EORI-Nummer Österreich - Registrierung und Pflichten

Wer die EORI-Nummer braucht, wie die Selbstregistrierung über das Portal Zoll läuft und warum sie nicht aus der Steuernummer abgeleitet wird.

Stand: 01. September 2026 8 Min. Lesezeit

Die Ware liegt am Zoll, die Anmeldung ist vorbereitet, die EORI-Nummer ist beantragt - und das System kennt sie nicht. Der Grund ist selten ein Fehler im Antrag: Die österreichische Zollverwaltung überträgt die Registrierungen nur wöchentlich an die zentrale EU-Datenbank. Bis eine frisch vergebene Nummer dort validierbar ist, können rund zwei Wochen vergehen.

Wer zum ersten Mal aus einem Drittland importiert, sollte die Registrierung deshalb nicht auf den Tag der ersten Sendung legen.

Wofür die Nummer da ist

EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Die Nummer identifiziert Wirtschaftsbeteiligte gegenüber den Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten einheitlich und hat die früheren nationalen Zollnummern abgelöst. Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex samt seinen Durchführungsbestimmungen.

Zwei Eigenschaften sind praktisch wichtig: Jeder Wirtschaftsbeteiligte erhält genau eine Nummer, und sie gilt in der gesamten Union. Vergeben wird sie von der Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Beteiligte ansässig ist - für österreichische Unternehmen also vom Zollamt Österreich. Eine zweite Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat ist weder nötig noch zulässig.

Wer registrierungspflichtig ist

Pflichtig sind Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz in Österreich, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Tätigkeiten ausüben, die unter das Zollrecht fallen. In der Praxis heißt das: Einfuhr aus Drittstaaten oder Ausfuhr dorthin.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig unterschätzt: Die Pflicht entfällt nicht, wenn ein Spediteur oder Paketdienst die Zollanmeldung übernimmt. Auch wer die Abwicklung vollständig auslagert, bleibt der Wirtschaftsbeteiligte und braucht eine eigene Nummer.

Nicht registrierungspflichtig sind:

  • Unternehmen, die ausschließlich innerhalb der EU tätig sind. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind keine zollrechtlichen Vorgänge
  • Privatpersonen, sofern das Unionsrecht die Registrierung nicht im Einzelfall verlangt. Für den Empfang eines Pakets aus einem Drittland ist keine EORI-Nummer nötig, solange die Ware keiner besonderen Regelung unterliegt

Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz außerhalb der EU können sich freiwillig registrieren lassen.

Sie wird nicht aus der Steuernummer gebildet

Naheliegend wäre es, die Nummer aus der UID oder der Steuernummer abzuleiten - beides ist bereits vorhanden und eindeutig. Das EU-Zollrecht lässt das aber nicht zu. Die Wirtschaftskammer hält ausdrücklich fest, dass deshalb eine gesonderte Datenerhebung nötig ist, unter anderem mit Kontaktdaten und NACE-Code der Tätigkeit.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Erstens lässt sich die EORI-Nummer eines Geschäftspartners nicht aus dessen UID errechnen - sie muss erfragt oder in der EU-Datenbank geprüft werden. Zweitens ersetzt die Registrierung keine der bestehenden Nummern: UID, Steuernummer und EORI bestehen nebeneinander und erfüllen verschiedene Zwecke.

So läuft die Registrierung

Seit 6. Juni 2024 ist die Registrierung eine Selbstregistrierung über das Portal Zoll der österreichischen Zollverwaltung. Der Einstieg hängt von der Rechtsform ab:

AntragstellerZugang
juristische Personen (GmbH, AG, Genossenschaft)Unternehmensserviceportal (USP)
natürliche Personen und EinzelunternehmerFinanzOnline

Im Portal wird die Registrierung angelegt, die Zollbehörde prüft dabei die Ansässigkeit. Bestehende Registrierungen bleiben gültig; Änderungen an den hinterlegten Daten laufen ebenfalls über das Portal.

Wer bereits FinanzOnline oder das USP nutzt, braucht keinen zusätzlichen Zugang. Wer beides noch nicht hat, sollte den Vorlauf dafür einplanen - ohne Portalzugang ist die Selbstregistrierung nicht möglich.

Nummer prüfen

Die Europäische Kommission betreibt eine öffentliche Validierung, in der sich jede EORI-Nummer auf Gültigkeit prüfen lässt. Ob Name und Anschrift dabei angezeigt werden, hängt davon ab, ob der Beteiligte der Veröffentlichung zugestimmt hat - eine gültige Nummer ohne sichtbare Stammdaten ist also kein Warnzeichen.

Für die eigene, frisch beantragte Nummer gilt der Vorlauf vom Anfang: Erscheint sie dort noch nicht, liegt das meist am wöchentlichen Datenabgleich und nicht am Antrag.

Wo die EORI-Nummer gebraucht wird

Sie steht in jeder Zollanmeldung bei Einfuhr und Ausfuhr, in summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, in Versandverfahren und in Anträgen auf zollrechtliche Bewilligungen. Auch für den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ist sie Voraussetzung.

Seit 2026 kommt ein Feld dazu, das vorher keine Rolle spielte: Wer emissionsintensive Waren wie Eisen, Stahl, Zement oder Aluminium gewerblich einführt, fällt unter den CO2-Grenzausgleich und braucht dafür ebenfalls eine Registrierung als Wirtschaftsbeteiligter.

Quellen

Stand der Angaben: 1. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz in Österreich, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zollrechtlich relevante Tätigkeiten ausüben - also Waren aus Drittstaaten einführen oder dorthin ausführen. Das gilt auch dann, wenn ein Spediteur die Abwicklung übernimmt.

Brauchen Privatpersonen eine EORI-Nummer?

Grundsätzlich nicht. Für den Empfang von Paketen aus Drittstaaten ist sie nicht erforderlich, solange die Ware keiner besonderen Regelung unterliegt. Eine Registrierung wird nur nötig, wenn Unionsrecht sie im Einzelfall verlangt.

Wird die EORI-Nummer aus der UID oder Steuernummer gebildet?

Nein. Das EU-Zollrecht lässt das nicht zu, weshalb die Daten gesondert erhoben werden. Die Nummer beginnt zwar mit dem Ländercode AT, der Rest ist aber keine Steuernummer.

Wie beantrage ich die EORI-Nummer?

Seit 6. Juni 2024 als Selbstregistrierung über das Portal Zoll der österreichischen Zollverwaltung. Juristische Personen steigen über das Unternehmensserviceportal ein, natürliche Personen und Einzelunternehmer über FinanzOnline.

Warum findet die EU-Datenbank meine neue Nummer nicht?

Die Daten werden nur wöchentlich an die zentrale EU-Datenbank übertragen. Bis eine frisch vergebene Nummer dort validierbar ist, können rund zwei Wochen vergehen.

Brauche ich mehrere EORI-Nummern für mehrere EU-Länder?

Nein. Jeder Wirtschaftsbeteiligte erhält genau eine Nummer, und die gilt in der gesamten EU. Vergeben wird sie von der Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Beteiligte ansässig ist.