Zollamt Österreich - Zuständigkeit, Kontakt, Auskünfte

Eine Behörde für das ganze Bundesgebiet: Kontaktwege, Erreichbarkeit der Auskunftsstelle und was zu tun ist, wenn ein Paket beim Zoll liegt.

Stand: 01. September 2026 8 Min. Lesezeit

Die häufigste Frage an den österreichischen Zoll lässt sich dort nicht beantworten. Wenn die Sendungsverfolgung „beim Zoll” meldet, liegt das Paket in aller Regel nicht bei der Behörde, sondern beim Post- oder Kurierdienst, der die Verzollung erst vorbereitet. Die Zentrale Auskunftsstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass sie zu solchen Sendungen keine Auskunft geben kann.

Wer weiß, wofür die Behörde zuständig ist und wofür nicht, spart sich den Anruf an der falschen Stelle.

Eine Behörde für das ganze Bundesgebiet

Seit 1. Jänner 2021 gibt es in Österreich nur noch ein Zollamt. Die früher eigenständigen regionalen Zollämter wurden zu einer einzigen Abgaben- und Finanzstrafbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengefasst - dieselbe Reform, die auch beim Finanzamt Österreich die regionale Gliederung abgelöst hat.

Praktisch heißt das: Es gibt keine örtliche Zuständigkeit mehr, die sich nach dem Wohnsitz richtet. Jede Zollstelle handelt für dieselbe Behörde. Der Sitz der Zentrale liegt in Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, was für die Zuständigkeit ohne Bedeutung ist. Daneben bestehen Zollstellen im ganzen Bundesgebiet, an Flughäfen, Bahnknoten und Grenzübergängen.

Einzelne Aufgaben sind eigenen Organisationseinheiten zugewiesen. Das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel etwa sitzt in Wien, Marxergasse 4.

Wen Sie wann erreichen

AnliegenKontaktErreichbarkeit
allgemeine Zollfragen, Tarif, Verbote, E-Commerce050 233 740, aus dem Ausland +43 50 233 740Mo bis Fr, 6 bis 22 Uhr
dieselben Fragen schriftlichzollinfo@bmf.gv.atE-Mail wird bevorzugt
dringende Fälle außerhalb der ZeitenContact Point Customstäglich 0 bis 24 Uhr, auch feiertags

Die Zentrale Auskunftsstelle Zoll sitzt organisatorisch bei der Zollstelle Villach, Ackerweg 19, 9500 Villach. Für Anrufer spielt das keine Rolle - die Nummer ist österreichweit dieselbe.

Auffällig ist die Öffnungszeit: Mit 6 bis 22 Uhr an Werktagen ist die Stelle deutlich länger besetzt als die übrige Finanzverwaltung. Das hat mit dem Warenverkehr zu tun, der sich nicht an Bürozeiten hält.

Wenn das Paket „beim Zoll” liegt

Der Status in der Sendungsverfolgung ist irreführend. Bei Post- und Kuriersendungen übernimmt der Zusteller die Zollanmeldung als Vertreter des Empfängers. Solange dieser Vorgang läuft, zeigt das Tracking „beim Zoll”, obwohl die Ware im Verteilzentrum des Dienstleisters liegt und keine Behörde sie in Händen hält.

Daraus folgt für die Praxis:

  • Zuständig ist der Zusteller, nicht das Zollamt. Nachfragen zum Verbleib, zur Dauer und zu den verrechneten Entgelten gehören dorthin
  • Das Bearbeitungsentgelt des Zustellers ist keine Abgabe, sondern ein privatrechtliches Entgelt für die Verzollung. Es steht nicht auf dem Abgabenbescheid und wird nicht vom Zoll festgesetzt
  • Erst wenn eine Abgabenvorschreibung vorliegt und inhaltlich strittig ist, wird die Behörde zum richtigen Adressaten

Auskünfte zu den Abgaben selbst - welcher Satz gilt, was in die Bemessungsgrundlage fällt, ob eine Ware beschränkt ist - erteilt die Auskunftsstelle dagegen bereitwillig, auch vorab.

Was die Behörde tatsächlich macht

Das Aufgabenfeld ist breiter, als der Name vermuten lässt. Neben der Abfertigung im Warenverkehr fallen darunter:

  • Erhebung der Einfuhrabgaben: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak, Mineralöl
  • Verbote und Beschränkungen: Artenschutz, Produktsicherheit, Waffen, Arzneimittel, Kulturgut
  • Finanzstrafsachen im eigenen Zuständigkeitsbereich - das Zollamt ist zugleich Finanzstrafbehörde
  • Marktüberwachung bei eingeführten Waren, etwa auf Produktfälschungen
  • Bewilligungen für Wirtschaftsbeteiligte, vom Zolllager bis zum Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

Für Unternehmen läuft die elektronische Abwicklung über e-zoll, das Zollanmeldeverfahren der österreichischen Zollverwaltung. Wer daran teilnimmt, braucht zuvor eine EORI-Nummer.

Wenn die Auskunft belastbar sein muss

Eine telefonische Auskunft ist Information, keine Zusage. Wer sich auf die zolltarifliche Einreihung einer Ware verlassen können muss - weil davon der Zollsatz und damit die Kalkulation abhängt -, beantragt eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA).

Sie bindet die Zollbehörden der gesamten EU und schafft damit Kalkulationssicherheit über Landesgrenzen hinweg. Zuständig ist die Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte bei der Zollstelle Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, 1030 Wien.

Für Privatpersonen lohnt der Aufwand selten. Für Importeure, die eine Ware regelmäßig einführen, entscheidet die Einreihung dagegen über die Marge - und ein Irrtum wirkt rückwirkend, samt Nachforderung.

Quellen

  • BMF: Zollamt Österreich - Sitz der Zentrale in Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18; Telefon und Erreichbarkeit der Auskunftsstelle; Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel in Wien
  • BMF: Zollauskünfte - Zentrale Auskunftsstelle Zoll bei der Zollstelle Villach, Ackerweg 19; Erreichbarkeit Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr; Hinweis, dass zu Sendungen „beim Zoll” keine Auskunft möglich ist; Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte in Wien
  • BMF: Zollstellen in Österreich - Übersicht der Standorte
  • oesterreich.gv.at: Zoll - Zusammenführung der Zollämter zum 1. Jänner 2021 zu einer Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit

Stand der Angaben: 1. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich das Zollamt Österreich telefonisch?

Über die Zentrale Auskunftsstelle Zoll unter 050 233 740, aus dem Ausland +43 50 233 740. Sie ist Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr besetzt. E-Mail-Anfragen gehen an zollinfo@bmf.gv.at.

Mein Paket liegt laut Sendungsverfolgung beim Zoll - was tun?

In aller Regel liegt es nicht beim Zoll, sondern beim Post- oder Kurierdienst, der die Verzollung abwickelt. Die Auskunftsstelle kann zu solchen Sendungen keine Auskunft geben. Zuständig ist der Zusteller.

Wo sitzt die Zentrale des Zollamts Österreich?

In Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18. Die Behörde ist aber bundesweit zuständig, der Sitz sagt nichts über die örtliche Zuständigkeit aus.

Seit wann gibt es nur noch ein Zollamt?

Seit 1. Jänner 2021. Davor bestanden mehrere regionale Zollämter, die zu einer Abgaben- und Finanzstrafbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt wurden.

Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Eine rechtsverbindliche Entscheidung über die zolltarifliche Einreihung einer Ware. Anders als eine telefonische Auskunft bindet sie die Zollbehörden in der gesamten EU. Beantragt wird sie bei der Zentralstelle in Wien.

Gibt es eine Anlaufstelle außerhalb der Bürozeiten?

Ja. Der Contact Point Customs ist täglich rund um die Uhr erreichbar, auch an Feiertagen. Die allgemeine Auskunftsstelle ist auf Montag bis Freitag, 6 bis 22 Uhr, beschränkt.