Taxefy Österreich: Kosten, Ablauf und wer einreicht

Taxefy verlangt 20 Prozent der Steuergutschrift - eine Zahl, die nur in den AGB steht. Was die App leistet, wer sie einreicht und was FinanzOnline kostet.

Stand: 23. August 2026 12 Min. Lesezeit

Auf der Startseite von Taxefy steht, das Unternehmen behalte “eine Provision” von der Rückerstattung ein. Die Zahl dazu steht dort nicht. Sie steht in den AGB, und sie lautet 20 Prozent der per Bescheid festgestellten Steuergutschrift. Bei 1.000 Euro Rückerstattung sind das 200 Euro.

Bemerkenswerter ist eine zweite Klausel, die noch tiefer in den AGB liegt. Der Provisionsanspruch besteht laut Anbieter auch dann, wenn die Gutschrift gegen offene Steuerschulden aufgerechnet wird. In diesem Fall sehen Sie auf Ihrem Konto keinen Cent, die Provision wird trotzdem eingezogen.

Zwei Firmen, nicht eine

Hinter dem Angebot stehen zwei rechtlich getrennte Unternehmen. Der Unterschied ist nicht formaler Natur, sondern entscheidet darüber, an wen Sie sich bei einem Fehler wenden.

Taxefy GmbHTAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH
FirmenbuchnummerFN 488755 hFN 618644 x
SitzAuerspergstraße 1, 1080 WienWollzeile 1-3, 1010 Wien
GeschäftszweigIT-DienstleistungenSteuerberatung
GeschäftsführungKevin GruberDr. Zoltan Galffy, Mag. Andrea Haslinger, Mag. Brigitte Schörgenhumer
Rollebetreibt die Appreicht ein, trägt die Letztverantwortung

Die Taxefy GmbH ist nach ihrem eigenen Impressum ein IT-Dienstleister, eingetragen in der WKO-Fachgruppe “Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie”. In der FAQ wird sie deutlich: “Nein, wir bieten keine Steuerberatung an. Taxefy ersetzt auch keinen zertifizierten Steuerberater.” Auch der Support darf laut Anbieter keine steuerliche Hilfe leisten.

Die TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei mit Sitz in der Wollzeile 1-3 in 1010 Wien, Mitglied der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie übermittelt Ihre Erklärung über FinanzOnline.

Die AGB regeln die Aufgabenteilung wörtlich: “Für die Einreichung der AV-Erklärung trägt der Steuerberater die Letztverantwortung. Die Erteilung von Auftrag und Vollmacht begründet ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Steuerberater. […] Taxefy trifft keine Haftung für die Tätigkeit des Steuerberaters.”

Für Sie heißt das konkret: Sie schließen zwei Verträge. Der eine mit der Taxefy GmbH über die Software und die Provision, der andere mit der Kanzlei über die steuerliche Vertretung. Geht bei der Erklärung etwas schief, ist die Kanzlei Ihr Ansprechpartner, nicht die App.

Berufsrechtlich ist die Konstruktion damit sauber: Die Arbeitnehmerveranlagung im fremden Namen einzureichen ist eine den Wirtschaftstreuhandberufen vorbehaltene Tätigkeit, und genau dafür steht die Kanzlei ein.

Was die App kostet

Alle Beträge stammen aus den AGB, Stand 18.09.2025.

PaketKosten
Standard20 Prozent der festgestellten Steuergutschrift, ohne Gutschrift kostenlos
Super99,90 Euro einmalig plus 10 Prozent der Gutschrift
Pflichtveranlagung149,90 Euro einmalig, unabhängig vom Ergebnis
Fair-Fee29,99 Euro Bearbeitungsgebühr bei vorsätzlich unwahren Angaben

Was das im Alltag bedeutet, zeigt eine kurze Rechnung. Die Arbeitnehmerveranlagung eines Pendlers mit Familienbonus bringt schnell vierstellige Beträge:

  • 500 Euro Gutschrift: 100 Euro Provision im Standard-Paket, das Super-Paket wäre mit 149,90 Euro teurer
  • 1.000 Euro Gutschrift: 200 Euro gegenüber 199,90 Euro im Super-Paket, praktisch gleichauf
  • 2.000 Euro Gutschrift: 400 Euro gegenüber 299,90 Euro, hier ist das Super-Paket günstiger

Der Kipppunkt zwischen Standard und Super liegt also bei ungefähr 1.000 Euro Gutschrift. Wer mit deutlich mehr rechnet, zahlt im prozentualen Modell drauf.

Zur Einordnung: Die Provision fällt für das Übermitteln einer Erklärung an, die Sie über FinanzOnline selbst kostenlos einreichen könnten. Sie bezahlen die Bequemlichkeit und die Vollmacht an eine Kanzlei, nicht eine Leistung, die anders nicht zu haben wäre.

Die Klausel zur Aufrechnung

Der Satz, der in den AGB am wenigsten auffällt und am meisten kostet, lautet: “Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn mit der bescheidmäßig festgestellten Steuergutschrift gegen bestehende Steuernachzahlungspflichten aufgerechnet wird.”

Wer also aus einem Vorjahr eine offene Nachzahlung hat, gegen die das Finanzamt die neue Gutschrift verrechnet, bekommt nichts ausbezahlt - und zahlt die Provision trotzdem, per SEPA-Lastschrift, laut AGB mit mindestens drei Tagen Vorankündigung in der App. Ist gar keine Gutschrift festgestellt oder entsteht eine Nachzahlungspflicht, wird im Standard-Paket dagegen nichts verrechnet.

Der Ablauf

Die AGB beschreiben den Weg in fünf Schritten. Erst wird in der App die voraussichtliche Gutschrift berechnet, dafür ist die Sozialversicherungsnummer nötig. Dann wird der Vollmachtstext angezeigt und per Unterschrift am Display erteilt; ohne Vollmacht kommt kein Vertrag zustande. Danach folgen IBAN und SEPA-Lastschriftmandat zugunsten von Taxefy, anschließend der Vertragsschluss über die Schaltfläche “Kostenpflichtig übermitteln” samt Identitätsprüfung. Zuletzt übermittelt die Kanzlei die Erklärung über FinanzOnline.

Der Bescheid landet in Ihrem FinanzOnline-Account, die Auszahlung nimmt das Finanzamt auf das dort hinterlegte Konto vor. Die AGB halten dazu ausdrücklich fest: “Taxefy hat darauf keinen Einfluss und ist nicht Schuldner einer allfälligen Steuergutschrift.”

Wo die App an Grenzen stößt

Der Anbieter beschreibt den Zuschnitt in seiner FAQ selbst: “Taxefy ist in erster Linie für einfache Arbeitnehmerveranlagungen ausgelegt”. Drei Bedingungen nennt er ausdrücklich: Hauptwohnsitz überwiegend im Jahr in Österreich, Steuerpflicht in Österreich, und jährliche Nebeneinkünfte von höchstens 730 Euro.

Dazu kommt eine Liste von Posten, die die App laut AGB nicht berücksichtigt, weil sie gar nicht abgefragt werden:

  • Begräbniskosten
  • Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Kosten für Alters- oder Pflegeheim, häusliche Pflege und Betreuung von Angehörigen
  • Adoptionskosten und Kosten für künstliche Befruchtung
  • Sonderausgaben wie Steuerberatungskosten
  • Ausgaben für thermisch-energetische Gebäudesanierung und für den Austausch fossiler Heizungsanlagen

Das ist der eigentlich kritische Punkt an einem prozentualen Erfolgsmodell: Was die App nicht abfragt, taucht in der Gutschrift nicht auf. Sie zahlen 20 Prozent von einem Ergebnis, das niedriger ausfallen kann als bei einer vollständigen Erklärung. Wer pflegebedürftige Angehörige betreut oder saniert hat, sollte den Betrag gegenrechnen, bevor er die Vollmacht erteilt.

Widersprüchlich ist der Anbieter bei der Rückwirkung: Die Startseite wirbt mit “5 Jahre rückwirkend”, die FAQ derselben Website nennt vier Jahre. Die gesetzliche Frist beträgt fünf Jahre.

Die Werbezahlen des Anbieters (“im Schnitt 1.000 Euro zurück”, “500.000+ Downloads”, “4,8 bei 10.000+ Bewertungen”) sind Eigenangaben ohne unabhängige Quelle.

Der kostenlose Weg über FinanzOnline

FinanzOnline ist die Webanwendung, die das Bundesrechenzentrum im Auftrag des Finanzministeriums betreibt. Über sie läuft am Ende auch die Einreichung durch die Kanzlei.

Der amtliche Weg steht auf oesterreich.gv.at beschrieben: “Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann über FinanzOnline elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, den Antrag per Post zu senden oder persönlich beim zuständigen Finanzamt abzugeben.” Das Papierformular heißt L1. Für die Einreichung fällt keine Gebühr an, und es geht keine Provision ab.

Zur Frist heißt es ebenfalls wörtlich: “Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung hat man fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für das Jahr 2025 bis Ende Dezember 2030 gestellt werden).” Es gibt daneben eine amtliche App, “FinanzOnline [+]” des Bundesministeriums für Finanzen, kostenlos im österreichischen App Store.

Die antragslose Veranlagung macht manche Erklärung überflüssig

Für einen Teil der Fälle erledigt das Finanzamt die Sache von selbst. Laut BMF wird eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, wenn bis Ende Juni des Folgejahres keine Erklärung für das Vorjahr eingelangt ist. Erfolgt binnen zwei Jahren nach Ablauf des Veranlagungsjahres keine Veranlagung, wird bei einer Gutschrift automatisch veranlagt.

Wichtig ist der Nachsatz: Die antragslose Veranlagung “kann innerhalb einer Frist von fünf Jahren durch die Einbringung einer Steuererklärung für das betreffende Jahr aufgehoben werden”. Sie verlieren also nichts, wenn Sie nachträglich doch selbst einreichen und Werbungskosten geltend machen, die das Finanzamt nicht kennen konnte.

Wer typische Posten wie Pendlerpauschale, Werbungskosten oder den Familienbonus Plus geltend macht, muss ohnehin selbst tätig werden. Die Frage ist dann nur, ob über FinanzOnline gratis oder über eine App gegen Anteil an der Gutschrift.

Wann sich die App trotzdem rechnet

Kein Argument gegen Taxefy ist der Preis allein. Wer die Erklärung sonst gar nicht abgeben würde, für den sind 80 Prozent einer Gutschrift besser als 100 Prozent von nichts. Genau darin liegt der Nutzen des Modells.

Sinnvoll ist die App deshalb vor allem für einfache Fälle mit überschaubarer Gutschrift, für Menschen, die die Auseinandersetzung mit FinanzOnline scheuen, und für Jahre, die sonst schlicht verfallen würden.

Gegen die App spricht die Rechnung dagegen bei hohen Gutschriften, bei mehreren offenen Jahren, die alle einzeln abgerechnet werden, und bei allem, was über die abgefragten Posten hinausgeht. Bei komplexeren Fällen ist eine Kanzlei mit Fixhonorar oft günstiger als 20 Prozent von einem vierstelligen Betrag.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet Taxefy?

Im Standard-Paket 20 Prozent der per Bescheid festgestellten Steuergutschrift. Bei 1.000 Euro Gutschrift sind das 200 Euro. Das Super-Paket kostet 99,90 Euro plus 10 Prozent, das Pflichtveranlagungs-Paket 149,90 Euro unabhängig vom Ergebnis. Die Prozentsätze stehen in den AGB, Stand 18.09.2025, nicht auf der Startseite.

Zahle ich auch, wenn ich kein Geld ausbezahlt bekomme?

Ja, in einem bestimmten Fall. Laut AGB besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn die Gutschrift gegen bestehende Steuernachzahlungspflichten aufgerechnet wird. Sie sehen dann kein Geld auf dem Konto, die Provision wird trotzdem per SEPA-Lastschrift eingezogen. Kommt gar keine Gutschrift zustande, zahlen Sie im Standard-Paket nichts.

Wer reicht meine Steuererklärung tatsächlich ein?

Nicht die Taxefy GmbH. Sie ist ein IT-Dienstleister und bietet nach eigener Angabe ausdrücklich keine Steuerberatung an. Eingereicht wird von der TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH, einer eigenständigen Kanzlei mit Sitz in der Wollzeile in Wien, die laut AGB auch die Letztverantwortung trägt.

Geht die Arbeitnehmerveranlagung auch kostenlos?

Ja, über FinanzOnline. Der Antrag lässt sich elektronisch übermitteln, alternativ per Post oder persönlich mit dem Formular L1. Es fällt keine Gebühr und keine Provision an. Zeit haben Sie fünf Jahre, für 2025 also bis Ende Dezember 2030.

Für welche Fälle ist Taxefy nicht geeignet?

Der Anbieter nennt selbst Grenzen: Hauptwohnsitz überwiegend in Österreich, Steuerpflicht in Österreich und Nebeneinkünfte von höchstens 730 Euro im Jahr. Nicht berücksichtigt werden laut AGB unter anderem Begräbniskosten, Kosten für Pflegeheim und häusliche Pflege, Steuerberatungskosten sowie Ausgaben für thermisch-energetische Sanierung und Heizungstausch.

Wie viele Jahre rückwirkend kann ich einreichen?

Gesetzlich fünf Jahre. Der Anbieter selbst ist hier widersprüchlich: Die Startseite nennt fünf Jahre, die FAQ derselben Website vier. Maßgeblich ist die gesetzliche Frist.