Umzug über die Bezirksgrenze bedeutet ein neues Kennzeichen - und wer den Wunschtext behalten will, zahlt am neuen Wohnort erneut 235 Euro, sofern die Kombination dort frei ist.
Kann ich mein Wunschkennzeichen verkaufen oder weitergeben?
Nein. Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens ist höchstpersönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Es lässt sich weder verkaufen noch verschenken, und es geht auch beim Verkauf des Autos nicht auf den Käufer über.
Darf ich das Wunschkennzeichen auf ein anderes Auto mitnehmen?
Ja. Eine Abmeldung des Fahrzeugs oder eine Aufhebung der Zulassung innerhalb der 15 Jahre lässt das Recht auf das Wunschkennzeichen unberührt. Die abgegebenen Tafeln werden auf Antrag sechs Monate lang für eine spätere Wiederausfolgung aufbewahrt. Auch bei aufrechter Zulassung kann ein Zulassungsbesitzer ein Wunschkennzeichen oder ein anderes Wunschkennzeichen beantragen.
Wie lange gilt ein Wunschkennzeichen?
15 Jahre ab der ersten Zuweisung, bei vorangegangener Reservierung ab dem Tag, an dem die Reservierung bekanntgegeben wurde. Danach erlischt das Recht. Der bisherige Besitzer hat ein Vorrecht auf neuerliche Zuweisung, muss die Verlängerung aber selbst beantragen, und zwar frühestens sechs Monate vor dem Erlöschen.