Private Pflegeversicherung Österreich: Was bleibt zu zahlen
Es gibt keine gesetzliche Pflegeversicherung. Der Pflegeregress ist nur für Vermögen abgeschafft - Pension und Pflegegeld zählen weiter.
Österreich hat keine gesetzliche Pflegeversicherung. Das ist kein Versäumnis, sondern eine bewusste Entscheidung aus dem Jahr 1993: Statt eines beitragsfinanzierten Versicherungszweigs wie in Deutschland gibt es hier ein steuerfinanziertes Pflegevorsorgesystem, dessen Kern das Pflegegeld ist. Paragraf 2 ASVG kennt nur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Was eine private Polizze abdecken soll, ist deshalb nicht die Pflege selbst, sondern die Lücke zwischen Pflegegeld und tatsächlichen Kosten. Wie groß die ist, lässt sich ziemlich genau beziffern.
Der Pflegeregress ist nur halb abgeschafft
Das ist der teuerste Irrtum in diesem Bereich. Paragraf 330a ASVG steht unter der Abschnittsüberschrift „Verbot des Pflegeregresses” und ist ausdrücklich eine Verfassungsbestimmung. Die Übergangsregeln dazu stehen eine Ebene weiter in Paragraf 707a Absatz 2 ASVG: Seit 1. Jänner 2018 dürfen entsprechende Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren waren einzustellen, entgegenstehende Landesgesetze traten außer Kraft.
Das Verbot betrifft aber ausschließlich das Vermögen. Der Österreichische Pflegevorsorgebericht 2024 des Sozialministeriums hält fest, dass seit 1. Jänner 2018 der Zugriff auf das Vermögen von stationär betreuten Personen unzulässig ist. Pension, Pflegegeld und sonstiges Einkommen werden weiterhin herangezogen.
Konkret bleibt der pflegebedürftigen Person nach oesterreich.gv.at Folgendes: „20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3”. Beim Pflegegeld regelt das Paragraf 13 BPGG: Der Anspruch geht bei stationärer Betreuung auf Kosten eines Sozialhilfeträgers zu bis zu 80 Prozent über, und für die Dauer des Übergangs gebührt ein Taschengeld von 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3.
Bei einem Pflegegeld der Stufe 3 von 592,60 Euro im Jahr 2026 sind das rund 59 Euro im Monat - und zwar unabhängig davon, welche Stufe jemand tatsächlich bezieht. Wer Stufe 6 hat, bekommt dasselbe Taschengeld wie jemand mit Stufe 3.
Was ein Heimplatz kostet
Die Heimkosten sind Landessache, und die Länder rechnen nicht nach demselben Muster. Überall besteht der Tagsatz aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag je Pflegestufe, aber schon der Grundbetrag folgt anderen Kriterien: In Niederösterreich hängt er am baulichen Ausstattungsstandard und ist deshalb dreifach gestaffelt, in der Steiermark an der Nettoraumfläche pro Bett und an der Bettenzahl, und in Salzburg gibt das Land gar keinen Tarif vor, sondern nur eine Obergrenze für die Sozialhilfe.
Was das bei Pflegegeldstufe 4 bedeutet:
| Bundesland | Grundbetrag pro Tag | Zuschlag Stufe 4 | zusammen |
|---|---|---|---|
| Niederösterreich | 95,52 bis 101,87 Euro | 51,07 Euro | 146,59 bis 152,94 Euro |
| Steiermark | 80,34 bis 81,72 Euro | 87,88 Euro | 168,22 bis 169,60 Euro |
| Salzburg | 58,63 Euro, Obergrenze für öffentliche Träger | 113,68 Euro | 172,31 Euro |
Die drei Zeilen sind nicht gegeneinander lesbar. Die niederösterreichische Spanne bildet drei Ausstattungsstufen ab, die steirische gilt nur für Heime mit 7 bis 90 Betten, und der Salzburger Wert ist eine Obergrenze für Heime öffentlicher Rechtsträger - private Träger liegen dort darüber. Wer den eigenen Fall kennen will, braucht die Preisliste des konkreten Hauses, nicht den Landeswert.
Auf den Monat gerechnet sind das zwischen rund 4.460 und 5.240 Euro. Dem stehen ein Pflegegeld von 888,50 Euro (Stufe 4, 2026) und die eigene Pension gegenüber - die Differenz trägt der Sozialhilfeträger, aber eben erst, nachdem Pension und Pflegegeld weitgehend aufgebraucht sind.
Die Alternative zum Heim: 24-Stunden-Betreuung
Wer zu Hause betreut wird, kann eine Zuwendung des Sozialministeriumservice beantragen. Die Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung staffeln sie nicht nach Pflegestufe, sondern danach, in welchem Verhältnis die Betreuungskräfte stehen:
| Betreuungsverhältnis | zwei Kräfte | eine Kraft |
|---|---|---|
| unselbstständig (Punkt 4.2.1) | 1.600 Euro | 800 Euro |
| selbstständig (Punkt 4.3.1) | 800 Euro | 400 Euro |
Gezahlt wird zwölfmal im Jahr. Bei einer einzelnen selbstständigen Betreuungsperson steigt der Zuschuss auf 800 Euro, wenn die Betreuung durchgehend zumindest 28 Tage dauert.
Zwei Voraussetzungen begrenzen den Kreis: ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 und ein monatliches Netto-Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person von höchstens 2.500 Euro (Punkt 1.3.2). Das Pflegegeld selbst zählt dabei nicht als Einkommen, Sonderzahlungen ebenso wenig. Die Grenze steigt um 400 Euro je unterhaltsberechtigter Person, um 600 Euro, wenn diese eine Behinderung hat. Liegt das Einkommen weniger als die volle Zuwendung darüber, wird nur der Differenzbetrag gezahlt - bei weniger als 50 Euro Differenz gar nichts.
Was pflegende Angehörige daneben bekommen, der Angehörigenbonus und die beitragsfreie Selbstversicherung in der Pensionsversicherung, steht mitsamt den Pflegegeldstufen und dem Antragsverfahren auf der Seite zum Pflegegeld.
Der private Markt
Anders als oft angenommen gibt es in Österreich sehr wohl private Pflegeprodukte. Fünf Gesellschaften führen eines unter eigenem Namen:
| Gesellschaft | Produkt |
|---|---|
| UNIQA Österreich Versicherungen AG | CarePLUS |
| WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG | MEDplus Pflege |
| Generali Versicherung AG | BestCare: Pflege und BestCare: smart Pflege |
| DONAU Versicherung AG | Securmed Pflege, als Pflege-Krankenversicherung |
| Merkur Lebensversicherung AG | Pflegerenten-Zusatzversicherung |
Die ersten vier sind eigenständige Polizzen. Bei Merkur ist die Zuordnung die Stolperstelle: Das Produkt liegt nicht bei der Merkur Versicherung AG in Graz, sondern bei ihrer Tochter, der Merkur Lebensversicherung AG in Salzburg (FN 46082 v) - und es ist eine Zusatzversicherung, keine eigene Polizze. Die Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG führt in ihrem Informationsblatt beides nebeneinander, „Pflegeversicherung (Pflegegeld) und Pflege-Zusatzversicherung (Pflegerente)”; das Blatt trägt allerdings den Stand 09/2018.
Drei Punkte gehören beim Vergleich beachtet:
- „s Pflegevorsorge” ist kein eigenes Angebot. Die s Versicherung ist nach eigenem Impressum eine Marke der WIENER STÄDTISCHE; Risikoträger ist dieselbe Gesellschaft. Wer beide in eine Tabelle stellt, zählt ein Produkt zweimal.
- Bei muki wird nicht mehr aktiv vertrieben. Die Pflegegeldversicherung ist als Produktseite samt Bedingungen APV 2008 weiter erreichbar, fehlt aber in der Hauptnavigation und in der Sitemap und ist in der Zielmarktdefinition vom 1. Juli 2026 nicht mehr enthalten.
- Wartezeiten sind hier besonders lang. Paragraf 178d VersVG erlaubt in der Pflegeversicherung eine Wartezeit von bis zu drei Jahren - in der Krankheitskostenversicherung sind es höchstens drei Monate. Wer abschließt, wenn der Bedarf absehbar ist, kommt zu spät.
Prämien lassen sich nicht belastbar angeben: Die Anbieter rechnen individuell nach Eintrittsalter und gewünschter Leistungshöhe und veröffentlichen keine Tariftabellen. Wie Alterungsrückstellung, Kündigungsschutz und Gesundheitsprüfung in der Krankenversicherung allgemein geregelt sind, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung.
Quellen
- § 2 ASVG, § 330a ASVG , § 707a ASVG und § 13 BPGG, RIS, abgerufen am 24.08.2026
- Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2024 des Sozialministeriums
- oesterreich.gv.at zu den Heimkosten und Richtlinie zur 24-Stunden-Betreuung des Sozialministeriumservice
- Steiermärkische Tagsatzverordnung LGBl. Nr. 36/2026, NÖ Pflegeheime Tarifliste 2026 und die Salzburger Sozialhilfe-Leistungs- und Tarifobergrenzen-Verordnung, abgerufen am 25.08.2026
- BGBl. II Nr. 263/2025 zu den Pflegegeldbeträgen 2026 und § 178d VersVG
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Österreich eine gesetzliche Pflegeversicherung?
Nein. Paragraf 2 ASVG kennt nur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Österreich hat 1993 stattdessen ein steuerfinanziertes Pflegevorsorgesystem eingeführt, dessen Kern das Pflegegeld ist - unabhängig von Einkommen, Vermögen und der Ursache der Pflegebedürftigkeit.
Ist der Pflegeregress wirklich abgeschafft?
Nur für das Vermögen. Paragraf 330a ASVG ist eine Verfassungsbestimmung und verbietet seit 1. Jänner 2018 den Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnern und Angehörigen. Pension, Pflegegeld und sonstiges Einkommen werden weiterhin für die Heimkosten herangezogen.
Wie viel bleibt im Pflegeheim zum Leben?
Der pflegebedürftigen Person verbleiben 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld. Letzteres sind 2026 rund 59 Euro im Monat - unabhängig davon, welche Pflegestufe jemand tatsächlich hat. Die Freibeträge selbst regeln die Länder, im Detail weichen sie voneinander ab.
Was kostet ein Pflegeheimplatz?
Das ist Landessache und setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag je Pflegestufe zusammen. Bei Stufe 4 sind das in Niederösterreich 146,59 bis 152,94 Euro pro Tag und in der Steiermark 168,22 bis 169,60 Euro. Salzburg gibt keinen Tarif vor, sondern eine Obergrenze für die Sozialhilfe, bei öffentlichen Trägern 172,31 Euro. Vergleichbar sind die drei Werte nicht.
Wie hoch ist die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?
Das hängt am Betreuungsverhältnis. Bei unselbstständigen Kräften sind es 1.600 Euro monatlich bei zwei Beschäftigungsverhältnissen und 800 Euro bei einem, bei selbstständigen Kräften 800 Euro für zwei und 400 Euro für eine. Gezahlt wird zwölfmal im Jahr.
Welche Versicherer bieten in Österreich eine Pflegeversicherung an?
Fünf Gesellschaften führen ein eigenes Produkt: UNIQA mit CarePLUS, die Wiener Städtische mit MEDplus Pflege, die Generali mit BestCare Pflege und BestCare smart Pflege, die DONAU mit Securmed Pflege und die Merkur. Bei GRAWE, Helvetia, Wüstenrot, Zürich und VAV gibt es kein Pflegeprodukt.