Zahnzusatzversicherung Österreich: Was die Kasse zahlt
Seit 2025 sind Seitenzahnfüllungen meist Privatleistung, seit Mai 2026 gilt ein Selbstbehalt beim Zahnersatz. Was das kostet.
Zwei Änderungen haben in Österreich innerhalb von 16 Monaten verschoben, was beim Zahnarzt selbst zu zahlen ist. Seit 1. Jänner 2025 sind Füllungen im Seitenzahnbereich grundsätzlich Privatleistung, seit 1. Mai 2026 gilt beim abnehmbaren Zahnersatz ein Selbstbehalt von 20 bis 30 Prozent.
Beides betrifft Leistungen, die vorher weitgehend gedeckt waren. Wer abschätzen will, ob sich eine Zusatzversicherung rechnet, braucht deshalb zuerst den aktuellen Stand dessen, was die Kasse noch zahlt.
Füllungen: was das Amalgam-Aus verändert hat
Amalgam darf in der EU seit 1. Jänner 2025 nicht mehr als Füllungsmaterial verwendet werden. Für Österreich war das kein kleiner Umstieg: Die ÖGK rechnete allein 2023 noch 1.855.292 Amalgamfüllungen ab.
Die Nachfolgeregelung fiel unterschiedlich aus, je nachdem, welcher Zahn betroffen ist:
- Frontzahnbereich: unverändert. Kompositfüllungen bleiben bei Vertragszahnärzten Kassenleistung und werden direkt abgerechnet.
- Seitenzahnbereich: grundsätzlich Privatleistung. Die ÖGK schreibt, dass „mit der Zahnärztekammer keine Einigung erzielt werden konnte” und amalgamfreie Füllungen im Seitenzahnbereich deshalb „grundsätzlich eine Privatleistung” sind.
Es gibt allerdings einen Zwischenweg: Vertragszahnärzte können über eine eigene Vereinbarung amalgamfreie Füllungen direkt mit der ÖGK verrechnen. Machen sie davon Gebrauch, müssen sie so abrechnen. Aufwendigere Kompositfüllungen bleiben ausgenommen und können weiterhin privat verrechnet werden. Ob die eigene Ordination diese Vereinbarung hat, entscheidet also über die Rechnung - und lässt sich nur dort erfragen.
Zur Größenordnung: In den Zahngesundheitszentren der ÖGK kostet eine Composite-Füllung im Seitenzahnbereich nach dem Leistungstarif mit Stand 1. Juli 2026 je nach Flächenzahl 90,40 Euro (eine Fläche), 130,70 Euro (zwei) oder 170,30 Euro (drei).
Nicht Kassenleistung für Erwachsene ist die Mundhygiene. Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bekommen sie einmal jährlich, bei laufender festsitzender Zahnspange zweimal.
Zahnersatz: neuer Selbstbehalt seit Mai 2026
Beim Zahnersatz trennt die ÖGK scharf zwischen abnehmbar und festsitzend.
Abnehmbarer Zahnersatz ist Kassenleistung, seit 1. Mai 2026 aber mit Selbstbehalt. Die ÖGK beziffert ihn mit „20 bis 30 Prozent der tariflichen Kosten”: 20 Prozent für aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit rezeptgebührenbefreite Personen, 30 Prozent für alle übrigen Versicherten. Auf Antrag ist finanzielle Hilfe aus dem Unterstützungsfonds möglich. Beim Wahlzahnarzt werden 80 Prozent der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten erstattet, und der Heil- und Kostenplan muss vorab bewilligt werden.
Festsitzender Zahnersatz - Kronen, Brückenglieder, gegossene Stiftaufbauten und Implantate - ist dagegen „grundsätzlich eine Privatleistung”, für die „grundsätzlich kein Kostenzuschuss geleistet werden” kann. Die Preise sind frei.
Zuschüsse gibt es nur in medizinischen Sonderfällen, die die ÖGK ausdrücklich aufzählt: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Rehabilitation nach einer Tumoroperation in der Mundhöhle, Zustand nach mehrfachen Kieferfrakturen, extreme Kieferverhältnisse und Nichtanlage der Zähne 1 bis 5. Selbst dann gelten technische Mindestanforderungen: Durchmesser über 3 mm und in der Regel 10 mm Länge; Mini-Implantate von 1,8 bis 3 mm werden nicht bezahlt.
Was Zahnersatz tatsächlich kostet
Weil die Preise frei sind, gibt es keine allgemeingültige Liste. Eine belastbare Referenz sind die Tarife, die die ÖGK für Privatleistungen in ihren eigenen Zahngesundheitszentren verrechnet, Stand 1. Juli 2026:
| Leistung | Tarif |
|---|---|
| Verblendmetallkeramikkrone | 784,00 Euro |
| Vollkeramikkrone (Zirkonoxyd) | 888,00 Euro |
| Brückenglied Verblendmetallkeramik | 426,00 Euro |
| Brückenglied Vollkeramik | 528,00 Euro |
| Implantat | 1.149,50 Euro |
| Verblendmetallkeramikkrone auf Implantat | 571,20 Euro |
| Zirkonkrone auf Implantat | 680,40 Euro |
| Kieferorthopädie festsitzend, Pauschale | 5.246,60 Euro |
| Professionelle Zahnreinigung | 83,70 Euro |
In einer Privatordination können die Beträge davon abweichen; als Untergrenze für die Planung taugen sie trotzdem.
Gratis-Zahnspange: nur bis 18 und ab IOTN 4
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die ÖGK die gesamten Kosten einer Zahnspange, wenn eine schwere Kieferfehlstellung vorliegt. Maßstab ist der Index of Orthodontic Treatment Needs mit fünf Schweregraden; ab Stufe 4 besteht Anspruch. Die Behandlung muss spätestens bis zum 18. Geburtstag begonnen haben - diese Grenze ist fix. Für Erwachsene gibt es die Leistung nicht.
Bleibt die Fehlstellung unter Stufe 4, gelten Zuschüsse nach Tarif 2026:
- Abnehmbare Zahnspange beim Vertragszahnarzt: ÖGK 70 Prozent, also 821,80 Euro je Behandlungsjahr; 352,20 Euro trägt der Patient.
- Abnehmbare Zahnspange beim Wahlzahnarzt: Fixbetrag von 657,44 Euro je Behandlungsjahr, unabhängig davon, was tatsächlich verrechnet wird.
- Festsitzende Zahnspange: Zuschuss von höchstens 821,80 Euro je Behandlungsjahr, unabhängig davon, ob ein Kassenvertrag besteht. Voraussetzung ist, dass die Rechnung für das Behandlungsjahr zur Gänze bezahlt wurde.
Gegen die Pauschale von 5.246,60 Euro für eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung sind 821,80 Euro im Jahr der Größenordnung nach ein Zuschuss, keine Deckung.
Was eine Zusatzversicherung leistet - und ab wann
Zwei Bedingungen entscheiden über den Nutzen, und beide stehen nicht in der Werbung.
Die Wartezeit. Paragraf 178d VersVG erlaubt für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie eine besondere Wartezeit von bis zu acht Monaten. Das Gesetz schreibt sie nicht vor, es deckelt sie nur - die Formulierung lautet „soweit Wartezeiten vereinbart werden”. Entsprechend unterschiedlich fällt sie aus: Die Generali nennt für die MedCare-Zahn-Tarife „Keine Wartezeit: Bei der Generali haben Sie sofort ab Abschluss der Versicherung Anspruch auf die vereinbarten Leistungen”, DONAU und Wiener Städtische verlangen je sechs Monate.
Die Leistungsstaffelung. Sie ist der eigentliche Knackpunkt. Die volle Jahreshöchstleistung gibt es meist erst im fünften Kalenderjahr. Beim Tarif sorgenfreies.lächeln der Wiener Städtischen steigt sie in der Variante basis (60 Prozent Vergütung) von 624 Euro im ersten auf 3.120 Euro im fünften Jahr, in der Variante premium (80 Prozent) von 832 auf 4.160 Euro.
Was das praktisch bedeutet, zeigt ein Implantat mit Zirkonkrone zu den oben genannten ÖGK-Tarifen, zusammen 1.829,90 Euro. Im ersten Jahr würde die Variante basis daran 624 Euro erstatten, weil das Jahreslimit greift - der Eigenanteil läge bei 1.205,90 Euro. Ab dem zweiten Jahr begrenzt nicht mehr das Limit, sondern der Vergütungssatz: 60 Prozent von 1.829,90 Euro sind 1.097,94 Euro, der Eigenanteil sinkt auf 731,96 Euro. In der Variante premium wären es im fünften Jahr 1.463,92 Euro Erstattung und 365,98 Euro Eigenanteil.
Von der Staffelung gibt es zwei Ausnahmen, die beide Anbieter gleich handhaben: Nach Unfällen gilt die erhöhte Jahresleistung sofort, und bei gleichzeitigem Abschluss mit einer Sonderklasse-Versicherung steht die volle Jahreshöchstleistung des fünften Jahres bereits ab dem ersten zur Verfügung. Bei der DONAU ist eine Sonderklasse-Versicherung sogar Voraussetzung für den Abschluss der Zahnzusatzversicherung; dafür verzichtet sie auf Gesundheitsfragen und zusätzliche Selbstbehalte.
Ein Hinweis zum Vergleichen: Wiener Städtische und DONAU gehören beide zur Vienna Insurance Group, und ihre Staffelbeträge sind identisch. Nebeneinander in einer Tabelle sehen sie aus wie zwei Angebote, sind aber eines.
Prämien lassen sich nicht seriös angeben - die Anbieter rechnen individuell nach Eintrittsalter und Tarif und veröffentlichen keine Tariftabellen. Wie Wartezeiten, Alterungsrückstellung und Kündigungsschutz in der Krankenversicherung allgemein geregelt sind, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung.
Quellen
- ÖGK zu Amalgam und Füllungen, ÖGK zum Zahnersatz, ÖGK zur Zahnspange und ÖGK zur Zahnbehandlung, abgerufen am 23.08.2026
- Leistungstarife für Zahnbehandlungen in den Zahngesundheitszentren der ÖGK, Stand 01.07.2026
- § 178d VersVG, RIS, konsolidierte Fassung
- Wiener Städtische, sorgenfreies.lächeln und DONAU, Securmed Zahn
Häufig gestellte Fragen
Sind Zahnfüllungen noch Kassenleistung?
Im Frontzahnbereich ja, im Seitenzahnbereich meist nicht mehr. Weil sich ÖGK und Zahnärztekammer nach dem EU-weiten Amalgamverbot ab 1. Jänner 2025 nicht einigen konnten, sind amalgamfreie Füllungen im Seitenzahnbereich grundsätzlich Privatleistung. Vertragszahnärzte können sie über eine eigene Vereinbarung direkt abrechnen - fragen Sie vorher nach.
Was kostet Zahnersatz seit Mai 2026?
Beim abnehmbaren Zahnersatz gilt seit 1. Mai 2026 ein Selbstbehalt von 30 Prozent der tariflichen Kosten, für sozial schutzbedürftige rezeptgebührenbefreite Personen 20 Prozent. Festsitzender Zahnersatz war schon davor grundsätzlich Privatleistung.
Zahlt die ÖGK Implantate?
Grundsätzlich nicht. Implantate gehören nicht zu den Leistungen der ÖGK. Kostenzuschüsse gibt es nur in medizinischen Sonderfällen, etwa bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, nach Tumoroperationen in der Mundhöhle oder bei Nichtanlage der Zähne 1 bis 5, und nur ab einem Implantatdurchmesser über 3 mm.
Wer bekommt die Gratis-Zahnspange?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einer Kieferfehlstellung der Schweregrade IOTN 4 oder 5. Die Behandlung muss spätestens bis zum 18. Geburtstag begonnen haben. Für Erwachsene gibt es sie nicht.
Was zahlt die Kasse ohne Gratis-Zahnspange?
Bei einer abnehmbaren Zahnspange beim Vertragszahnarzt 70 Prozent, also 821,80 Euro je Behandlungsjahr nach Tarif 2026; 352,20 Euro bleiben beim Patienten. Beim Wahlzahnarzt gibt es einen Fixbetrag von 657,44 Euro. Für festsitzende Zahnspangen beträgt der Zuschuss höchstens 821,80 Euro je Behandlungsjahr.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Paragraf 178d VersVG deckelt die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit acht Monaten. Was ein Tarif tatsächlich vorsieht, steht in seinen Bedingungen: Die Generali wirbt mit keiner Wartezeit, DONAU und Wiener Städtische verlangen je sechs Monate.
Warum zahlt die Zusatzversicherung am Anfang so wenig?
Wegen der Leistungsstaffelung. Die volle Jahreshöchstleistung wird meist erst im fünften Kalenderjahr erreicht. Bei der Wiener Städtischen steigt sie im Basistarif von 624 Euro im ersten auf 3.120 Euro im fünften Jahr. Nach Unfällen und bei gleichzeitigem Abschluss mit einer Sonderklasse-Versicherung entfällt die Staffelung.