Studienabschluss-Stipendium: Berufstätige vor dem Abschluss

80 Prozent des letzten Einkommens, 700 bis 1.200 Euro monatlich - für Berufstätige, die den Job aufgeben, um fertig zu studieren. Bis 41 Jahre möglich.

Stand: 02. September 2026 7 Min. Lesezeit

Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an eine Gruppe, die durch die übrigen Förderungen fällt: Berufstätige, die ihr Studium abschließen wollen und dafür die Arbeit aufgeben.

Es ersetzt 80 Prozent des zuletzt bezogenen Einkommens - mindestens 700, höchstens 1.200 Euro monatlich. Und es steht bis zum 41. Lebensjahr offen, also weit über die Altersgrenzen der Studienbeihilfe hinaus.

Die Voraussetzungen

Fünf Bedingungen müssen zusammenkommen:

  • Alter: das 41. Lebensjahr darf noch nicht überschritten sein
  • Studienfortschritt: der Abschluss muss binnen 18 Monaten möglich sein
  • Erwerbstätigkeit: in den letzten vier Jahren mindestens drei volle Jahre Halbbeschäftigung
  • kein bisheriger Studienabschluss
  • keine Studienbeihilfe in den letzten vier Jahren

Als Halbbeschäftigung gilt eine Tätigkeit von mindestens 18 Wochenstunden. Bei Selbstständigen genügt ein Jahreseinkommen von mindestens 6.000 Euro.

Die letzte Bedingung ist eine echte Weiche: Wer in den vergangenen vier Jahren Studienbeihilfe bezogen hat, ist ausgeschlossen. Das Stipendium ist für jene gedacht, die sich bisher selbst finanziert haben - nicht als Anschluss an eine laufende Förderung.

Die Höhe

BemessungBetrag monatlich
80 Prozent des Vorjahreseinkommenszwischen 700 und 1.200 Euro

Der Deckel von 1.200 Euro wird ab einem Vorjahreseinkommen von 1.500 Euro monatlich erreicht. Wer davor mehr verdient hat, verliert entsprechend mehr - die Förderung gleicht das Einkommen also nur bis zu dieser Grenze aus.

Umgekehrt sichert der Mindestbetrag von 700 Euro auch jene ab, deren Halbbeschäftigung wenig eingebracht hat.

Die Bedingung, die es in sich hat

Ab der Zuerkennung ist jede Berufstätigkeit vollständig aufzugeben. Das ist der Zweck der Förderung - sie soll die Zeit für den Abschluss freistellen -, aber zugleich ihr größtes Risiko.

Denn die Förderdauer ist begrenzt: An Universitäten sind es sechs bis zwölf Monate, abhängig von den noch offenen ECTS-Punkten. Ohne Abschlussarbeit werden höchstens 40 ECTS gefördert. Bei umfangreicher Abschlussarbeit ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich.

Wer den Abschluss in dieser Zeit nicht schafft, steht ohne Stipendium und ohne Job da. Vor dem Antrag lohnt deshalb eine nüchterne Einschätzung des tatsächlichen Restaufwands - einschließlich der Frage, wie lange Betreuung und Begutachtung der Abschlussarbeit erfahrungsgemäß dauern.

Antrag

Anders als bei der Studienbeihilfe gibt es keine Antragsfristen. Der Antrag wird bei der zuständigen Stipendienstelle eingebracht, die Zuerkennung erfolgt monatlich rückwirkend ab Antragstellung.

Das schafft Spielraum bei der Planung: Der Antrag kann gestellt werden, sobald absehbar ist, wann die Berufstätigkeit endet. Rückwirkende Zuerkennung für Zeiträume vor der Antragstellung gibt es dagegen nicht - zu frühes Kündigen ohne Antrag kostet Geld.

Nicht zu verwechseln

Unter „Arbeitsstipendium” werden in Österreich auch Förderungen für Kunst- und Kulturschaffende verstanden, die Bund, Länder und Institutionen für konkrete künstlerische Vorhaben vergeben. Sie haben mit der Studienförderung nichts zu tun - weder in den Voraussetzungen noch in der Zuständigkeit.

Wer eine Studienförderung sucht, ist bei den Stipendienstellen der Studienbeihilfenbehörde richtig. Welche weiteren Möglichkeiten dort bestehen, steht bei den Stipendien neben der Beihilfe und in der Übersicht zur Studienfinanzierung.

Quellen

  • Verordnung über die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien - Altersgrenze von 41 Jahren, Abschluss binnen 18 Monaten, mindestens drei volle Jahre Halbbeschäftigung in den letzten vier Jahren, Halbbeschäftigung ab 18 Wochenstunden beziehungsweise 6.000 Euro Jahreseinkommen bei Selbstständigen, Ausschluss bei bisherigem Studienabschluss und bei Studienbeihilfenbezug in den letzten vier Jahren, vollständige Aufgabe der Berufstätigkeit ab Zuerkennung, Höhe von 80 Prozent des Vorjahreseinkommens mit mindestens 700 und höchstens 1.200 Euro monatlich, Förderdauer von sechs bis zwölf Monaten je nach offenen ECTS-Punkten mit Verlängerungsmöglichkeit um sechs Monate, keine Antragsfristen, monatlich rückwirkende Zuerkennung ab Antragstellung
  • oesterreich.gv.at: Stipendien - Einordnung des Studienabschluss-Stipendiums in die Studienförderung, Zuständigkeit der Stipendienstellen

Stand der Angaben: 2. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Studienabschluss-Stipendium?

80 Prozent des im letzten Kalenderjahr bezogenen Einkommens, mindestens 700 und höchstens 1.200 Euro monatlich.

Wer kann es beantragen?

Wer das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, das Studium binnen 18 Monaten abschließen kann und in den letzten vier Jahren mindestens drei volle Jahre halbbeschäftigt war.

Was gilt als Halbbeschäftigung?

Eine Tätigkeit von mindestens 18 Wochenstunden. Bei Selbstständigen genügt ein Jahreseinkommen von mindestens 6.000 Euro.

Muss ich den Job aufgeben?

Ja. Ab der Zuerkennung ist jede Berufstätigkeit vollständig aufzugeben - das ist der Kern der Förderung und zugleich ihr größtes Risiko.

Wie lange wird gefördert?

An Universitäten sechs bis zwölf Monate, abhängig von den noch offenen ECTS-Punkten. Bei umfangreicher Abschlussarbeit ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich.

Gibt es Antragsfristen?

Nein. Der Antrag kann jederzeit bei der zuständigen Stipendienstelle eingebracht werden, die Zuerkennung erfolgt monatlich rückwirkend ab Antragstellung.