Reisefreimengen Österreich - Zoll, Alkohol, Tabak

Wertgrenzen 430 und 300 Euro, Mengen für Alkohol und Tabak, die reduzierten Freimengen im Grenzverkehr und die Sonderregel für Samnaun.

Stand: 01. September 2026 9 Min. Lesezeit

Ein Flugreisender darf 200 Zigaretten zollfrei nach Österreich bringen. Wer im Grenzgebiet wohnt und über Land einreist, darf 25. Derselbe Staat, dieselbe Ware, der achtfache Unterschied - und der Grund steht nicht auf der Packung, sondern im Wohnort und im gewählten Verkehrsmittel.

Diese Staffelung ist der Punkt, an dem die meisten Reisenden danebenliegen. Die großen Zahlen aus den Standardtabellen gelten für den Urlaubsrückkehrer mit dem Koffer. Für Vorarlberger und Tiroler, die regelmäßig in die Schweiz oder nach Liechtenstein fahren, gelten andere.

Die Wertgrenze hängt am Verkehrsmittel

Diese Grenzen gelten für Waren im persönlichen Gepäck. Für Bestellungen, die per Post kommen, gilt die Einfuhr nach anderen Regeln. Für andere Waren als Alkohol und Tabak - Kleidung, Elektronik, Souvenirs, Kaffee, Parfum - gilt eine Wertgrenze je Person:

Wer einreistFreigrenze
Flugreisende430 Euro
alle übrigen Reisenden (Land, Schiff, Bahn)300 Euro
Personen unter 15 Jahren150 Euro
Grenzbewohner, Grenzarbeitnehmer, Besatzungen40 Euro

Das Bundesministerium für Finanzen unterscheidet dabei nur zwischen Flugreisenden und allen anderen. Wer mit dem Schiff ankommt, fällt unter die 300 Euro.

Ein Detail entscheidet häufiger über eine Nachzahlung als die Höhe der Grenze selbst: Ein einzelner Gegenstand lässt sich nicht auf mehrere Personen aufteilen. Kostet die Kamera 700 Euro, hilft es nicht, dass drei Personen mit je 430 Euro Freigrenze im Auto sitzen. Der Wert wird nicht gesplittet, und die Abgaben fallen auf den vollen Betrag an. Nur mehrere getrennte Waren lassen sich auf mehrere Reisende verteilen, wenn jeder seine eigene tatsächlich mitführt.

Die Freigrenze ist außerdem keine Freibetragsregelung. Wer mit 500 Euro Warenwert einreist, versteuert nicht die 70 Euro über der Grenze, sondern die vollen 500.

Alkohol und Tabak zählen getrennt

Alkohol und Tabakwaren laufen nicht über die Wertgrenze, sondern über eigene Mengen. Beides setzt ein Mindestalter von 17 Jahren voraus.

Tabakwaren, wahlweise:

  • 200 Zigaretten
  • 100 Zigarillos
  • 50 Zigarren
  • 250 Gramm Rauchtabak
  • 800 Tabaksticks zum Erhitzen oder 250 Gramm enthaltener Tabak

Alkohol, wahlweise:

  • 1 Liter mit mehr als 22 Prozent vol oder unvergälltem Ethylalkohol ab 80 Prozent vol
  • 2 Liter mit bis zu 22 Prozent vol

Dazu kommen unabhängig davon 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier.

Innerhalb einer Warengruppe darf gemischt werden, solange die Anteile zusammen 100 Prozent nicht übersteigen: 100 Zigaretten plus 25 Zigarren sind zulässig, weil das der Hälfte plus der Hälfte entspricht.

Arzneimittel sind in der dem Reisebedarf entsprechenden Menge frei, wobei höchstens drei Einzelhandelspackungen je Sorte anerkannt werden.

Wer im Grenzgebiet wohnt, hat deutlich weniger frei

Hier liegt der praktisch wichtigste Unterschied, und er fehlt in den meisten Übersichten. Drei Personengruppen bekommen stark reduzierte Freimengen:

  • Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet - das ist das Gebiet bis 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise
  • Grenzarbeitnehmer, die berufsbedingt die Grenze überschreiten
  • Besatzungen von Verkehrsmitteln, die für die Reise aus einem Drittland eingesetzt werden

Für sie gilt:

Warenormale Freimengeim Grenzverkehr
Zigaretten20025
Zigarillos10010
Zigarren505
Rauchtabak250 g25 g
Alkohol über 22 % vol1 Liter0,25 Liter
Alkohol bis 22 % vol2 Liter0,75 Liter
nicht schäumender Wein4 Liter1 Liter
Bier16 Liter2 Liter
andere Waren300 bzw. 430 Euro40 Euro

Für Österreich ist das keine Randerscheinung. Die einzigen Landgrenzen zu Drittstaaten verlaufen zur Schweiz und zu Liechtenstein, also entlang von Vorarlberg und Tirol. Wer dort innerhalb der 15-Kilometer-Zone wohnt und zum Einkaufen über die Grenze fährt, bringt legal 25 Zigaretten mit, nicht 200 - und 40 Euro Warenwert, nicht 300.

Samnaun: die Ausnahme im Tiroler Oberland

Samnaun ist das einzige Zollausschlussgebiet der Schweiz und liegt direkt an der Tiroler Grenze, mit Skianbindung an Ischgl. Für Waren, die dort gekauft und direkt nach Österreich eingeführt werden, gelten eigene Mengen - höher als im Grenzverkehr, aber deutlich niedriger als die allgemeine Freimenge:

  • 40 Zigaretten
  • 20 Zigarillos
  • 10 Zigarren
  • 50 Gramm Rauchtabak

Als direkte Einfuhr gilt jedenfalls die Einreise über die Zollstellen Pfunds, Spiss oder Martinsbruck. Wer über die Silvretta-Seilbahn nach Ischgl zurückfährt, kommt ebenfalls aus dem Zollausschlussgebiet. Der Zoll kontrolliert dort regelmäßig direkt an der Bergstation.

Innerhalb der EU gibt es keine Freimengen

Zwischen EU-Staaten entfallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, weil Waren bereits im Erwerbsland mit der dortigen Umsatzsteuer belastet wurden. Stattdessen arbeitet das Verbrauchsteuerrecht mit Richtmengen. Sie sind keine Obergrenze und keine Freimenge, sondern die Schwelle, ab der Sie darlegen müssen, dass die Ware dem Eigenbedarf dient:

  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak
  • 800 Tabaksticks zum Erhitzen oder 250 Gramm enthaltener Tabak
  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Likörwein
  • 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Unterhalb dieser Mengen wird der Eigenbedarf vermutet, darüber kehrt sich die Beweislast um. Wer 900 Zigaretten aus Ungarn mitbringt, hat nichts Verbotenes getan, muss den privaten Zweck aber erklären können. Gelingt das nicht, wird die Einfuhr als gewerblich behandelt - mit Steuerpflicht in Österreich und einem Finanzstrafverfahren.

Duty-free im Sinn abgabenfreier Einkäufe gibt es innerhalb der EU seit 1. Juli 1999 nicht mehr. Was auf Flughäfen im EU-Verkehr als „Duty Free” ausgeschildert ist, verkauft versteuerte Ware.

Was bei Überschreitung passiert

Über der Freigrenze werden Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und bei Alkohol oder Tabak zusätzlich die jeweilige Verbrauchsteuer fällig.

Bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro kann die Verzollung zum Pauschalsatz von 2,5 Prozent erfolgen. Das kürzt das Verfahren ab, ist aber nicht immer die günstigere Variante: Wer es vor Beginn der Abfertigung verlangt, wird nach dem regulären EU-Zolltarif abgefertigt, und der liegt je nach Ware darunter oder darüber. Für Tabakwaren gilt der Pauschalsatz nicht - sie werden immer nach Tarif und mit Tabaksteuer belastet.

Wer angemeldet hat, zahlt nach. Wer nicht angemeldet hat und kontrolliert wird, zahlt nach und riskiert ein Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage von Sekunden: Die grüne Spur am Flughafen ist eine Erklärung, dass nichts Anmeldepflichtiges mitgeführt wird. Wer sie betritt und dann Ware über der Freimenge im Gepäck hat, hat die falsche Erklärung bereits abgegeben.

Quellen

Stand der Angaben: 1. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Zigaretten darf ich aus einem Nicht-EU-Land mitnehmen?

200 Stück, ab 17 Jahren. Wer im Grenzgebiet wohnt, als Grenzarbeitnehmer einreist oder zur Besatzung eines Verkehrsmittels gehört, hat nur 25 Stück frei. Bei Direkteinfuhr aus dem Samnauntal sind es 40 Stück.

Wie hoch ist die Wertgrenze für andere Waren?

430 Euro für Flugreisende, 300 Euro für alle übrigen Reisenden, 150 Euro für Personen unter 15 Jahren. Im Grenzverkehr sind es 40 Euro.

Kann ich eine teure Ware auf mehrere Personen aufteilen?

Nein. Übersteigt der Wert eines einzelnen Gegenstands die Freigrenze, lässt er sich nicht auf die Freigrenzen mehrerer Mitreisender verteilen. Dann sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den vollen Wert fällig.

Wie viel Alkohol ist zollfrei?

Ein Liter mit mehr als 22 Prozent vol oder zwei Liter mit bis zu 22 Prozent vol, dazu vier Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier. Die Altersgrenze liegt bei 17 Jahren.

Gibt es Freimengen auch innerhalb der EU?

Nein. Zwischen EU-Staaten gibt es keine Freimengen, sondern Richtmengen - etwa 800 Zigaretten oder 110 Liter Bier. Sie sind keine Obergrenze, sondern die Schwelle, ab der Sie den Eigenbedarf glaubhaft machen müssen.

Was gilt für Tabaksticks zum Erhitzen?

Aus Drittstaaten höchstens 800 Sticks oder 250 Gramm enthaltener Tabak. Innerhalb der EU liegt die Richtmenge bei denselben 800 Sticks.