Meldezettel und Meldepflicht: Fristen, Ablauf und Strafen

Drei Tage nach dem Einzug muss die Anmeldung stehen. Was der Meldezettel verlangt, wer unterschreiben muss und was Versäumnisse kosten.

Stand: 02. September 2026 8 Min. Lesezeit

Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, hat drei Tage Zeit für die Anmeldung. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug - nicht mit der Vertragsunterzeichnung und nicht mit der Schlüsselübergabe.

Versäumnisse sind keine Bagatelle: Das Meldegesetz sieht dafür Geldstrafen bis 726 Euro vor, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro.

Die drei Fristen

VorgangFrist
Anmeldung3 Tage nach dem Einzug
Abmeldung3 Tage vor oder nach dem Auszug
Ummeldung der Wohnsitzqualität1 Monat

Die Abmeldung hat den größeren Spielraum, weil sie auch vorher erledigt werden darf. Wer ins Ausland zieht, sollte das nutzen und sich vor der Abreise abmelden.

Die Ummeldung betrifft einen anderen Fall als der Umzug: Sie greift, wenn sich die Qualität eines bestehenden Wohnsitzes ändert - etwa wenn aus dem bisherigen Nebenwohnsitz der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen wird. Dafür gilt ein Monat.

Bei einem Umzug innerhalb Österreichs lassen sich An- und Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Haupt- oder Nebenwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist die Unterkunft, die zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gemacht wird. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse: wo jemand arbeitet, die Familie hat, den Alltag verbringt.

Für einen Nebenwohnsitz genügt ein Anknüpfungspunkt - ein Wochenendhaus, eine Zweitwohnung am Arbeitsort, ein Zimmer am Studienort.

Beide sind meldepflichtig, und für beide gilt dieselbe Dreitagesfrist. Die Wahl ist keine freie Entscheidung, sondern folgt den Lebensumständen. Sie hat allerdings spürbare Nebenwirkungen: Der Hauptwohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit von Behörden, das Wahlrecht in der Gemeinde und in manchen Gemeinden über eine Zweitwohnsitzabgabe.

Was auf den Meldezettel gehört

Das Formular verlangt die Daten der meldepflichtigen Person, die Unterkunft und die Angabe, ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Mitzubringen ist ein öffentlicher Urkundennachweis - in der Regel Reisepass oder Geburtsurkunde.

Entscheidend ist die zweite Unterschrift: Der Unterkunftgeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Person dort tatsächlich wohnt. Das ist meist der Vermieter, bei Untermiete der Hauptmieter, im Eigentum die meldende Person selbst.

Diese Unterschrift ist eine echte Pflicht. Wer sie grundlos verweigert, begeht selbst eine Verwaltungsübertretung - mit bis zu 360 Euro. Umgekehrt darf sie auch nicht blind geleistet werden: Wer unterschreibt, obwohl Verdachtsgründe gegen die tatsächliche Unterkunftnahme sprechen, ist ebenfalls strafbar.

Die Meldung selbst ist gebührenfrei und kann online über das Meldewesen-Portal, persönlich bei der Meldebehörde oder schriftlich erfolgen.

Der Strafrahmen im Detail

Das Meldegesetz staffelt die Strafen nach Schwere:

VerstoßStrafrahmenim Wiederholungsfall
Meldepflicht verletzt, falsche Anmeldung, falsche Identitätsdaten, Verstöße beim Gästeverzeichnisbis 726 Eurobis 2.180 Euro
Urkunden nicht fristgerecht vorgelegt, Unterschrift des Unterkunftgebers verweigertbis 360 Eurobis 1.090 Euro
Scheinanmeldung gegen Entgelt vermitteltbis 1.500 Euro-

Die dritte Zeile zielt auf ein eigenes Geschäftsmodell: das gewerbsmäßige Vermitteln von Anmeldungen an Adressen, an denen niemand wohnt. Hier ist bereits der Versuch strafbar.

Zuständig für die Verfahren sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Die genannten Beträge sind Höchstsätze - was tatsächlich verhängt wird, hängt vom Verstoß und den Umständen ab. Eine um wenige Tage verspätete Anmeldung wird anders behandelt als eine bewusst falsche.

Was von der Meldung abhängt

Die Meldedaten sind Grundlage für eine Reihe weiterer Vorgänge: die Zuständigkeit von Finanzamt und Gemeinde, das Wahlrecht, die Zustellung behördlicher Schriftstücke. Auch der ORF-Beitrag knüpft an die Hauptwohnsitzmeldung an - er fällt pro Adresse an, sobald dort mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wer eine Meldebestätigung braucht, bekommt sie bei jeder Meldebehörde oder über das digitale Amtsservice. Sie ist etwas anderes als der Meldezettel: Der Meldezettel ist das Antragsformular, die Meldebestätigung der amtliche Nachweis der aufrechten Meldung.

Quellen

  • oesterreich.gv.at: Bei der Behörde melden - Anmeldung binnen drei Tagen nach dem Umzug, Abmeldung binnen drei Tagen davor oder danach, Ummeldung binnen eines Monats bei Änderung der Wohnsitzqualität, Antragswege über Meldewesen-Portal, persönlich und schriftlich, Definition von Haupt- und Nebenwohnsitz über den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
  • § 22 Meldegesetz - Strafbestimmungen - Geldstrafen bis 726 Euro und bis 2.180 Euro im Wiederholungsfall für Verletzung der Meldepflicht, falsche Anmeldung, unrichtige Identitätsdaten und Verstöße beim Gästeverzeichnis; bis 360 Euro und 1.090 Euro für nicht vorgelegte Urkunden und die Verweigerung der Unterschrift durch den Unterkunftgeber; bis 1.500 Euro für die entgeltliche Vermittlung von Scheinanmeldungen samt Strafbarkeit des Versuchs; Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden

Stand der Angaben: 2. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?

Drei Tage ab dem Bezug der Unterkunft. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Vertragsunterzeichnung oder der Schlüsselübergabe.

Welche Frist gilt für die Abmeldung?

Ebenfalls drei Tage, allerdings wahlweise davor oder danach. Die Abmeldung kann also bereits vor dem Auszug erledigt werden.

Was kostet eine versäumte Anmeldung?

Bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro. Wer angeforderte Urkunden nicht vorlegt, riskiert bis zu 360 Euro beziehungsweise 1.090 Euro.

Muss ich einen Nebenwohnsitz melden?

Ja. Auch Nebenwohnsitze sind meldepflichtig, und es gilt dieselbe Dreitagesfrist. Der Unterschied liegt nur in der Wohnsitzqualität, nicht in der Meldepflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz?

Der Hauptwohnsitz ist die Unterkunft, die zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gemacht wird. Für einen Nebenwohnsitz genügt ein Anknüpfungspunkt, etwa ein Wochenendhaus.

Muss der Vermieter unterschreiben?

Ja, der Unterkunftgeber bestätigt die Unterkunftnahme mit seiner Unterschrift. Eine grundlose Verweigerung ist selbst strafbar - mit bis zu 360 Euro.