Einfuhr nach Österreich 2026

Einfuhr nach Österreich 2026: Freigrenzen, Einfuhrumsatzsteuer, Deklaration und Reisefreimengen. Jetzt alles zur Einfuhr erfahren!

Aktualisiert: 03. April 2026 15 Min. Lesezeit

Einfuhr nach Österreich 2026: Alles über Freigrenzen, Steuern und Zoll

Die Einfuhr von Waren nach Österreich ist ein alltägliches Thema, das Millionen von Menschen betrifft, von Online-Bestellern, die ein Paket aus den USA oder China erwarten, über Urlauber, die Souvenirs mitbringen, bis hin zu Unternehmen, die Rohstoffe und Produkte importieren.

Grundlagen der Einfuhr

Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und damit Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Das hat wichtige Konsequenzen:

  • Waren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können frei und ohne Zollformalitäten nach Österreich eingeführt werden. Es gibt keine Zölle und keine Einfuhrumsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU.
  • Waren aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Ländern, unterliegen bei der Einfuhr nach Österreich den Zollbestimmungen der EU. Es können Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern anfallen.

Die Unterscheidung zwischen EU-Ware und Drittstaatenware ist fundamental. Während ein Paket aus Deutschland oder Frankreich ohne Zollformalitäten ankommt, wird ein Paket aus den USA, der Schweiz, China oder dem Vereinigten Königreich am Zoll abgefertigt.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Pendant zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bei inländischen Käufen. Sie wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten erhoben und hat in Österreich folgende Sätze:

  • 20 Prozent (Normalsatz): Gilt für die meisten Waren
  • 13 Prozent (ermäßigter Satz): Gilt für bestimmte Waren wie Blumen, Kunstgegenstände und bestimmte Lebensmittel
  • 10 Prozent (ermäßigter Satz): Gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und bestimmte andere Waren

Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Zollwert der Ware berechnet, der den Warenwert, die Versandkosten bis zur EU-Grenze und gegebenenfalls Versicherungskosten umfasst. Wenn auch ein Zoll erhoben wird, wird die EUSt auf den Zollwert plus den Zollbetrag berechnet.

Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze

Bis zum 1. Juli 2021 waren Sendungen mit einem Warenwert unter 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Freigrenze wurde abgeschafft, um europäische Händler nicht länger gegenüber außereuropäischen Anbietern zu benachteiligen. Seither unterliegen alle Wareneinfuhren aus Drittstaaten der Einfuhrumsatzsteuer, unabhängig vom Wert. Für die Zollabfertigung hat die EU den Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt, über den der Online-Händler die EUSt direkt an den Käufer weitergibt.

Zölle

Neben der Einfuhrumsatzsteuer können bei der Einfuhr auch Zölle anfallen. Der Zollsatz hängt von der Art der Ware ab und wird im Gemeinsamen Zolltarif der EU (TARIC) festgelegt. Für viele Waren liegen die Zollsätze zwischen 0 und 15 Prozent, für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, Textilien oder Schuhe können sie höher sein.

Zollfreigrenze für Sendungen

Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro entfällt der Zoll. Die Einfuhrumsatzsteuer wird aber trotzdem erhoben. Das bedeutet: Ein Paket aus den USA mit einem Warenwert von 80 Euro ist zollfrei, aber die 20 Prozent EUSt werden fällig.

Für Sendungen über 150 Euro werden sowohl Zoll als auch EUSt erhoben. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Zollwerts (Warenwert + Transportkosten bis zur EU-Grenze).

Reisefreimengen für Privatpersonen

Wer aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich reist, darf Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu bestimmten Wert- und Mengengrenzen zoll- und steuerfrei einführen. Die Reisefreimengen im Jahr 2026:

Wertfreigrenzen

  • Landweg (Auto, Bahn, Bus, Schiff auf Binnengewässern): 300 Euro pro Person
  • Flugzeug und Seeschifffahrt: 430 Euro pro Person
  • Reisende unter 15 Jahren: 150 Euro unabhängig vom Transportmittel

Diese Wertfreigrenzen beziehen sich auf den Gesamtwert aller mitgebrachten Waren. Eine einzelne Ware, die den Freibetrag übersteigt, kann nicht aufgeteilt werden.

Alkohol

  • Spirituosen (über 22 Prozent): 1 Liter oder
  • Alkoholische Getränke (unter 22 Prozent): 2 Liter
  • Wein: 4 Liter
  • Bier: 16 Liter

Diese Mengen gelten pro Person und nur für Reisende ab 17 Jahren. Die Alkohol-Freigrenzen werden NICHT auf den Warenwert angerechnet.

Tabak

  • Zigaretten: 200 Stück oder
  • Zigarillos: 100 Stück oder
  • Zigarren: 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 250 Gramm

Auch hier gilt: nur für Reisende ab 17 Jahren, und die Mengen können nicht kumuliert werden (es gilt entweder/oder).

Sonderfälle

Bestimmte Waren unterliegen besonderen Einfuhrbeschränkungen, unabhängig vom Wert:

  • Medikamente: Nur für den persönlichen Bedarf und Reisedauer (maximal drei Monate Vorrat)
  • Lebensmittel tierischen Ursprungs: Strenge Vorschriften, Fleisch, Milch und Fisch aus vielen Drittstaaten dürfen gar nicht oder nur in geringen Mengen eingeführt werden
  • Pflanzliche Produkte: Phytosanitäre Kontrollen möglich
  • Artenschutz: Produkte aus geschützten Tier- und Pflanzenarten (Elfenbein, bestimmte Hölzer, Reptilienleder) sind verboten oder streng reguliert (CITES)
  • Waffen und Munition: Strenge Einfuhrbeschränkungen
  • Kulturgüter: Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslands erforderlich

Einfuhr aus der Schweiz und Liechtenstein

Obwohl die Schweiz und Liechtenstein keine EU-Mitglieder sind, gelten aufgrund bilateraler Abkommen besondere Regeln. Die Einfuhr aus der Schweiz unterliegt grundsätzlich den gleichen Zollbestimmungen wie aus jedem anderen Drittstaat. Die Reisefreimengen gelten entsprechend. Allerdings gibt es für die Schweiz sogenannte Zollkontingente und Präferenzabkommen, die für bestimmte Warengruppen niedrigere oder keine Zölle vorsehen.

Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich ein Drittstaat. Das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sieht Zollfreiheit für die meisten Waren vor, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt jedoch in jedem Fall an. Für österreichische Importeure bedeutet das: Zollanmeldung, EORI-Nummer und EUSt-Berechnung sind Pflicht.

Online-Bestellungen aus Drittstaaten

Der Online-Handel mit Drittstaaten wie China, den USA, der Türkei oder der Schweiz ist für österreichische Verbraucher alltäglich. Plattformen wie Amazon, AliExpress, Temu, Shein und viele mehr liefern direkt an österreichische Adressen. Die Zollabwicklung erfolgt dabei meist durch den Paketdienst (DHL, Post AG, DPD, FedEx, UPS), der als Zolldienstleister fungiert.

Wie läuft die Zollabwicklung ab?

  1. Die Ware kommt am Zoll an (meist Flughafen Wien oder Frachtstandorte).
  2. Der Paketdienst prüft den Warenwert und erstellt eine Zollanmeldung.
  3. Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll werden berechnet.
  4. Der Empfänger wird informiert und muss die Gebühren bezahlen, bevor das Paket ausgeliefert wird.
  5. Zusätzlich verrechnet der Paketdienst oft eine Servicepauschale für die Zollabwicklung.

Typische Kosten bei Online-Bestellungen

Beispielrechnung: Sie bestellen einen Artikel aus den USA für 100 Euro Warenwert, Versandkosten 15 Euro.

  • Zollwert: 115 Euro (Warenwert + Versand)
  • Zoll: 0 Euro (unter 150 Euro Freigrenze)
  • Einfuhrumsatzsteuer: 115 Euro x 20 Prozent = 23 Euro
  • Servicepauschale des Paketdiensts: ca. 5 bis 15 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 28 bis 38 Euro zusätzlich

Für Bestellungen über 150 Euro kommt der Zoll hinzu. Die Zollsätze variieren je nach Warenart.

Deklaration und Zollanmeldung

Unternehmen

Unternehmen müssen für jede Einfuhr eine elektronische Zollanmeldung abgeben. Dies geschieht über das System e-zoll der österreichischen Zollverwaltung. Die meisten Firmen beauftragen einen Spediteur oder Zollagenten, der die Anmeldung übernimmt. Benötigt werden unter anderem: EORI-Nummer, Handelsrechnung, Frachtpapiere, Ursprungsnachweis und Produktbeschreibung.

Privatpersonen

Privatpersonen, die Waren am Flughafen oder an der Grenze einführen, müssen bei der Ankunft den roten Kanal wählen, wenn sie Waren zu deklarieren haben. Bei ehrlicher Deklaration werden die Abgaben berechnet und sind vor Ort zu zahlen. Wer den grünen Kanal wählt, ohne Waren zu deklarieren, riskiert Strafen bei Kontrollen.

Für Paketsendungen übernimmt der Paketdienst die Deklaration. Der Empfänger muss gegebenenfalls Dokumente bereitstellen, etwa den Kaufbeleg.

Verbotene und eingeschränkte Waren

Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur unter strengen Auflagen nach Österreich eingeführt werden:

  • Drogen und Rauschmittel
  • Gefälschte Markenprodukte
  • Waffen und Munition (ohne Genehmigung)
  • Produkte aus geschützten Arten (CITES)
  • Bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch aus einigen Ländern)
  • Feuerwerkskörper ohne Zulassung
  • Bestimmte Pflanzenschutzmittel und Chemikalien

Verstöße können zu Beschlagnahme, Geldstrafen und strafrechtlicher Verfolgung führen.

Einfuhr von Fahrzeugen

Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen aus Drittstaaten ist ein besonderer Fall. Neben den normalen Zollabgaben und der EUSt fallen zusätzlich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer an. Die Zulassung in Österreich erfordert eine Einzelgenehmigung der Landesregierung und den Nachweis der EU-Typgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis.

Tipps und Empfehlungen

  • Informieren Sie sich vor der Bestellung oder Reise über die geltenden Freigrenzen und Zollsätze.
  • Bewahren Sie Kaufbelege und Rechnungen auf, die den Warenwert belegen.
  • Deklarieren Sie ehrlich, Schummeln kann teuer werden.
  • Bei größeren Einfuhren lohnt es sich, einen Zollagenten oder Spediteur zu beauftragen.
  • Nutzen Sie den TARIC-Code für die genaue Bestimmung des Zollsatzes.
  • Bei Online-Bestellungen: Prüfen Sie, ob der Händler am IOSS teilnimmt. Dann ist die EUSt bereits im Kaufpreis enthalten.

Einfuhr von Geschenksendungen

Ein häufiger Fall: Verwandte aus Drittstaaten senden Geschenke nach Österreich. Für Geschenksendungen zwischen Privatpersonen gilt eine Freigrenze von 45 Euro. Liegt der Wert darüber, werden Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle fällig. Wichtig: Es muss sich tatsächlich um ein Geschenk handeln, also eine unentgeltliche Zuwendung. Der Absender darf keine kommerzielle Absicht haben.

Auf dem Paket oder der Zollanmeldung sollte Gift (Geschenk) vermerkt sein, zusammen mit einer genauen Beschreibung des Inhalts und des Wertes. Falsche Angaben können zu Strafen führen. Paketdienste fragen den Empfänger bei unklaren Fällen nach einer Bestätigung.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Ab 2026 tritt der CBAM der EU schrittweise in Kraft. Dieser Mechanismus erhebt einen CO2-Grenzausgleich auf bestimmte importierte Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Importeure müssen die im Produktionsland verursachten CO2-Emissionen nachweisen und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben.

Für österreichische Importeure, insbesondere in der Stahl- und Aluminiumindustrie, bedeutet das zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand. Die genaue Umsetzung wird im Laufe des Jahres 2026 konkretisiert. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist empfehlenswert.

Einfuhr von Kryptowährungen und digitalen Gütern

Die Einfuhr digitaler Güter wie Software, E-Books oder digitaler Musik unterliegt nicht den klassischen Zollbestimmungen, da es sich nicht um physische Waren handelt. Stattdessen gelten die Regelungen zur Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen (MOSS/OSS). Für den Kauf von Kryptowährungen gibt es keine Zollregelungen, da es sich um immaterielle Vermögenswerte handelt. Die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets fällt unter die Einkommensteuer, nicht unter den Zoll.

Einfuhr von Medikamenten

Die Einfuhr von Medikamenten aus Drittstaaten unterliegt strengen Regeln:

  • Persönlicher Reisebedarf: Reisende dürfen Medikamente für den persönlichen Bedarf und die Dauer der Reise mitbringen (maximal drei Monatsvorrat). Ein ärztliches Rezept oder Attest sollte mitgeführt werden.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente: Nur mit gültigem Rezept erlaubt.
  • Betäubungsmittel: Strenge Vorschriften. Eine Mitnahmeerlaubnis des Gesundheitsministeriums ist erforderlich.
  • Online-Bestellungen: Die Bestellung von Medikamenten aus Nicht-EU-Ländern ist in der Regel verboten oder stark eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für Medikamente, die in Österreich nicht erhältlich sind, nach ärztlicher Verschreibung.

Einfuhr von Haustieren

Wer mit Hund, Katze oder anderem Haustier aus einem Drittstaat nach Österreich einreist, muss bestimmte tiergesundheitliche Anforderungen erfüllen:

  • Gültiger EU-Heimtierausweis (falls das Tier bereits einen hat) oder ein Gesundheitszeugnis
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor Einreise)
  • Mikrochip-Kennzeichnung
  • Bei Einreise aus bestimmten Risikoländern: Antikörper-Titertest

Die Einfuhr bestimmter Hunderassen kann in einzelnen Bundesländern eingeschränkt sein. Informieren Sie sich vor der Reise über die lokalen Bestimmungen.

Zollverfahren für Unternehmen im Detail

Unternehmen, die regelmäßig Waren importieren, sollten sich mit den verschiedenen Zollverfahren vertraut machen:

Überlassung zum freien Verkehr

Das Standardverfahren bei der Einfuhr. Die Ware wird in den freien Verkehr überführt, Zölle und EUSt werden entrichtet, und die Ware kann frei innerhalb der EU verkauft und verwendet werden.

Aktive Veredelung

Waren werden vorübergehend zollfrei importiert, um verarbeitet und anschließend wieder exportiert zu werden. Beispiel: Textilien werden importiert, zu Kleidung verarbeitet und in Drittstaaten verkauft. Die Bewilligung muss beim Zollamt beantragt werden.

Passive Veredelung

Umgekehrt: EU-Waren werden vorübergehend in ein Drittstaat exportiert, dort verarbeitet und anschließend zu vergünstigten Zollsätzen wieder eingeführt.

Zolllager

Importierte Waren können in einem zugelassenen Zolllager eingelagert werden, ohne dass Zölle oder EUSt anfallen. Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Ware das Lager verlässt und in den freien Verkehr überführt wird. Das ist besonders für Großhändler und Distributoren relevant.

Vorübergehende Verwendung

Waren, die nur zeitweise in die EU eingeführt werden (z.B. Messeexponate, Filmausrüstung, Sportgeräte), können unter dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt werden. Ein Carnet ATA vereinfacht die Formalitäten erheblich.

Zollwert und Bemessungsgrundlage

Der Zollwert ist die Grundlage für die Berechnung von Zöllen und EUSt. Er umfasst:

  • Den Kaufpreis der Ware (Transaktionswert)
  • Die Transportkosten bis zur EU-Außengrenze
  • Versicherungskosten
  • Gegebenenfalls Provisionen, Lizenzen oder Lizenzgebühren

Der Zollwert wird nach der CIF-Methode (Cost, Insurance, Freight) berechnet. Bei Sendungen, die per Post oder Paketdienst kommen, ist der Zollwert meist der Kaufpreis plus die Versandkosten.

Die Einfuhrbestimmungen nach Österreich sind 2026 umfassend und für verschiedene Situationen unterschiedlich geregelt. Seit der Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze wird auf alle Importe aus Drittstaaten Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Reisefreimengen bieten Urlaubern etwas Spielraum, sind aber für Alkohol und Tabak streng begrenzt. Unternehmen benötigen eine EORI-Nummer und sollten die Zollanmeldung professionell abwickeln lassen. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Planung meistern Sie den Zoll problemlos, ob als Privat- oder Geschäftsreisender, Online-Besteller oder Importeur.

Einfuhr und E-Commerce-Plattformen

Plattformen wie Amazon, AliExpress, Temu und Shein haben den grenzüberschreitenden Online-Handel revolutioniert. Für österreichische Verbraucher bedeutet das einfachen Zugang zu Produkten aus der ganzen Welt, aber auch Zollformalitäten und zusätzliche Kosten. Einige Plattformen übernehmen die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf (über das IOSS-System), sodass bei der Lieferung keine zusätzlichen Kosten anfallen. Bei anderen Plattformen und Einzelhändlern müssen die Abgaben nachträglich bezahlt werden.

Zollanmeldung mit FinanzOnline

Für Unternehmen ist FinanzOnline das zentrale Portal für Zollanmeldungen in Österreich. Die elektronische Zollanmeldung erfolgt über das System e-zoll, das in FinanzOnline integriert ist. Die Vorteile: 24/7 Verfügbarkeit, schnelle Bearbeitung, automatische Berechnung der Abgaben und elektronische Archivierung aller Dokumente.

Freizonen und Zollfreilager in Österreich

In Österreich gibt es keine Freizonen im klassischen Sinne, aber Zollfreilager und Verwahrungslager sind möglich. Unternehmen mit hohem Importvolumen können ein privates Zolllager betreiben, in dem Waren ohne sofortige Abgabenentrichtung gelagert werden. Das ist besonders für Distributoren, Großhändler und Logistikunternehmen interessant. Die Bewilligung wird beim Zollamt beantragt und erfordert eine geeignete Infrastruktur sowie die Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards.

Einfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten

Die Einfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten unterliegt besonderen Vorschriften. Gemäß der EU-Verordnung 2019/880 müssen bestimmte Kulturgüter (insbesondere aus Krisengebieten) eine Einfuhrgenehmigung vorweisen. Archäologische Funde, antike Münzen, Skulpturen und Gemälde ab einem bestimmten Alter oder Wert müssen beim Zoll deklariert und gegebenenfalls mit einer Exportgenehmigung des Herkunftslandes belegt werden. Verstöße gegen die Kulturgüterschutzbestimmungen werden streng geahndet.

Tipps für Vielreisende

Wer regelmäßig aus Drittstaaten einreist, sollte ein System zur Dokumentation seiner Mitbringsel führen. Fotografieren Sie wertvolle Gegenstände vor der Abreise, bewahren Sie Kaufbelege auf und notieren Sie die Werte. Bei häufigen Grenzübertritten kann auch ein ATA-Carnet sinnvoll sein, das die vorübergehende Einfuhr von Berufsgütern (Fotokameras, Messeexponate, Musikinstrumente) vereinfacht.

Rückforderung zu viel gezahlter Zölle

Falls Sie zu viel Zoll oder EUSt gezahlt haben, etwa weil die Ware falsch klassifiziert wurde, können Sie eine Erstattung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von drei Jahren nach der Zahlung beim Zollamt einzureichen. Benötigt werden der Einfuhrbescheid, die Zahlungsbestätigung und ein Nachweis über die fehlerhafte Berechnung.

Einfuhr und Nachhaltigkeit

Die EU verschärft zunehmend die Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Einfuhr. Die EU-Entwaldungsverordnung verbietet ab 2025 die Einfuhr bestimmter Rohstoffe und Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, darunter Sojabohnen, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao und Kautschuk. Importeure müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Für österreichische Lebensmittelimporteure bedeutet das zusätzliche Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen.

Der CBAM (CO2-Grenzausgleich) fügt eine weitere Dimension hinzu: Bestimmte energieintensive Importgüter wie Stahl, Aluminium und Zement müssen ihren CO2-Fußabdruck deklarieren und entsprechende Zertifikate erwerben. Diese Maßnahmen verteuern manche Importe, schaffen aber gleichzeitig ein Level Playing Field zwischen europäischen und außereuropäischen Produzenten.

Digitale Zollabfertigung der Zukunft

Das europäische Zollsystem befindet sich im größten Umbau seit Jahrzehnten. Das neue Import Control System 2 (ICS2) wird schrittweise für alle Verkehrsträger implementiert. Vorab-Datenanforderungen werden verschärft, automatisierte Risikoanalyse wird ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Für österreichische Importeure bedeutet das: Investieren Sie in moderne Zollsoftware und halten Sie Ihre Daten aktuell.

Einfuhr und Verbrauchsteuern

Neben Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer können bei bestimmten Waren auch Verbrauchsteuern anfallen. Die wichtigsten sind:

  • Tabaksteuer: Bei der Einfuhr von Tabakwaren über die Reisefreimengen hinaus wird die volle Tabaksteuer fällig, die in Österreich einen erheblichen Teil des Endverkaufspreises ausmacht.
  • Alkoholsteuer: Hochprozentiger Alkohol über der Freimenge unterliegt der Alkoholsteuer. Bei Wein entfällt die Verbrauchsteuer in Österreich, aber die Einfuhrumsatzsteuer gilt.
  • Mineralölsteuer: Bei der Einfuhr von Treibstoffen in Fahrzeugtanks gelten besondere Regelungen. Reservekanister sind nur bis zu einer bestimmten Menge zulässig.

Die Verbrauchsteuern werden zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer und zum Zoll erhoben. Die Berechnung kann komplex sein, besonders bei Alkohol, wo verschiedene Steuersätze je nach Alkoholgehalt und Produktart gelten.

Einfuhr für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Stellen können unter bestimmten Bedingungen Zollbefreiungen oder -ermäßigungen für importierte Waren in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Waren für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und nicht kommerziell weiterverkauft werden. Die Beantragung erfolgt beim Zollamt, ein Nachweis der Gemeinnützigkeit ist erforderlich.

EU-Binnenmarkt und Warenverkehr

Im Gegensatz zum Drittstaatenhandel ist der Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes weitgehend frei von Zöllen und Grenzkontrollen. Waren, die in einem EU-Mitgliedsstaat im freien Verkehr sind, können ohne Zollformalitäten in jeden anderen Mitgliedsstaat transportiert werden. Das betrifft den Großteil des österreichischen Handels, da rund 70 Prozent der Exporte und Importe mit anderen EU-Ländern abgewickelt werden.

Ausnahmen bestehen bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Alkohol, Tabak, Mineralöl), für die besondere Regeln und Begleitdokumente gelten. Auch bei Waren, die unter Exportkontrolle stehen (Dual-Use-Güter, Waffen), gelten spezielle Vorschriften.

Für den innergemeinschaftlichen Handel wird die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) verwendet, nicht die EORI-Nummer. Die Intrastat-Meldepflicht besteht für Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei der Ein- oder Ausfuhr innerhalb der EU überschreiten. In Österreich liegen diese Schwellenwerte bei 1.100.000 Euro für Versendungen und 1.100.000 Euro für Eingänge im Kalenderjahr.

Nützliche Websites und Ressourcen

Für den österreichischen Zollbereich sind folgende Websites besonders hilfreich:

  • bmf.gv.at: Die zentrale Website des Bundesministeriums für Finanzen mit umfassenden Informationen zum Zoll.
  • finanzonline.bmf.gv.at: Das Online-Portal für alle steuerlichen und zollrechtlichen Angelegenheiten.
  • ec.europa.eu/taxation_customs: Die EU-Kommission bietet umfangreiche Informationen zum europäischen Zollrecht.
  • trade.ec.europa.eu/access-to-markets: Informationen zu Marktzugang und Zollsätzen für verschiedene Länder.
  • wko.at: Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Beratung für exportierende und importierende Unternehmen.
  • aussenhandel.wko.at: Spezielle Außenhandelsberatung mit Länderinformationen.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Freigrenze für die Einfuhr nach Österreich?

Für Paketsendungen aus Drittstaaten gilt seit 2021 keine wertmäßige Freigrenze mehr, alle Sendungen unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Für Reisende gibt es Freigrenzen von 300 bzw. 430 Euro.

Welche Steuern fallen bei der Einfuhr an?

Bei der Einfuhr fallen Einfuhrumsatzsteuer (20 Prozent, ermäßigt 10 oder 13 Prozent) und gegebenenfalls Zölle an. Die Höhe des Zolls hängt von der Warenart ab.

Muss ich Waren aus dem Urlaub verzollen?

Waren bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Flugzeug/Schiff) sind für Reisende zollfrei. Für Alkohol und Tabak gelten separate Mengenbeschränkungen.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.