Privatkonkurs in Österreich: Ablauf, Dauer und Restschuldbefreiung
Seit 16. Juli 2026 dauert die Abschöpfung für Verbraucher wieder fünf statt drei Jahre. Wie das Verfahren abläuft und welche Wege es vorher gibt.
Wer heute einen Privatkonkurs anstrebt, muss mit fünf Jahren rechnen, nicht mit drei. Der dreijährige Tilgungsplan, der Verbrauchern jahrelang offenstand, ist mit 16. Juli 2026 außer Kraft getreten. Geblieben ist für Privatpersonen der Abschöpfungsplan mit fünfjähriger Abtretungsfrist.
Bei einem pfändbaren Anteil von 400 Euro monatlich bedeutet das: statt 14.400 Euro über drei Jahre nun 24.000 Euro über fünf. Am Ergebnis ändert das nichts - die Restschuldbefreiung kommt in beiden Fällen ohne Mindestquote -, wohl aber an der Dauer.
Der Weg vor dem Verfahren
Bevor das Gericht eingeschaltet wird, steht der außergerichtliche Ausgleichsversuch. Dabei wird den Gläubigern eine Quote angeboten. Stimmen alle zu, ist die Sache ohne Verfahren erledigt; lehnt einer ab, ist der Versuch gescheitert und der Weg zum Bezirksgericht frei.
Dieser Schritt ist keine Formalie. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen übernehmen ihn kostenlos und bereiten zugleich die Unterlagen für das Verfahren vor. Wer ohne sie einreicht, riskiert Verzögerungen durch unvollständige Vermögensverzeichnisse.
Sanierungsplan und Zahlungsplan
Im eröffneten Schuldenregulierungsverfahren wird zunächst vorhandenes Vermögen verwertet. Danach stehen zwei Wege offen, die beide die Zustimmung der Gläubiger brauchen:
| Sanierungsplan | Zahlungsplan | |
|---|---|---|
| Mindestquote | 20 Prozent | keine |
| Zahlungsfrist | 2 Jahre, bei Nichtunternehmern bis 5 Jahre | höchstens 7 Jahre |
| Bemessung | fixe Quote | nach der Einkommenslage der nächsten 3 Jahre |
Der Zahlungsplan ist für Privatpersonen der praktisch wichtigere. Er verlangt keine Mindestquote, sondern orientiert sich daran, was in den kommenden drei Jahren voraussichtlich pfändbar wäre. Verschlechtert sich die Vermögenslage später wesentlich, kann eine Änderung beantragt werden.
Wird ein solcher Plan angenommen und erfüllt, sind die nicht bezahlten Teile erlassen. Das Verfahren endet damit.
Das Abschöpfungsverfahren
Kommt kein Plan zustande, weil die Gläubiger nicht zustimmen, folgt das Abschöpfungsverfahren - und dieses läuft ohne ihre Zustimmung. Darin liegt seine Bedeutung: Es ist der Weg, den niemand blockieren kann.
Der Schuldner tritt den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder ab, der ihn an die Gläubiger verteilt. Zwei Pflichten bestehen dabei:
- angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich nachweislich darum bemühen
- sich redlich verhalten, also keine Gläubiger benachteiligen und keine Vermögenswerte verschweigen
Bis zum 16. Juli 2026 gab es dafür zwei Varianten: den Tilgungsplan mit drei Jahren und strengeren Voraussetzungen sowie den Abschöpfungsplan mit fünf Jahren. Für Verbraucher ist die kurze Variante entfallen.
Restschuldbefreiung ohne Mindestquote
Nach Ablauf der Abtretungsfrist hat das Gericht das Verfahren für beendet zu erklären und die Restschuldbefreiung auszusprechen. Eine Mindestquote ist dafür nicht erforderlich.
Das ist der entscheidende Punkt des gesamten Verfahrens: Auch wer über fünf Jahre nur wenig zahlen konnte, wird von den restlichen Schulden befreit, sofern er sich redlich verhalten und um Arbeit bemüht hat. Wer über kein pfändbares Einkommen verfügt, zahlt nichts und wird dennoch entschuldet.
Was den Betroffenen während des Verfahrens bleibt, richtet sich nach dem Existenzminimum - 2026 also mindestens 1.308 Euro monatlich, erhöht um 261 Euro je unterhaltsberechtigter Person.
Nach dem Verfahren
Ein Eintrag in der Insolvenzdatei begleitet das Verfahren. Die Einsichtnahme wird grundsätzlich ein Jahr nach Beendigung nicht mehr gewährt.
Für die Bonität ist damit nicht automatisch alles bereinigt: Wirtschaftsauskunfteien führen eigene Datenbestände mit eigenen Löschfristen. Wer nach Abschluss des Verfahrens einen Kredit oder eine Wohnung braucht, sollte eine Selbstauskunft einholen und veraltete Einträge löschen lassen.
Wo es kostenlose Hilfe gibt
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen arbeiten in allen Bundesländern kostenlos und unabhängig. Sie prüfen die Zusammensetzung der Forderungen, führen den außergerichtlichen Ausgleichsversuch und begleiten durch das Verfahren.
Vorsicht ist bei gewerblichen Anbietern geboten, die gegen Vorabhonorar Entschuldung versprechen. Die anerkannten Stellen verlangen kein Entgelt; wer Geld für die Beratung fordert, gehört nicht dazu.
Läuft bereits eine Lohnpfändung, lohnt vorab die Kontrolle, ob der Freibetrag richtig berechnet ist - Fehler bei Unterhaltspflichten und Sonderzahlungen kommen vor. Wie ein Exekutionsverfahren abläuft, steht bei der Exekution.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens - Aufhebungsgründe, Sanierungsplan mit Mindestquote von 20 Prozent und Zahlungsfrist von zwei beziehungsweise bis zu fünf Jahren bei Nichtunternehmern, Zahlungsplan mit Bemessung nach der Einkommenslage der nächsten drei Jahre und höchstens sieben Jahren Laufzeit, Abschöpfungsverfahren ohne Gläubigerzustimmung, Tilgungsplan mit drei Jahren seit 16.7.2026 für Verbraucher außer Kraft, Abschöpfungsplan mit fünf Jahren, Restschuldbefreiung ohne Mindestquote, Pflicht zu angemessener Erwerbstätigkeit, Ende der Einsichtnahme in die Insolvenzdatei ein Jahr nach Verfahrensende
- WKO: Privatkonkurs - Abschöpfungsplan mit fünfjähriger und Tilgungsplan mit dreijähriger Frist samt strengeren Voraussetzungen, Zahlungsplan als erleichterter Sanierungsplan ohne Mindestquote mit Zahlungsfrist von längstens sieben Jahren, Restschuldbefreiung ohne notwendige Mindestquote
- BMJ: Informationsbroschüre für Arbeitgeber:innen als Drittschuldner:innen 2026 - allgemeiner Grundbetrag von 1.308 Euro und Unterhaltsgrundbetrag von 261 Euro monatlich für 2026
Stand der Angaben: 1. September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Privatkonkurs?
Für Verbraucher fünf Jahre. Der dreijährige Tilgungsplan ist mit 16. Juli 2026 für Verbraucher außer Kraft getreten, sodass nur noch der Abschöpfungsplan mit fünfjähriger Abtretungsfrist bleibt.
Muss ich eine Mindestquote zahlen?
Nein. Nach Ablauf der Abschöpfungsfrist spricht das Gericht die Restschuldbefreiung aus, ohne dass ein Mindestprozentsatz erreicht sein muss. Verlangt wird redliches Verhalten und angemessene Erwerbstätigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren?
Der Zahlungsplan braucht die Zustimmung der Gläubiger und läuft über höchstens sieben Jahre. Kommt er nicht zustande, folgt das Abschöpfungsverfahren, das ohne Gläubigerzustimmung auskommt.
Wie hoch ist die Quote beim Zahlungsplan?
Sie richtet sich nach der Einkommenslage der nächsten drei Jahre. Eine gesetzliche Mindestquote gibt es nicht, die Zahlungsfrist beträgt höchstens sieben Jahre.
Wie viel Geld bleibt mir während des Verfahrens?
Das Existenzminimum. Abgetreten wird nur der pfändbare Teil des Einkommens, 2026 also der Betrag über 1.308 Euro monatlich, erhöht um Unterhaltspflichten.
Wie lange stehe ich in der Insolvenzdatei?
Die Einsichtnahme wird grundsätzlich ein Jahr nach Beendigung des Verfahrens nicht mehr gewährt.