Familienförderungen in Oberösterreich - die Landesleistungen
Einen OÖ Familienbonus gibt es nicht. Was es gibt: Kinderbetreuungsbonus mit 960 Euro, Mehrlingszuschuss, Nachhilfeförderung und die Familienkarte.
Einen „OÖ Familienbonus” gibt es nicht. In der Übersicht der Familienförderungen des Landes Oberösterreich kommt kein Programm dieses Namens vor. Wer danach sucht, meint in aller Regel eine von zwei anderen Leistungen: den Familienbonus Plus des Bundes, der über die Steuererklärung läuft, oder den oberösterreichischen Kinderbetreuungsbonus von 960 Euro im Jahr.
Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Der Bundesbonus senkt die Steuer, der Landesbonus wird ausbezahlt - und die Voraussetzungen haben nichts miteinander zu tun.
Kinderbetreuungsbonus: 960 Euro für Selbstbetreuer
Die größte Geldleistung des Landes für Familien richtet sich an eine Gruppe, die man zunächst nicht erwartet: Eltern, die den kostenlosen Kindergartenplatz nicht nutzen.
- Höhe: 960 Euro im Jahr, also 80 Euro monatlich, ausbezahlt in zwei Teilbeträgen
- Voraussetzung: keine Inanspruchnahme eines Kindergarten- oder Krabbelstubenplatzes, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Alter: ab dem dritten Geburtstag bis zum Beginn der Schulpflicht
- Einkommensgrenzen: keine
- Rückwirkung: längstens ein Jahr ab Antragstellung
Dass die Leistung ohne Einkommensprüfung gewährt wird, ist unter den Landesförderungen die Ausnahme - Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss hängen in Oberösterreich beide an Einkommensgrenzen.
Die Einjahresfrist für die Rückwirkung ist der Punkt, an dem Geld verlorengeht. Wer erst nach zwei Jahren von der Leistung erfährt, bekommt nur das letzte Jahr - 960 statt 1.920 Euro.
Die weiteren Landesleistungen im Überblick
| Leistung | Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Kinderbetreuungsbonus | 960 Euro jährlich | ohne Einkommensgrenze, bei Nichtnutzung des Kindergartenplatzes |
| Mehrlingszuschuss | 550 Euro bei Zwillingen, 1.100 Euro bei Drillingen | einmalig, dazu Gutscheine des Caritas-Familiendienstes |
| Nachhilfeförderung | 150 Euro je Kind und Semester | als Gutscheine, 1. bis 9. Schulstufe |
| Eltern-Kind-Zuschuss | 160 Euro einmalig | zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr geltend zu machen |
| Schulveranstaltungshilfe | für mehrtägige Schulveranstaltungen | Antrag binnen drei Monaten nach Schuljahresende |
| Elternbildungsgutscheine | für Kurse zur Elternbildung | |
| Wintersportwoche | kostenlose Liftkarten | mindestens vier aufeinanderfolgende Schultage |
| Wintersporttage | Gutscheine für bis zu drei Halbtage | für Kindergärten und Volksschulen |
| Begleitperson im Krankenhaus | Land übernimmt die Pflegegebühren | wenn ein Elternteil beim Kind bleibt |
Zwei Fristen fallen dabei auf: Die Schulveranstaltungshilfe ist binnen drei Monaten nach Ende des Schuljahres zu beantragen, der Eltern-Kind-Zuschuss nur zwischen dem fünften und siebten Lebensjahr des Kindes. Beides sind enge Fenster, die sich nicht nachholen lassen.
Die Familienkarte
Die OÖ Familienkarte ist kostenlos und bringt Ermäßigungen von bis zu 50 Prozent bei rund 1.700 Partnerbetrieben. Dazu kommen Vergünstigungen im oberösterreichischen Verkehrsverbund und bei der Westbahn, günstigerer Treibstoff bei Turmöl sowie eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder bis zum Schuleintritt.
Sie ist kein Zuschuss im engeren Sinn, aber der Zugangsweg zu mehreren der oben genannten Förderungen - die Anträge laufen über das Familienreferat des Landes und das Portal der Familienkarte.
Was der Familienbonus Plus ist
Der häufig gesuchte Familienbonus Plus ist eine Bundesleistung und funktioniert grundsätzlich anders: Er ist ein Absetzbetrag, der die Einkommensteuer senkt, und wird über die Arbeitnehmerveranlagung oder direkt über die Lohnverrechnung geltend gemacht. Ausbezahlt wird nichts - wer keine Steuer zahlt, hat davon nur über den Kindermehrbetrag etwas.
Beide Leistungen schließen einander nicht aus. Wer in Oberösterreich lebt, sein Kind selbst betreut und Steuer zahlt, kann den Kinderbetreuungsbonus des Landes und den Familienbonus Plus des Bundes nebeneinander in Anspruch nehmen. Einzelheiten zur Bundesleistung stehen bei der Familienbeihilfe und den Absetzbeträgen.
Quellen
- Land Oberösterreich: Oö. Kinderbetreuungsbonus - Höhe von 960 Euro jährlich beziehungsweise 80 Euro monatlich in zwei Teilbeträgen, Voraussetzung der Nichtinanspruchnahme eines Kindergarten- oder Krabbelstubenplatzes, Alter ab dem dritten Geburtstag bis zum Beginn der Schulpflicht, keine Einkommensgrenzen, Rückwirkung von längstens einem Jahr, Antrag über das Familienreferat
- OÖ Familienkarte: Übersicht der Landesförderungen - vollständige Liste der Familienförderungen des Landes samt Mehrlingszuschuss von 550 und 1.100 Euro, Nachhilfeförderung von 150 Euro je Semester, Eltern-Kind-Zuschuss von 160 Euro, Schulveranstaltungshilfe mit Dreimonatsfrist, Wintersportwoche und -tage, Begleitperson im Krankenhaus, Leistungen der Familienkarte; die Übersicht führt kein Programm namens „Familienbonus”
Stand der Angaben: 1. September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen OÖ Familienbonus?
Unter diesem Namen nicht. Das Land führt in seiner Übersicht der Familienförderungen kein solches Programm. Gemeint ist meist entweder der Familienbonus Plus des Bundes oder der oberösterreichische Kinderbetreuungsbonus.
Wie hoch ist der Kinderbetreuungsbonus?
960 Euro im Jahr, also 80 Euro monatlich, ausbezahlt in zwei Teilbeträgen. Er wird ohne Einkommensgrenzen gewährt.
Wer bekommt den Kinderbetreuungsbonus?
Eltern, die für ihr Kind gerade keinen Kindergarten- oder Krabbelstubenplatz in Anspruch nehmen - also die kostenlose Betreuung bis 13 Uhr nicht nutzen. Förderbar sind Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Beginn der Schulpflicht.
Kann ich rückwirkend beantragen?
Ja, zum Zeitpunkt der Antragstellung längstens für ein Jahr rückwirkend. Wer später einreicht, verliert die davor liegenden Monate.
Was bringt die OÖ Familienkarte?
Sie ist kostenlos und bringt Ermäßigungen von bis zu 50 Prozent bei rund 1.700 Partnerbetrieben, dazu Vergünstigungen im Verkehrsverbund und bei der Westbahn sowie eine Unfallversicherung für Kinder bis zum Schuleintritt.
Gibt es Geld für Nachhilfe?
Ja, 150 Euro je Schülerin oder Schüler und Semester als Gutscheine, für die 1. bis 9. Schulstufe.