Zukunftsdepot - der Plan für steuerfreie Kinderdepots
Zukunftsdepot: 5.000 Euro pro Kind und Jahr ohne KESt, geplant ab 2027. Was feststeht, was offen ist und was Eltern in Österreich heute schon tun können.
Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr, keine Kapitalertragsteuer, keine Depotgebühr: Das hat Bundeskanzler Christian Stocker am 31. August 2026 im ORF-Sommergespräch als „Zukunftsdepot” angekündigt. Bei voller Ausschöpfung und einer im Kanzleramt angenommenen Rendite von 6,7 Prozent stünden am 18. Geburtstag rund 175.000 Euro auf dem Konto.
Beschlossen ist davon nichts. Es gibt keinen Gesetzestext, keinen Begutachtungsentwurf und keine Einigung der drei Koalitionsparteien. Und die größte Hürde für Kinderdepots in Österreich steht ohnehin nicht im Steuerrecht, sondern im ABGB.
Was angekündigt wurde
Die Eckpunkte, die Stocker im Sommergespräch nannte, sind knapp:
- Bis zu 5.000 Euro jährlich je Kind unter 18 Jahren
- Keine Kapitalertragsteuer auf die Erträge, weder laufend noch bei der Entnahme
- Keine Spesen und Gebühren bei teilnehmenden Banken
- Zugriff mit 18, dann geht das Depot an das Kind über
- Start spätestens 1. Jänner 2027
Ausgearbeitet werden soll das Modell von Familien- und Finanzministerium. Damit liegt es zwischen einem ÖVP-geführten und einem SPÖ-geführten Ressort, und genau dort verlief in dieser Legislaturperiode schon einmal eine Bruchlinie: Die im Regierungsprogramm angelegte KESt-Befreiung für Wertpapiere nach einer Behaltefrist von zehn Jahren ist bis heute nicht umgesetzt. ÖVP und NEOS waren dafür, die SPÖ dagegen.
Parallel kündigte Stocker einen „Zukunftsfonds” an, der aus Dividenden der Staatsbeteiligungen gespeist wird, in 30 bis 40 Jahren rund 100 Milliarden Euro schwer sein und danach etwa fünf Milliarden Euro jährlich ins Pensionssystem liefern soll. Beide Vorhaben präsentierte er ohne Angabe, was sie das Budget kosten.
Die 175.000 Euro im Nachrechnen
Die Zahl hält der Prüfung stand, wenn man die Annahmen akzeptiert. 5.000 Euro jeweils zu Jahresbeginn, 18 Jahre lang, bei 6,7 Prozent jährlich: Das ergibt 176.243 Euro. Eingezahlt wurden davon 90.000 Euro, der Ertrag beträgt 86.243 Euro. Die KESt von 27,5 Prozent darauf wären 23.717 Euro - exakt die kolportierte Steuerersparnis.
Die Rechnung ist also in sich stimmig. Sie steht und fällt mit den 6,7 Prozent, und diese Annahme hat das Kanzleramt nicht begründet. Politikwissenschaftler Peter Filzmaier meldete in der ZiB2 im Anschluss an das Gespräch Zweifel an den Rechenbeispielen an.
Was bei anderen Renditen herauskommt:
| Rendite p.a. | Endwert nach 18 Jahren | Ertrag | Ersparnis bei 27,5 % KESt |
|---|---|---|---|
| 6,7 % | 176.243 € | 86.243 € | 23.717 € |
| 5,0 % | 147.695 € | 57.695 € | 15.866 € |
| 4,0 % | 133.356 € | 43.356 € | 11.923 € |
Zwei Einordnungen dazu. Erstens ist die Kaufkraft eine andere: 176.243 Euro in 18 Jahren entsprechen bei zwei Prozent Inflation heutigen 123.398 Euro, bei 2,5 Prozent nur noch 113.001 Euro. Zweitens sind 5.000 Euro jährlich für die meisten Haushalte keine realistische Größe. Bei 100 Euro monatlich - schon das schaffen längst nicht alle - kämen bei 6,7 Prozent 42.298 Euro zusammen, die Steuerersparnis läge bei 5.692 Euro. Das ist ein spürbarer Betrag über 18 Jahre. Es ist nicht die Zahl, mit der die Ankündigung beworben wurde.
Die eigentliche Hürde steht im ABGB
In der politischen Debatte geht es fast nur um die Steuer. Das Problem liegt woanders.
Geld, das einem Kind gehört, ist Mündelgeld. Nach § 215 ABGB ist es „sicher und möglichst fruchtbringend” anzulegen, und die §§ 216 bis 219 zählen auf, was das heißt: Spareinlagen mit ausdrücklicher Bezeichnung als Mündelgeld und gedeckt durch einen Deckungsstock, mündelsichere Wertpapiere wie Bundesanleihen und bundesgarantierte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kredite, Liegenschaften. Aktien und ETFs stehen nicht auf dieser Liste.
§ 220 ABGB öffnet zwar eine Tür: Eine andere Anlegung ist zulässig, wenn sie „den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht”, mit Risikostreuung. Für Wertpapiere außerhalb der Standardliste verlangt Absatz 2 aber eine laufende fachkundige Verwaltung und eine gesicherte Haftung des Verwalters gegenüber dem Kind. Ein selbst geführtes ETF-Depot erfüllt das nicht. Dazu kommt § 167 Abs. 3 ABGB: Vermögensanlagen, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, brauchen die Zustimmung beider obsorgeberechtigter Elternteile und die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts.
Das Ergebnis kennt jeder, der es versucht hat: In Österreich gibt es praktisch keine Juniordepots, wie sie in Deutschland Standard sind. Nicht weil die Steuer höher wäre, sondern weil das Zivilrecht die Veranlagung sperrt und die Eltern persönlich haften.
Ein Zukunftsdepot, das ETF-Sparpläne auf den Namen des Kindes erlaubt, braucht deshalb mehr als eine Änderung im Einkommensteuergesetz. Es braucht eine Ausnahme im Mündelrecht - oder eine Konstruktion, bei der das Depot rechtlich bei den Eltern bleibt und erst mit 18 übergeht. Welcher Weg gewählt wird, ist offen, und davon hängt ab, wie brauchbar das Modell am Ende ist.
Was Eltern heute schon herausholen können
Ein Teil dessen, was das Zukunftsdepot verspricht, ist im geltenden Recht bereits angelegt - nur schlecht bekannt und eng begrenzt.
Wer Kapitalerträge hat, aber kaum steuerpflichtiges Einkommen, kann in der Steuererklärung die Regelbesteuerungsoption ziehen. Dann werden die Kapitalerträge nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert statt mit dem festen KESt-Satz. Da 2026 Einkommen bis 13.539 Euro steuerfrei sind, ergibt das für ein Kind ohne Erwerbseinkommen rechnerisch eine Steuer von null, und die einbehaltene KESt kommt zurück. Beantragt wird das mit dem Formular E 3 beim Wohnsitzfinanzamt.
Der Haken steht im Detail: Bezieht jemand für das Kind den Kinderabsetzbetrag, wird die KESt nur erstattet, soweit sie diesen übersteigt. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 2026 monatlich 70,90 Euro, also 850,80 Euro im Jahr. Bei 27,5 Prozent KESt heißt das: Erst ab Kapitalerträgen von rund 3.100 Euro jährlich bleibt überhaupt etwas zu erstatten. Bei zwei Prozent laufendem Ertrag entspricht das einem Depot von gut 154.000 Euro.
Für den Normalfall ist dieser Weg damit wertlos. Er greift genau dort, wo ohnehin schon viel Vermögen liegt. Und die Option muss immer für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen gezogen werden, nicht selektiv für die günstigen.
Der Umweg, den Eltern derzeit gehen
Weil das Depot auf Kindesnamen praktisch ausfällt, läuft der übliche Weg anders: Ein Elternteil eröffnet das Depot auf den eigenen Namen, bespart es mit einem Sparplan und überträgt das Vermögen später per Schenkung. Manche Institute bieten dafür bezeichnete Unterdepots oder Treuhandmodelle an.
Zwei Punkte, die dabei oft übersehen werden. Erstens laufen die Erträge während der ganzen Ansparzeit über die Steuernummer der Eltern und werden voll mit 27,5 Prozent belastet - bei thesaurierenden Fonds auch ohne jeden Verkauf, über die ausschüttungsgleichen Erträge. Zweitens ist die spätere Übertragung zwar frei von Schenkungssteuer, aber ab 50.000 Euro innerhalb von fünf Jahren zwischen nahen Angehörigen meldepflichtig. Wer 18 Jahre lang anspart und dann auf einen Schlag überträgt, liegt schnell darüber.
Genau diese doppelte Belastung würde ein Zukunftsdepot beseitigen. Das ist der eigentliche Kern des Vorschlags, und er ist sachlich gut begründet.
Was das Gesetz noch klären muss
Aus der Ankündigung geht eine Reihe von Fragen nicht hervor, die über den praktischen Wert entscheiden:
- Welche Wertpapiere sind zulässig? Nur breit gestreute Fonds und ETFs, oder auch Einzelaktien?
- Was passiert bei einem Verkauf vor dem 18. Geburtstag, etwa weil das Geld früher gebraucht wird? Fällt die Begünstigung dann rückwirkend weg?
- Gilt die Steuerfreiheit nur für den bis 18 aufgelaufenen Ertrag, oder bleibt das Depot auch danach begünstigt?
- Was gilt bei mehreren Einzahlern, wenn Eltern und Großeltern gemeinsam einzahlen? Gilt der Deckel pro Kind oder pro Einzahler?
- Wer trägt die Kosten, wenn Banken auf Spesen verzichten sollen? Ein gesetzliches Gebührenverbot wäre ein erheblicher Eingriff, eine Freiwilligkeit macht das Angebot beliebig.
- Was kostet das den Staat? Eine Schätzung des Steuerausfalls wurde nicht genannt.
Solange diese Punkte offen sind, lässt sich nicht beurteilen, ob das Modell für den eigenen Fall etwas bringt.
Wer von 5.000 Euro im Jahr etwas hat
Die Kritik setzt an der Verteilungsfrage an, und sie ist naheliegend. Der ÖGB hält fest, dass viele Familien ihr Einkommen vollständig für Wohnen, Essen, Energie und Kinderbetreuung brauchen und regelmäßiges Sparen gar nicht möglich ist. Steuerbefreiungen wirken dort am stärksten, wo ohnehin Spielraum besteht. Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth wandte sich zugleich gegen den Zukunftsfonds: „Pensionen sind keine Wette auf die Börse.”
Sigrid Maurer von den Grünen nannte es ein Sparmodell, von dem vor allem jene profitieren, die ohnehin genug Geld haben. Die NEOS-Jugendorganisation setzt einen Gegenvorschlag dagegen: Der Staat solle für jedes Kind ab Geburt selbst in breit gestreute ETFs einzahlen, unabhängig vom Elterneinkommen. SPÖ und NEOS zeigten sich für Gespräche offen, die FPÖ attackierte die ÖVP.
Das Argument lässt sich nicht wegdiskutieren: Eine Steuerbefreiung setzt voraus, dass jemand etwas zu versteuern hat. Wer nichts einzahlen kann, bekommt aus diesem Modell nichts. Es ist deshalb kein Instrument gegen ungleiche Startchancen, sondern eine Entlastung für jene, die bereits sparen. Als solches ist es sinnvoll - die vorhandene Doppelbesteuerung beim Ansparen für Kinder ist ein echtes Problem. Nur sollte man es nicht als Chancenpolitik verkaufen.
Der deutsche Vergleich
Deutschland hat den anderen Weg gewählt. Die Frühstart-Rente zahlt seit 1. Jänner 2026 für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren 10 Euro monatlich in ein Altersvorsorgedepot, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro staatliches Geld. Der Start erfolgt schrittweise nach Geburtsjahrgängen.
Die Beträge sind klein, das Prinzip ist ein anderes: Der Staat legt etwas dazu, statt nur auf Steuer zu verzichten. Dafür ist das deutsche Geld bis zur Pension gebunden, während das Zukunftsdepot mit 18 zur freien Verfügung stünde. Wer beides kombinieren wollte, käme dem näher, was tatsächlich Startchancen schafft.
Was jetzt sinnvoll ist
Warten Sie mit dem Ansparen nicht auf das Gesetz. Ein Modell, das im August angekündigt wird, im Herbst noch keinen Entwurf hat und drei Koalitionsparteien überzeugen muss, kann sich verschieben oder anders ausfallen. 18 Jahre Anlagehorizont vertragen keine Wartezeit von einem Jahr - bei 6,7 Prozent kostet ein verlorenes Jahr am Ende rund 11.000 Euro.
Praktikabel ist derzeit das Depot auf den eigenen Namen, breit gestreut und mit einem Sparplan bespart. Führen Sie mit, welcher Anteil für das Kind gedacht ist, dann lässt sich das Vermögen später sauber übertragen und im Fall der Fälle auch in ein Zukunftsdepot umschichten, sofern das Gesetz das zulässt. Wer für ein Kind streng mündelsicher veranlagen muss, etwa nach einem Erbfall, findet in der Bundesschatz-Variante und mündelsicheren Spareinlagen die rechtlich unproblematische, renditeschwache Alternative.
Quellen
- ORF: Sommergespräche - Stocker mit Plan für Zukunftsdepot, 31.08.2026
- ORF: Pensionen - ÖGB gegen Stockers Staatsfonds-Vorschlag
- ÖGB: Stockers Pläne - Wer kann sich Vorsorge leisten?
- BMF: Besteuerung inländischer Kapitalerträge, KESt-Sätze und Regelbesteuerungsoption
- § 215 ABGB - Anlegung von Mündelgeld
- § 220 ABGB - Andere Anlageformen
- § 167 ABGB - Genehmigung des Gerichts bei Vermögensanlagen
- Der Standard: Kanzler Stocker - Zukunftsdepot soll Vorsorge für Kinder sichern
Stand der Angaben: 1. September 2026. Das Zukunftsdepot ist zu diesem Zeitpunkt eine politische Ankündigung ohne Gesetzestext.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Zukunftsdepot?
Ein von Bundeskanzler Christian Stocker am 31. August 2026 angekündigtes Wertpapierdepot für Kinder unter 18 Jahren. Bis zu 5.000 Euro pro Jahr sollen ohne Kapitalertragsteuer und ohne Spesen veranlagt werden können. Es ist bislang eine Ankündigung, kein Gesetz.
Ab wann gibt es das Zukunftsdepot?
Geplant ist ein Start spätestens am 1. Jänner 2027. Die gesetzliche Ausgestaltung durch Familien- und Finanzministerium steht noch aus, ein Begutachtungsentwurf liegt nicht vor. Der Termin ist damit ein Ziel, keine Zusage.
Wie viel Steuer spart das Zukunftsdepot?
Bei voller Ausschöpfung von 5.000 Euro jährlich über 18 Jahre und der offiziell angenommenen Rendite von 6,7 Prozent wären es rund 23.700 Euro. Bei 100 Euro monatlich sinkt die Ersparnis auf etwa 5.700 Euro.
Kann ich in Österreich schon jetzt ein Depot für mein Kind eröffnen?
Kaum auf den Namen des Kindes. Vermögen des Kindes gilt als Mündelgeld und ist nach den §§ 215 ff ABGB sicher zu veranlagen. Aktien und ETFs zählen nicht zu den mündelsicheren Anlageformen, deshalb bieten die meisten Institute solche Depots nicht an.
Bekomme ich die KESt für mein Kind zurück?
Über die Regelbesteuerungsoption ist eine Erstattung möglich, aber nur soweit die KESt den Kinderabsetzbetrag von 850,80 Euro jährlich übersteigt. Nötig sind dafür Kapitalerträge von mehr als rund 3.100 Euro im Jahr.
Was ist der Unterschied zur deutschen Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente zahlt jedem Kind zwischen 6 und 18 Jahren 10 Euro monatlich vom Staat, unabhängig vom Elterneinkommen. Das Zukunftsdepot zahlt nichts ein, es stellt nur die Erträge steuerfrei. Wer nichts einzahlen kann, hat davon nichts.