Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Österreich - Import und Bestellung

EUSt ab dem ersten Cent, 3 Euro Pauschalzoll pro Ware seit Juli 2026, IOSS und Geschenkgrenze - mit Rechenbeispiel für eine Bestellung.

Stand: 01. September 2026 9 Min. Lesezeit

Seit 1. Juli 2026 ist jede Bestellung aus einem Drittland zollpflichtig - auch die für 12 Euro. Die Freigrenze von 150 Euro, die jahrelang den Paketstrom aus Fernost begleitet hat, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle tritt ein Pauschalzoll von 3 Euro, und der wird nicht je Paket erhoben, sondern je Ware.

Die Einfuhrumsatzsteuer war davon nie betroffen: Sie fällt schon seit Juli 2021 ab dem ersten Cent an. Wer das eine mit dem anderen verwechselt, unterschätzt die Rechnung an der Haustür regelmäßig.

Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat

Bis dahin waren Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro zollfrei. Diese Befreiung ist entfallen. Im Fernverkauf an Privatkunden gilt seither ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Ware.

Der entscheidende Punkt steckt in der Bezugsgröße. Das Bundesministerium für Finanzen rechnet es an einer Sendung mit zwei Paar Sportschuhen, fünf T-Shirts und zwei Blusen vor: Das sind drei Warenpositionen, also 9 Euro Zoll - unabhängig davon, dass neun Einzelstücke im Paket liegen.

Zwei Fälle bleiben unberührt:

  • Gewerbliche Einfuhren zwischen Unternehmen (B2B) laufen weiter nach dem regulären Zolltarif
  • Private Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson bis 45 Euro bleiben abgabenfrei

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt ab dem ersten Cent an

Die EUSt ist keine eigene Steuerart, sondern die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren. Sie stellt Importe mit inländischen Käufen gleich und wird beim Zoll erhoben statt beim Händler. Die Sätze entsprechen deshalb der Umsatzsteuer im Inland:

SatzGilt unter anderem für
20 %der Regelfall: Elektronik, Kleidung, Schuhe, Kosmetik
10 %Bücher, Zeitungen, Lebensmittel, Arzneimittel
13 %bestimmte Gegenstände, etwa Kunstwerke und Sammlungsstücke

Die frühere Freigrenze von 22 Euro ist am 1. Juli 2021 entfallen. Seither ist jede Sendung aus einem Drittland umsatzsteuerpflichtig, gleich ob sie 5 oder 500 Euro wert ist. Die einzige Ausnahme bleibt die private Geschenksendung bis 45 Euro.

So wird gerechnet

Die Bemessungsgrundlage ist nicht der Warenwert allein. Hinzu kommen Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze sowie der Zoll selbst. Die Steuer wird also auch auf den Zoll berechnet.

Rechenbeispiel: Eine Bestellung aus China über 90 Euro Warenwert, 10 Euro Versandkosten, drei verschiedene Warenpositionen, kein IOSS-Händler.

PositionBetrag
Warenwert90,00 Euro
Versand bis zur EU-Grenze10,00 Euro
Pauschalzoll, 3 Warenpositionen à 3 Euro9,00 Euro
Bemessungsgrundlage der EUSt109,00 Euro
Einfuhrumsatzsteuer 20 %21,80 Euro
Abgaben gesamt30,80 Euro

Auf 100 Euro Bestellwert kommen damit knapp 31 Euro an Abgaben - und das Bearbeitungsentgelt des Zustellers ist darin noch nicht enthalten. Vor Juli 2026 wären es bei derselben Sendung 20 Euro gewesen, weil der Zoll entfiel und die Bemessungsgrundlage entsprechend niedriger lag.

IOSS: warum manche Pakete ohne Nachforderung ankommen

Wer bei größeren Plattformen bestellt, erlebt oft, dass nichts nachgefordert wird. Der Grund ist der Import One-Stop-Shop (IOSS): Der Händler hebt die Umsatzsteuer bereits beim Kauf ein und führt sie über eine zentrale Registrierung ab. Bei Sendungen bis 150 Euro Warenwert entfällt die Einfuhrumsatzsteuer dann an der Grenze.

Bezahlt hat der Käufer sie trotzdem - nur früher und im Kaufpreis versteckt. Das IOSS ist keine Befreiung, sondern eine Verlagerung des Erhebungszeitpunkts. Der Vorteil liegt im Verfahren: keine Verzollung, keine Nachforderung, kein Bearbeitungsentgelt des Zustellers.

Zwei Einschränkungen sind wichtig. Das IOSS greift nur bis 150 Euro Warenwert; darüber läuft die Sendung regulär über die Verzollung. Und es befreit nicht vom Pauschalzoll - der wird seit Juli 2026 unabhängig davon erhoben.

Geschenksendungen bis 45 Euro

Sendungen von Privatperson zu Privatperson bleiben bis zu einem Warenwert von 45 Euro frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um ein Geschenk ohne Gegenleistung handelt - eine als Geschenk deklarierte Bestellung erfüllt das nicht.

Für Genussmittel gelten dabei zusätzlich Mengenobergrenzen, etwa höchstens 50 Zigaretten. Wer sie überschreitet, verliert die Befreiung für diesen Teil der Sendung.

Was die Zusteller zusätzlich verlangen

Neben Zoll und Steuer verrechnen Post und Kurierdienste ein eigenes Entgelt für die Verzollung. Es ist keine Abgabe, sondern ein Preis für eine Dienstleistung, und es unterscheidet sich je Anbieter erheblich. Das BMF verweist für die Höhe ausdrücklich auf den jeweiligen Zusteller.

Bei kleinen Bestellungen kippt genau dieser Posten die Rechnung: Auf eine Sendung für 15 Euro können 3 Euro Zoll, rund 3,60 Euro Steuer und ein Bearbeitungsentgelt in ähnlicher Größenordnung kommen. Der Endpreis liegt dann deutlich über dem, was im Warenkorb stand.

Quellen

Stand der Angaben: 1. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Wert fällt Einfuhrumsatzsteuer an?

Ab dem ersten Cent. Die frühere Freigrenze von 22 Euro ist am 1. Juli 2021 entfallen. Ausgenommen sind nur private Geschenksendungen bis 45 Euro.

Gilt die 150-Euro-Zollfreigrenze noch?

Nein. Sie ist am 1. Juli 2026 entfallen. An ihre Stelle tritt im Fernverkauf an Privatkunden ein Pauschalzoll von 3 Euro je Ware.

Wird der Pauschalzoll pro Paket oder pro Ware erhoben?

Pro Ware, genauer je Warenposition. Eine Sendung mit Sportschuhen, T-Shirts und Blusen umfasst drei Positionen und kostet damit 9 Euro Zoll, unabhängig von der Stückzahl je Position.

Warum kommen manche Pakete ohne Nachforderung an?

Weil der Händler am IOSS teilnimmt und die Umsatzsteuer bereits beim Kauf eingehoben hat. Bei Sendungen bis 150 Euro entfällt dann die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze - bezahlt wurde sie trotzdem, nur früher.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Sie entspricht der Umsatzsteuer im Inland: 20 Prozent im Normalfall, 10 Prozent etwa für Bücher und Lebensmittel, 13 Prozent für bestimmte Gegenstände wie Kunstwerke.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

Nicht nur der Warenwert, sondern auch Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze und der Zoll selbst. Die Steuer wird also auch auf den Zoll berechnet.