Strompreis Österreich: woraus sich die Rechnung zusammensetzt
Die Elektrizitätsabgabe liegt 2026 bei 0,1 statt 1,5 Cent - befristet bis Jahresende. Was das kostet, wenn nichts nachkommt, und wie die Netzentgelte wirken.
Auf der Stromrechnung 2026 steht eine Zahl, die dort nur vorübergehend steht: 0,1 Cent Elektrizitätsabgabe je Kilowattstunde. Der reguläre Satz im Gesetz beträgt das Fünfzehnfache, und die Ausnahme endet mit dem 31. Dezember 2026.
Wer wissen will, was die eigene Rechnung im nächsten Jahr macht, muss also nicht auf den Börsenstrompreis schauen, sondern auf eine Übergangsbestimmung.
Die drei Teile der Rechnung
Eine Stromrechnung besteht aus drei Blöcken, die von drei verschiedenen Stellen kommen:
- Der Energiepreis geht an den Lieferanten. Er besteht aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und meist einem Grundpreis pro Monat. Nur dieser Teil ist durch einen Wechsel beeinflussbar.
- Die Netzentgelte gehen an den regionalen Netzbetreiber. Sie werden von der Regulierungsbehörde per Verordnung festgesetzt und sind nicht verhandelbar. Der Netzbetreiber ergibt sich aus der Lage des Zählpunkts und steht nicht zur Wahl.
- Steuern und Abgaben gehen an Bund, Land und Gemeinde. Dazu zählen Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe sowie die Beiträge zur Ökostromförderung, und auf alles zusammen kommen 20 Prozent Umsatzsteuer.
Ein Anbieterwechsel wirkt damit nur auf einen von drei Blöcken. Das ist kein Argument gegen den Wechsel - der Energiepreis ist der größte einzelne Posten -, aber es erklärt, warum eine Halbierung des Arbeitspreises die Rechnung nicht halbiert.
Was 2026 gilt und 2027 endet
Der reguläre Steuersatz steht in Paragraph 4 Absatz 2 Elektrizitätsabgabegesetz: „Die Abgabe beträgt 0,015 Euro je kWh.”
Überlagert wird er durch Paragraph 7 Absatz 16. Für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2025 und vor dem 1. Jänner 2027 gilt abweichend:
| Empfänger | Satz 2026 |
|---|---|
| natürliche Personen mit Standardlastprofil, also Haushalte | 0,001 Euro je kWh |
| sonstige Lieferungen | 0,0082 Euro je kWh |
Wer zu welcher Gruppe zählt, entscheidet ein Verweis auf Paragraph 4 Absatz 1 Stromkostenzuschussgesetz: erfasst sind natürliche Personen, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit standardisiertem Lastprofil zahlungspflichtig sind. Das ist der normale Haushaltsanschluss.
Diese Zweiteilung findet sich auch in den veröffentlichten Tarifblättern der Netzbetreiber wieder. Das Blatt der Salzburg Netz für 01/2026 weist in der Spalte Elektrizitätsabgabe zwei Werte aus: 0,10 Cent je Kilowattstunde für natürliche Personen und 0,82 Cent für sonstige Lieferungen.
Läuft die Befristung aus, ohne verlängert zu werden, gilt ab 1. Jänner 2027 wieder der reguläre Satz. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet das:
| je kWh | bei 3.500 kWh | |
|---|---|---|
| 2026 | 0,1 Cent | 3,50 Euro netto |
| regulärer Satz | 1,5 Cent | 52,50 Euro netto |
| Unterschied | 1,4 Cent | 49,00 Euro netto |
Mit Umsatzsteuer sind das knapp 59 Euro im Jahr - eine Erhöhung, die ohne jede Preisänderung des Lieferanten eintritt.
Die Netzentgelte laufen regional auseinander
Für 2026 hat die Regulierungsbehörde die Stromnetzentgelte für Haushalte im österreichweiten Durchschnitt um etwa 1,3 Prozent angehoben. Nach der Aussendung der E-Control vom 18. Dezember 2025 sind das für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 5 Euro im Jahr oder 40 Cent im Monat.
Der Durchschnitt verdeckt allerdings, dass die Richtung je nach Netzgebiet verschieden ist. Am stärksten stiegen die Entgelte im Burgenland und in Tirol. Gesunken sind sie in Kärnten, Vorarlberg, der Steiermark und Wien, am deutlichsten in Salzburg.
Ein Vergleich der eigenen Rechnung mit einem Durchschnittswert aus der Zeitung führt deshalb regelmäßig in die Irre. Maßgeblich ist das Tarifblatt des Netzbetreibers am eigenen Zählpunkt.
Hinter der Entwicklung stehen die Gesamtkosten des Netzes, die von rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 3,0 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen sind. Sie werden über die Netzentgelte auf die Netzbenutzer umgelegt.
Neu ist für 2026 ein zeitlich differenziertes Netzentgelt: In den Sommermonaten wird der Netzanteil in der Mittagszeit reduziert, wenn viel Solarstrom im Netz ist. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern - Wärmepumpe, Boiler, Elektroauto - entsteht damit erstmals ein Anreiz, den Verbrauch in diese Stunden zu verschieben.
Was sonst noch auf der Rechnung steht
Zwei Posten dienen der Ökostromförderung nach Paragraph 71 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und werden vom Netzbetreiber gemeinsam mit dem Netzentgelt eingehoben:
- Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist ein fixer Jahresbetrag je Zählpunkt, unabhängig vom Verbrauch. Im Tarifblatt der Salzburg Netz für 01/2026 sind das auf der Haushaltsebene 19,02 Euro im Jahr.
- Der Erneuerbaren-Förderbeitrag knüpft dagegen an die Netznutzungs- und Netzverlustentgelte an und steigt damit mit dem Verbrauch.
Dazu kommt die Gebrauchsabgabe der Gemeinde, im Salzburger Tarifblatt 0,3789 Cent je Kilowattstunde auf Haushaltsebene. Sie fällt je nach Gemeinde unterschiedlich aus und fehlt mancherorts ganz.
Der Fixkostenanteil hat eine Folge, die bei Sparbemühungen oft übersehen wird: Grundpreis und Förderpauschale bleiben gleich, egal wie wenig verbraucht wird. Wer den Verbrauch halbiert, halbiert deshalb nicht die Rechnung.
Wechseln, und was dabei zu beachten ist
Wechselbar ist allein der Lieferant. Die Regulierungsbehörde betreibt dafür einen Tarifkalkulator, der die Angebote nach Postleitzahl und Jahresverbrauch vergleicht; das Verfahren selbst wickelt der neue Lieferant ab, eine Kündigung beim alten ist nicht nötig.
Drei Punkte entscheiden über das Ergebnis:
- Der Jahresverbrauch muss stimmen. Er steht auf der letzten Jahresabrechnung. Ein geschätzter Wert verzerrt jeden Vergleich, weil Grund- und Arbeitspreis unterschiedlich gewichtet werden.
- Rabatte laufen aus. Viele Angebote enthalten einen einmaligen Bonus im ersten Jahr. Für den Dauervergleich zählt der Preis danach, nicht der Einstiegspreis.
- Preisgleitklauseln lesen. Ein Fixpreis bindet für die vereinbarte Dauer, ein indexierter Preis folgt einem Index. Beides kann sinnvoll sein, aber nur das Erste ist planbar.
Kommt kein Vertrag zustande, greift die Grundversorgung. Sie verpflichtet jenen Lieferanten, der im Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt, zur Belieferung zu den allgemeinen Bedingungen. Als Auffangnetz ist sie wichtig; als Dauerlösung ist sie fast immer die teuerste Variante.
Wie sich die Energiekosten insgesamt auf ein Haushaltsbudget auswirken, steht bei den Heizkosten; für die Gasseite mit ihrer gegenläufigen Entwicklung siehe Gaspreise.
Quellen
- Elektrizitätsabgabegesetz (RIS), Paragraf 4 Abs. 2 und Paragraf 7 Abs. 16, abgerufen 03.09.2026
- Stromkostenzuschussgesetz, Paragraf 4 (RIS), abgerufen 03.09.2026
- E-Control, Nur leicht steigende Stromnetzentgelte für 2026, 18.12.2025, abgerufen 03.09.2026
- Salzburg Netz, Zuschläge zum Systemnutzungsentgelt Strom 01/2026, abgerufen 03.09.2026
- E-Control, Tarifkalkulator, abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Elektrizitätsabgabe 2026?
0,1 Cent je Kilowattstunde für Haushalte und 0,82 Cent für sonstige Lieferungen. Beide Sätze gelten nur für Vorgänge vor dem 1. Jänner 2027. Der reguläre Satz nach Paragraph 4 Elektrizitätsabgabegesetz beträgt 1,5 Cent.
Was passiert 2027 mit der Stromrechnung?
Wird die Befristung nicht verlängert, gilt wieder der reguläre Satz von 1,5 Cent je Kilowattstunde. Bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind das rund 49 Euro netto oder knapp 59 Euro brutto mehr im Jahr.
Steigen die Netzentgelte 2026?
Im österreichweiten Durchschnitt um etwa 1,3 Prozent, das sind rund 5 Euro im Jahr bei 3.500 Kilowattstunden. Die Richtung ist aber regional verschieden: Im Burgenland und in Tirol stiegen sie am stärksten, in Salzburg sanken sie.
Aus welchen Teilen besteht der Strompreis?
Aus dem Energiepreis des Lieferanten, den Netzentgelten des regionalen Netzbetreibers und den Steuern und Abgaben. Nur der erste Teil ist durch einen Anbieterwechsel beeinflussbar.
Kann ich den Netzbetreiber wechseln?
Nein. Der Netzbetreiber ergibt sich aus der Lage des Zählpunkts und steht nicht zur Wahl. Wechselbar ist ausschließlich der Stromlieferant.
Was ist die Grundversorgung?
Der gesetzlich vorgesehene Auffangtarif jenes Lieferanten, der im Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt. Sie greift, wenn kein anderer Vertrag zustande kommt, und ist in aller Regel deutlich teurer als ein frei gewählter Tarif.