Einfuhrumsatzsteuer Österreich 2026
Einfuhrumsatzsteuer Österreich 2026: Sätze (20%, 13%, 10%), Berechnung, Befreiungen und Tipps beim Import auf einen Blick.
Einfuhrumsatzsteuer in Österreich 2026
Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich importiert — ob als Privatperson, die online bestellt, oder als Unternehmer, der Waren einkauft — muss die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bezahlen. Diese Steuer stellt sicher, dass importierte Waren steuerlich gleich behandelt werden wie in Österreich produzierte Waren.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Definition
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Verbrauchsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) in das Zollgebiet der Europäischen Union — und damit nach Österreich — erhoben wird. Sie ist das Pendant zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die auf im Inland produzierte oder gehandelte Waren erhoben wird.
Zweck
Der Zweck der EUSt ist die Gleichbehandlung: Waren aus dem Ausland sollen steuerlich nicht besser gestellt sein als inländische Waren. Ohne EUSt hätten importierte Waren einen Preisvorteil, da sie im Herkunftsland oft mit geringerer oder keiner Mehrwertsteuer belastet sind.
Rechtliche Grundlage
Die EUSt ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Die Erhebung erfolgt durch die Zollbehörden (in Österreich: das Zollamt Österreich, eine Unterbehörde des BMF).
Steuersätze 2026
In Österreich gelten 2026 folgende EUSt-Sätze, die den regulären Umsatzsteuersätzen entsprechen:
Normalsteuersatz: 20 %
Der Normalsteuersatz von 20 % gilt für die meisten importierten Waren, darunter:
- Elektronik (Smartphones, Laptops, Tablets)
- Kleidung und Schuhe
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Kosmetik und Parfum
- Spielzeug
- Sportgeräte
- Schmuck und Uhren
- Haushaltsgeräte
Ermässigter Steuersatz: 13 %
Der ermässigte Steuersatz von 13 % gilt unter anderem für:
- Lebende Tiere
- Pflanzen und Blumen
- Kunstgegenstände und Sammlerstücke (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Filmvorführungen und kulturelle Veranstaltungen (Eintrittskarten)
- Brennholz und Holzbriketts
Ermässigter Steuersatz: 10 %
Der ermässigte Steuersatz von 10 % gilt unter anderem für:
- Lebensmittel und Getränke (nicht alkoholisch)
- Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
- Medikamente
- Saatgut
- Futtermittel
- Düngemittel
Steuerbefreiungen
Bestimmte Waren sind von der EUSt befreit, darunter:
- Waren mit einem Gesamtwert unter 150 Euro (nur zollfrei, EUSt fällt trotzdem an — siehe unten)
- Rücksendungen (Rückwaren innerhalb von 3 Jahren)
- Übersiedlungsgut (bei Umzug nach Österreich, unter bestimmten Voraussetzungen)
- Diplomatische Sendungen
- Waren für wohltätige Zwecke (unter bestimmten Voraussetzungen)
Keine Freigrenze mehr seit 2021
Die wichtigste Änderung
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es in der EU (und damit in Österreich) keine Freigrenze mehr für die Einfuhrumsatzsteuer bei Wareneinfuhren aus Drittstaaten. Zuvor waren Sendungen mit einem Warenwert unter 22 Euro von der EUSt befreit. Diese Freigrenze wurde abgeschafft, um den Wettbewerb zwischen EU-Händlern und Drittstaaten-Händlern fairer zu gestalten.
Das bedeutet: Jede Wareneinfuhr aus einem Nicht-EU-Land ist einfuhrumsatzsteuerpflichtig, unabhängig vom Warenwert.
IOSS (Import One Stop Shop)
Gleichzeitig wurde das IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop) eingeführt. Über dieses System können Onlinehändler aus Drittstaaten die EUSt bereits beim Verkauf einziehen und direkt an das Finanzamt abführen. Für den Käufer bedeutet das: Die EUSt ist bereits im Kaufpreis enthalten, und bei der Zustellung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Viele grosse Onlineplattformen (z. B. AliExpress, Shein, Temu) nutzen das IOSS-Verfahren. Prüfen Sie beim Kauf, ob der Preis “inklusive aller Steuern und Abgaben” angegeben ist.
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Berechnungsgrundlage
Die EUSt wird nicht nur auf den reinen Warenwert berechnet, sondern auf den Zollwert plus eventuelle Zollabgaben. Der Zollwert umfasst:
- Warenwert (Kaufpreis der Ware)
- Versandkosten (Transport bis zur EU-Grenze)
- Versicherungskosten (falls vorhanden)
- Zollabgaben (falls die Ware zollpflichtig ist)
Formel
EUSt = (Zollwert + Zollabgaben) x EUSt-Satz
Rechenbeispiel 1: Smartphone aus China
- Warenwert: 300 Euro
- Versandkosten: 20 Euro
- Versicherung: 0 Euro
- Zollwert: 320 Euro
- Zollsatz für Smartphones: 0 % (zollfrei)
- Zollabgaben: 0 Euro
- EUSt (20 %): 320 x 0,20 = 64 Euro
- Gesamtkosten: 300 + 20 + 64 = 384 Euro
Rechenbeispiel 2: Schuhe aus den USA
- Warenwert: 150 Euro
- Versandkosten: 30 Euro
- Zollwert: 180 Euro
- Zollsatz für Schuhe: ca. 8 %
- Zollabgaben: 180 x 0,08 = 14,40 Euro
- EUSt (20 %): (180 + 14,40) x 0,20 = 38,88 Euro
- Gesamtkosten: 150 + 30 + 14,40 + 38,88 = 233,28 Euro
Rechenbeispiel 3: Bücher aus Grossbritannien (nach Brexit)
- Warenwert: 50 Euro
- Versandkosten: 10 Euro
- Zollwert: 60 Euro
- Zollsatz für Bücher: 0 % (zollfrei)
- Zollabgaben: 0 Euro
- EUSt (10 % — ermässigt für Bücher): 60 x 0,10 = 6 Euro
- Gesamtkosten: 50 + 10 + 6 = 66 Euro
Zollfreigrenzen und Zollabgaben
Zollfreigrenze: 150 Euro
Für Warensendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro fallen in der Regel keine Zollabgaben an (nur die EUSt). Ab einem Warenwert von über 150 Euro werden zusätzlich zur EUSt auch Zollabgaben erhoben, deren Höhe vom Warentyp abhängt.
Wichtig: Die Zollfreigrenze von 150 Euro bezieht sich nur auf den Zoll, nicht auf die EUSt. Die EUSt fällt immer an, auch unter 150 Euro.
Zollsätze
Die Zollsätze variieren je nach Warenart und werden im Zolltarif der EU (TARIC) festgelegt. Typische Zollsätze:
- Elektronik: meist 0 % (zollfrei) oder 2 bis 6 %
- Kleidung: 8 bis 12 %
- Schuhe: 5 bis 17 %
- Spielzeug: 0 bis 4,7 %
- Lebensmittel: stark variierend (0 bis über 100 % bei geschützten Produkten)
Wer erhebt die EUSt?
Zollamt Österreich
Die EUSt wird vom Zollamt Österreich erhoben, das dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt ist. Bei der Einfuhr von Waren (egal ob per Post, Paketdienst oder persönlich) wird die EUSt im Zollverfahren festgesetzt.
Post und Paketdienste
Bei Paketsendungen aus Drittstaaten übernehmen in der Regel die Postgesellschaft (Österreichische Post) oder der Paketdienst (DHL, UPS, FedEx) die Zollabwicklung. Diese verrechnen die EUSt (und gegebenenfalls den Zoll) an den Empfänger, oft mit einem zusätzlichen Serviceentgelt für die Zollabwicklung:
- Österreichische Post: Serviceentgelt von rund 5 Euro für die Zollabwicklung
- DHL, UPS, FedEx: Serviceentgelt variabel (oft 10 bis 20 Euro)
Selbstverzollung
Alternativ können Sie die Waren selbst verzollen, indem Sie persönlich beim Zollamt vorsprechen. Das spart das Serviceentgelt des Paketdienstes, erfordert aber Zeit und Aufwand.
EUSt bei Online-Bestellungen
Bestellung aus EU-Ländern
Bei Bestellungen aus EU-Ländern fällt keine EUSt an. Die Umsatzsteuer wird im Herkunftsland oder über das OSS-Verfahren (One Stop Shop) im Bestimmungsland erhoben. Für den Käufer ist die Steuer im Kaufpreis enthalten.
Bestellung aus Drittstaaten
Bei Bestellungen aus Drittstaaten (USA, China, Grossbritannien, Schweiz etc.) fällt die EUSt an. Ob der Zoll zusätzlich anfällt, hängt vom Warenwert ab:
- Bis 150 Euro Warenwert: Nur EUSt (kein Zoll)
- Über 150 Euro Warenwert: EUSt + Zoll
Plattformen mit IOSS
Grosse Onlineplattformen wie AliExpress, Amazon (für Drittstaaten-Verkäufer), Shein und Temu nutzen häufig das IOSS-Verfahren. In diesem Fall ist die EUSt bereits im Kaufpreis enthalten, und bei der Zustellung fallen keine weiteren Kosten an. Achten Sie beim Kauf auf den Hinweis “Preis inklusive Steuern und Abgaben” oder “Alle Importgebühren inbegriffen”.
EUSt für Unternehmer
Vorsteuerabzug
Unternehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die bezahlte EUSt als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Das bedeutet: Die EUSt ist für Unternehmer ein durchlaufender Posten und stellt keine echte Kostenbelastung dar.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Ordnungsgemässe Zollanmeldung
- Verwendung der importierten Ware für steuerpflichtige Umsätze
- Besitz des Zollbescheids (als Nachweis der bezahlten EUSt)
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro Jahresumsatz (2026) nicht überschreiten und die Kleinunternehmerregelung anwenden, sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Für sie ist die EUSt ein echter Kostenfaktor.
Retouren und Rücksendungen
Erstattung der EUSt
Wenn Sie eine Ware an den Verkäufer im Drittland zurücksenden, können Sie die bezahlte EUSt zurückfordern. Dafür müssen Sie:
- Die Rücksendung bei der Zollbehörde anmelden
- Einen Nachweis der Rücksendung erbringen (Sendungsverfolgung, Rücksendebestätigung)
- Einen Antrag auf Erstattung beim Zollamt stellen
Der Erstattungsprozess kann einige Wochen dauern und erfordert lückenlose Dokumentation.
Häufige Fehler und Probleme
Falsche Warenwertangabe
Manche Verkäufer aus Drittstaaten geben bewusst einen niedrigeren Warenwert auf der Zollerklärung an, um die EUSt zu reduzieren. Das ist illegal und kann zu Nachforderungen, Bussgeldern und in schweren Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Vergessene Versandkosten
Die Versandkosten müssen bei der Berechnung des Zollwerts berücksichtigt werden. Viele Privatpersonen vergessen dies und wundern sich über die höhere EUSt.
Geschenksendungen
Auch Geschenksendungen aus Drittstaaten unterliegen der EUSt. Es gibt eine Zollfreigrenze von 45 Euro für Geschenke von Privatperson zu Privatperson — die EUSt fällt aber trotzdem an.
Tipps zum Sparen
- IOSS-Plattformen nutzen: Kaufen Sie bei Plattformen, die die EUSt bereits einziehen — das erspart Servicegebühren der Post.
- EU-Alternativen prüfen: Prüfen Sie, ob das gewünschte Produkt auch bei einem EU-Händler erhältlich ist.
- Zollsätze vorab prüfen: Nutzen Sie den TARIC-Rechner der EU, um die Zollsätze vorab zu ermitteln.
- Unternehmer: Vorsteuerabzug nutzen: Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die EUSt kein Kostenfaktor.
- Selbstverzollung: Bei grösseren Sendungen kann die Selbstverzollung günstiger sein als das Serviceentgelt des Paketdienstes.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist ein fester Bestandteil des österreichischen Steuersystems und fällt bei jeder Wareneinfuhr aus Drittstaaten an — ohne Freigrenze. Die Steuersätze von 20 %, 13 % oder 10 % entsprechen den regulären Umsatzsteuersätzen. Für Privatpersonen bedeutet das: Beim Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern müssen die EUSt und eventueller Zoll einkalkuliert werden. Für Unternehmer ist die EUSt dank des Vorsteuerabzugs in der Regel kostenneutral.
Informieren Sie sich vor jedem Import über die geltenden Steuersätze und Zollabgaben, nutzen Sie IOSS-Plattformen, wo möglich, und bewahren Sie alle Belege für eventuelle Rücksendungen oder steuerliche Zwecke auf.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) nach Österreich erhoben wird. Sie entspricht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und beträgt in der Regel 20 %, in bestimmten Fällen 13 % oder 10 %.
Wann fällt die Einfuhrumsatzsteuer an?
Die EUSt fällt an, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich eingeführt werden. Seit Juli 2021 gibt es keine Freigrenze mehr für die EUSt -- auch Sendungen mit einem Warenwert unter 22 Euro sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Die EUSt wird auf den Zollwert (Warenwert plus Versandkosten plus eventuelle Versicherungskosten plus Zollabgaben) berechnet. Formel: EUSt = (Zollwert + Zoll) x EUSt-Satz (20 %, 13 % oder 10 %).
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.